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Das Referendariat

In Hessen dauert das Referendariat für alle Lehrämter einheitlich 24 Monate. Es findet an einem Studienseminar statt. Außerdem wird der Referendar einer Ausbildungsschule zugeteilt, wo er in jedem der studierten Unterrichtsfächer eine Lehrerin als Mentorin wählt.

Die Bewerbung ist bis zu einem festgelegten Termin beim staatlichen Schulamt abzugeben. Das Referendariat kann zu zwei Terminen im Jahr begonnen werden. Mit In-Kraft-treten des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung ändern sich die Einstellungstermine. Der Vorbereitungsdienst kann im Jahr 2005 dann letztmalig zum 01.05.05 und erstmalig zum 01.08.05 (neue Regelung) aufgenommen werden. Ab dem Jahr 2006 erfolgen Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. Februar (Bewerbungsschluß 01. Oktober) und 1. August (Bewerbungsschluß 01. April) eines jeden Jahres.

Bewerben können sich alle Absolventen des Lehramtsstudiums. Die Länder haben eine grundsätzliche gegenseitige Anerkennung der Lehrämter beschlossen. Adressen der Einstellungsbehörden erhalten Sie über unsere Seite Kultusministerien. Da diese Vereinbarung in den einzelnen Bundesländern aber mit einer Reihe von Auflagen verbunden ist, sollten Sie sich immer im möglichen Zielbundesland erkundigen.

Für die Referendarinnen gibt es, da sie bezahlt werden, Stellen im Landeshaushalt. Die Schulverwaltung kann daher nur so viele Referendare und Referendarinnen einstellen, wie der Hessische Landtag an Stellen zur Verfügung gestellt hat.

Die Gesamtzahl der Stellen und ihre Verteilung auf die Lehrämter und die innere Verteilung auf die Fächergruppen innerhalb der Lehrämter regelt eine Verordnung für jeden Einstellungstermin. Die Kapazität für die Ausbildung in den verschiedenen Lehrämtern und Fächergruppen ist auch abhängig von der Kapazität der Studienseminare (dazu weiter unten). Es gibt in Hessen 39 Studienseminare, die über das ganze Bundesland verteilt sind und keineswegs nur in den Ballungszentren oder in den Hochschulregionen liegen. Es ist nützlich, wenn schon Studienanfänger die Tatsache, dass Hessen ein Flächenstaat ist, in ihre beruflichen Überlegungen einbeziehen. Bei der Bewerbung für das Referendariat können Ortswünsche geäußert werden. Eine Zuweisung an die beliebtesten Studienseminare ist meist aber nur für diejenigen möglich, die ganz besondere Gründe nachweisen, warum sie ihr Referendariat nicht andernorts absolvieren können (Härtefall).

Die Ausbildungskapazität der Studienseminare ist im wesentlichen abhängig von der Gewichtung der Fächer, wie sie in der Stundentafel vorgenommen worden sind. Daher führen Ungleichgewichte zwischen der Häufigkeit, in der ein Fach studiert wird und dem Anteil dieses Faches in der Stundentafel zu unterschiedlich großen Problemen bei der Einstellung in das Referendariat.

Für die Einstellung ins Referendariat ist das Lehramt, dann die Fächerkombination und bei gleicher Fächerkombination eine Einstellungsnote, die aus den Noten des Ersten Staatsexamens gebildet wird, maßgeblich.

Wer bei der ersten Bewerbung nicht eingestellt wird, sollte versuchen, die Wartezeit sinnvoll zu überbrücken. Hierbei eröffnet sich eine Reihe von Möglichkeiten. Eine Erweiterungsprüfung kann zur Lehrbefähigung in einem weiteren Unterrichtsfach verhelfen und damit die Chancen steigern, ein Auslandsaufenthalt kann mögliche berufliche Perspektiven und auch Alternativen hervorbringen, eine Fortbildung im Bereich Multimedia kann die Handlungskompetenz im Referendariat verbessern helfen und nicht zuletzt ist jede berufliche Erfahrung vor dem Eintritt in die Schule und den Schuldienst eine Bereicherung für den späteren Unterricht. Zudem wird die Schule immer mehr nur ein Tätigkeitsbereich bleiben, da nicht alle Absolventen eine Stelle im Schuldienst erwarten können. Es lohnt sich deshalb, seine eigene Orientierung zu prüfen und mögliche Alternativen frühzeitig anzudenken.


Da die Lehrer/innenausbildung sowohl aus dem Studium als auch aus dem Referendariat besteht, hat das Kultusministerium in Hessen eine Verpflichtung, jedem Bewerber mit hessischem Ersten Staatsexamen einen Referendariatsplatz anzubieten. Für die Zeit, die maximal zwischen Studienabschluss und Referendariatsbeginn vergehen darf, gibt es keine zwingende rechtliche Festlegung. Daher sind auch die Absolventen eines Lehramtsstudiums nicht verpflichtet, sich sofort nach dem Studium in das Referendariat zu begeben. Die Zeitdauer sollte aber eine vernünftige Länge nicht überschreiten. Nach unserer heutigen Kenntnis haben Verwaltungsgerichte entschieden, daß die Wartezeit auf einen Referendarplatz nicht länger als ca. zwei Jahre sein soll.

Das Referendariat hat
zwei Ausbildungsorte und -situationen:

Das Studienseminar:
Die Referendarinnen und Referendare sind an je einem Tag pro Woche quasi im 'Klassenverband' ganztags im Studienseminar. Die Ausbildung im Studienseminar erstreckt sich auf:

  • die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften
  • Grundschule: Wahlfach- und Grundschuldidaktisches Seminar
  • Haupt- u. Realschule, Gymnasien: Unterrichtsfach A und Unterrichtsfach B

Die Ausbildungsschule:
In dieser Ausbildungssituation stehen im Vordergrund:

  • Hospitieren
  • Unterricht unter Anleitung (d.h. die Stundenvorbereitung wird mit dem Mentor besprochen, der Unterricht wird gemeinsam gehalten bzw. vom Mentor beobachtet. Die Leistungsbeurteilung für die Schüler wird von den Mentoren verantwortet).
  • Selbstverantwortlicher Unterricht (d.h. die Referendarin ist für die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts allein verantwortlich und sie verantwortet auch die Noten der Schüler).
  • Teilnahme an Konferenzen, Elternarbeit, Klassenfahrten usw.

Das Referendariat ist in vier Phasen gegliedert:

  1. Einführungsphase (3 Monate) ca. 8 Wochenstunden Seminarveranstaltungen, 10 Wochenstunden Hospitation oder angeleiteter Unterricht
  2. Differenzierungsphase (6 Monate) ca. 8 Wochenstunden Seminarveranstaltungen, 14 Wochenstunden angeleiteter oder eigenverantwortlicher Unterricht (höchstens 10 Wochenstunden) sowie Hospitation
  3. Intensivphase (12 Monate) ) ca. 8 Wochenstunden Seminarveranstaltungen, 12 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht und 4 Wochenstunden Hospitation oder angeleiteter Unterricht, Anfertigung der Examensarbeit
  4. Vorbereitungsphase auf die Zweite Staatsprüfung (3 Monate) ca. 8 Wochenstunden, Seminarveranstaltungen, 10 Wochenstunden Hospitationen oder angeleiteter Unterricht/auf Wunsch des Referendars oder der Referendarin eigenverantwortlicher Unterricht möglich
  5. Die Beurteilung der Leistung im Referendariat erfolgt durch

    • Unterrichtsbesuche während des laufenden Referendariats
    • Die Zweite Staatsprüfung, die aus einer Staatsexamensarbeit, Prüfungslehrproben und einem Prüfungsgespräch besteht. Aus der Beurteilung der Bestandteile der Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet.

    Diese Note des Zweiten Staatsexamens geht zusammen mit der Ersten Staatsprüfung in die Einstellungsnote ein, und zwar so, dass das Erste Examen zu 2/5, das Zweite zu 3/5 gewichtet wird.

    Das Referendariat kann in Einzelfällen und in der Regel nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe verlängert oder verkürzt werden, man kann Mentor/inn/en, Ausbildungsschulen und Studienseminare wechseln, man kann es auch unterbrechen und wieder aufnehmen. Bei Eintritt in das Referendariat erfolgt eine ausführliche Information über die rechtlichen Grundlagen.

    Während des Referendariats können Nebentätigkeiten oder Studienverpflichtungen im Umfang von 6 SWS wahrgenommen werden.

    Bewerbung und Auskünfte zum Referendariat in Hessen

    Amt für Lehrerausbildung, Abteilung I

    poststelle@ks.ssa.hessen.de

    Holländische Straße 141

    34127 Kassel

    Telefonische Information:

    Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 0561/8078-195
    Lehramt an Gymnasien 0561/8078-124
    Lehramt an beruflichen Schulen 0561/8078-125

  Letzte Änderung: 2005-03-03
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