Eine Zwischenprüfung ist für jedes Fach nach dem Grundstudium (4 Semester) zu absolvieren. Sie dient der Leistungsüberprüfung, außerdem ist dazu eine Bilanzierung des bisherigen Studienverlaufs vorgesehen. Stärken und Schwächen können thematisiert und Korrekturen für das zukünftige Studienverhalten vorgeschlagen werden. Aus diesem Grunde ist es auch sinnvoll, die Zwischenprüfung nicht zu verschleppen.
Die Anforderungen für die Zwischenprüfung sind in den Zwischenprüfungsordnungen der einzelnen Fächer festgelegt. Zuständig für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung sind die jeweiligen Fachbereiche.
Für einige Fächer sind bei der Meldung für die Zwischenprüfung neben den erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Fremdsprachenanforderungen, vorzulegen bis zur Zwischenprüfung
(nur für das Lehramt an Gymnasien!):
Deutsch: Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein, Englisch oder Französisch, die zur Erarbeitung wissenschaftlicher Fachliteratur befähigen.
Englisch: Lateinkenntnisse
Evangelische Religion: Latein- und Griechischkenntnisse
Französisch: Lateinkenntnisse
Geschichte: Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen, darunter Latein
Italienisch: Lateinkenntnisse
Katholische Religion: Latein- und Griechischkenntnisse
Philosophie: Latein- oder Griechischkenntnisse
Sozialkunde: Kenntnisse in zwei Fremdsprachen
Spanisch: Lateinkenntnisse
Der Nachweis der Latein- und Griechischkenntnisse ist entweder durch das Abiturzeugnis oder das Bestehen der Ergänzungsprüfung (Verordnung vom 3.9.1981, Abl. S. 642) oder durch eine förmliche fachbereichsinterne Prüfung erbracht. Sprachkenntnisse können an der GhK studienbegleitend im Grundstudium erworben werden. Kurse hierzu bieten die Fachbereiche (Griechisch FB 01, Latein FB 05) oder das Sprachenzentrum an.