Weiterbildung Rationelle Energienutzung  
  Weiterbildendes Studium Energie und Umwelt
 
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Rationelle
Energienutzung

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Links:
Masterstudiengang Regenerative Energien und Energieeffizienz

ZUB Kassel
Zentrum für umweltbewusstes
 Bauen

 

     



 

-  Studieninformation          Infoheft als pdf-Datei

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Kosten : 2300.-Euro  für das gesamte Studienangebot  mit Kursbeginn  2012 einschließlich Online-Workshops, Laborversuche im Wert von 6 Wichtungspunkten und Prüfungsgebühren.

Vormerkung Oktober 2012 (pdf)

Anmeldung Oktober 2012 (pdf)

Allgemeines

Das Weiterbildende Studium Energie und Umwelt ermöglicht begleitend neben der beruflichen Tätigkeit eine Weiterqualifizierung im Bereich Rationelle Energienutzung. Es umfasst die Inhalte der beiden Einzelmodule Gebäude-Energieberater und Anlagenplaner Erneuerbare Energien. Der Kurs kann sowohl mit dem Modul Gebäude-Energieberater im Oktober als auch mit dem Modul Anlagenplaner Erneuerbare Energien im Februar begonnen werden.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Studienprogramm zugelassen werden:

1.      graduierte oder diplomierte Ingenieure sowie Absolventen naturwissenschaftlicher Studiengänge und

2.      andere Berufstätige, auch ohne Hochschulabschluss, die die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben. 
         Die erforderliche Eignung wird  in der Regel durch eine Zulassungsprüfung festgestellt.

Politischer Rahmen

Im Oktober 2009 ist die neueste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Daraus ergeben sich Anforderungen an  Energieberater, die unter anderem Gegenstand des Studienprogramms "Rationelle Energienutzung" sind. Die verpflichtenden Einführung des  Energieausweises ist erfolgt. Er ist zu einer entscheidenden Basis für den Verkaufs- und Vermietungswert eines Gebäudes geworden. In Zeiten ständig steigender Gebäudenebenkosten ist es für den Käufer oder Mieter von großer Bedeutung, die entstehenden Energiekosten zuverlässig abschätzen zu können. Der Deutsche Mieterbund rät seinen Mitgliedern, bei Anmietung oder Kauf eines Gebäudes einen Energiebedarfsausweis zu verlangen, um objektive Informationen zum Gebäudezustand und Sanierungsbedarf zu erhalten.

Der EnEV-Standard, die -Berechnungsmethoden und -Nachweise gelten nicht nur bei Neubau,  Modernisierung, An- und Umbauten sondern auch bei Förderanträgen für die Sanierung im Bestandwie beispielsweise für die Programme der KfW-Förderbank (www.kfw-foerderbank.de) oder des Bundeswirtschaftministeriums (www.bafa.de).

Am 8. Juli 2010 trat die neugefasste „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft. Nach ihrem Zeitplan und Vorgaben muss auch Deutschland seine Energieeinsparverordnung überarbeiten. Die europäische Union misst der Energieeffizienz einen immer höheren Stellenwert bei.

Wer EnEV-bezogene Leistungen und Nachweise sowie Energieberatung anbietet, wird auch in Zukunft seine Auftrags-Chancen verbessern.

Wer darf Energieausweise ausstellen?
Die
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise der bestehenden Gebäude ist in § 21 der EnEV geregelt. Die Ausstellungsberechtigung begründet sich einzig auf die Qualifikation der betreffenden Personen. Wer Energieausweise für bestehende Gebäude ausstellen will, muss seine persönliche Qualifikation im § 21 EnEV „wieder finden“. Es wird von offizieller Stelle kein Zertifikat ausgestellt und keine Liste der qualifizierten Personen geführt.
 Die Ausstellerin oder der Aussteller muss somit selbst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer einen Energieausweis ausstellt und dazu nicht berechtigt ist, handelt ordnungswidrig und kann gemäß § 27 EnEV mit einem Bußgeld bestraft werden.Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im Neubauverfahren ist Landesrecht. Die Bundesländer legen in Durchführungs- oder Umsetzungsverordnungen zur Energieeinsparverordnung fest, wer in dem jeweiligen Bundesland berechtigt ist, EnEV-Nachweise und Energieausweise für Neubauten auszustellen.

 Die Durchführung von Vor-Ort-Energieberatungen im Gebäudebestand wird von der Bundesregierung gefördert. Als Vor-Ort-Energieberater können sich geeignete Personen akkreditieren lassen, die eine einschlägige Weiterbildung absolviert haben. Als solche wird das Weiterbildende Studium Rationelle Energienutzung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt.

Wer darf Vor-Ort-Energieberatungen durchführen?

 BAFA- Voraussetzungen: berufliche Qualifikation als

Architekt, Ingenieur im Bauwesen (Hochbau) oder der Technischen Gebäudeausrüstung und einschlägige Weiterbildung im Umfang von 130 Stunden ohne Prüfung  (Studienprogramm Gebäude-Energieberater)

Einschlägig ausgebildete Handwerksmeister oder Techniker, Ingenieure aus fremden Fachgebieten, Physiker und einschlägige Weiterbildung im Umfang von 210 Stunden mit Prüfung. Die Anforderungen an die Weiterbildung für diese Personengruppe haben sich geändert. Bis zum Beginn des nächsten Kurses Ende Oktober 2012 werden wir eine entsprechende Anpassung vornehmen,

Zusätzlich zur beruflichen Qualifikation und zur Fortbildung müssen Sie dem BAFA gegenüber bescheinigen, dass Sie unabhängig beraten und kein Eigeninteresse an den Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers haben.

Wichtiger Hinweis: Unsere Zulassungsvoraussetzungen sind nicht mit den BAFA-Kriterien identisch. In Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte direkt beim BAFA über ihre persönlichen Zulassungsmöglichkeiten und eventuelle Änderungen der Richtlinien.

Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden legt fest, dass alle Mitgliedsstaaten öffentliche Listen anbieten müssen, in denen qualifizierte Experten für das Ausstellen von Energieausweisen und die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen zu finden sind. Darüber hinaus müssen unabhängige Kontrollsysteme eingerichtet werden. In Deutschland werden diese Vorgaben voraussichtlich im Juli 2012 mit einer novellierten EnEV in Form der Dena-Expertenliste eingeführt. Nur wer in der Dena-Expertenliste für Energieberater gelistet ist, soll in Zukunft Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen und die von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und unterschreiben dürfen. Diese ist derzeit im Aufbau. Wir sind dabei, unsere Programme an die leicht geänderten Richtlinien für die einschlägige Weiterbildung anzupassen und werden dies rechtzeitig zum Kursbeginn Oktober 2012 umgesetzt haben. Personen, die die Weiterbildung noch bis Ende März 2012 beginnen, werden noch zu den bisherigen Bedingungen in die Expertenliste aufgenommen.

Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 wurden die Grundlagen dafür geschaffen, dass der in den vergangenen Jahren stark wachsende Markt für erneuerbare Energien sich in Zukunft mit noch stärkerer Zuwachsrate entwickeln wird. Es ist daher der richtige Zeitpunkt, um auch auf diesem Gebiet in eine fundierte berufliche Weiterbildung zu investieren.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) förder seit  Sommer 2008 im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ Klimaschutzprojekte in Kommunen. Darunter fällt auch die Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten durch Klimaschutzmanager/in. Die Anzahl entsprechender Stellenangebote ist seitdem stark angestiegen. Schwerpunkt der Arbeit des Klimaschutzmanagers ist die Ausarbeitung und Umsetzung von strategischen Projekten zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Ersatz fossiler Energie durch erneuerbare Energiequellen sein. Das Weiterbildende Studienprogramm rationelle Energienutzung bereitet auf beide Aufgabenfelder vor.

Ziele des Studiums

Das Studienprogramm rationelle Energienutzung hat das Ziel, die in der Berufspraxis stehenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Theorie und Praxis der Möglichkeiten verbesserter Energienutzung vertraut zu machen.

Darüber hinaus soll das Studium die disziplinübergreifende Kommunikationsfähigkeit der Studierenden in Fragen der rationellen Energienutzung fördern. Dabei profitieren sie von der Zusammenarbeit mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen. Es geht bei dem Weiterbildungsangebot nicht darum, ein neues Berufsbild zu schaffen, sondern um die Ausbildung der Fähigkeit zu kompetenter Bearbeitung erweiterter Aufgaben.

Gliederung und Aufbau des Studiums

Das Studium wird berufsbegleitend durchgeführt. Es erstreckt sich über zwei Semester mit insgesamt ca. 450 Stunden. Im Wintersemester studieren die Teilnehmer gemeinsam mit den Kursteilnehmern des Studienprogramms "Gebäude-Energieberater", im Sommersemester gemeinsam mit den Kursteilnehmern des Studienprogramms "Anlagenplaner Erneuerbare Energien". Es ist auch möglich, die Reihenfolge der Einzelmodule zu vertauschen.

Vorlesungs- und Übungsteil

Der Vorlesungs- und Übungsteil erstreckt sich vom Oktober (November) jeden Jahres bis etwa zum darauffolgenden Mai (Juni). In zumeist 14-tägigem Abstand werden an 15 Wochenenden im Semester Lehrveranstaltungen angeboten ( geplante Termine hier). Die Lehrveranstaltungszeit liegt jeweils in den Zeiträumen Freitag von 14.00 Uhr bis 20.15 Uhr und am Samstag von 8.30 Uhr bis 16.15 Uhr. Es werden folgende Themenschwerpunkte behandelt:

Detaillierte Inhalte des Studienschwerpunkts Rationelle Energienutzung

  •        Grundlagen und Verfahren der rationellen Energienutzung

  •         Messtechnische und theoretische Gebäude-Zustands-Bestimmung

  •         Technische Gebäudeausrüstung und relevante Normen

  •        Baulicher Wärmeschutz und relevante Normen

  •        Umweltverträgliche Gebäudeplanung

  •         Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz / Energieberatung

  •       Verfahren und Planung der Wärmegewinnung und -nutzung aus erneuerbaren Energienquellen

  •        Verfahren und Planung der Stromgewinnung und -nutzung aus erneuerbaren Energienquellen

  •       Wirtschaft, Energiemanagement, Recht und Politik
     

Für die Studierenden stellt die Geschäftsstelle zu Beginn des Studiums einen detaillierten Themen- und Zeitplan bereit.

Lehrunterlagen

Parallel zu den Präsenzveranstaltungen erhalten Sie Zugang zu einem Passwort geschützten Online-Workshop. Dieser enthält unter anderem auch zu Kursbeginn bereits die meisten Lehrunterlagen des vorhergehenden Kurses in digitaler Form. Aktualisierungen der Skripten und Präsentationen werden während des laufenden Kurses nach und nach eingestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der aktualisierte Foliensatz zum Teil erst nach der Präsenzveranstaltung verfügbar ist.

Zusätzlich bietet der Online-Workshop Selbststudienmaterialien, Links und ergänzende Übungen.

Laborphase

Aufbauend auf die Lehrveranstaltungen des Vorlesungsteil werden  an weiteren Wochenenden Laborversuche, Praxis-Übungen oder EDV-Übungen angeboten. Der Seminarpreis umfasst die Teilnahme an Laborversuchen oder EDV-Seminaren im Umfang von 6 Wichtungspunkten. Das Angebot umfasst zur Zeit folgende Themen

 

 Laborversuch /EDV-Übung

Wichtungspunkte

Preis [Euro]

 Vor-Ort-Energieberatung

2

Pflichtveranstaltung

 Heizungssysteme

2

180.-

 Kleinblockheizkraftwerk

1

90.-

 Photovoltaik-Trainer

1

90.-

 Lehmbaukurs

*

 ca.220.-

 Inbetriebnahme einer therm. Solaranlage

1

90.-

 Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage

1

90.-

 Simulationsworkshop Solarthermie

1

90.-

 Simulationsworkshop Photovoltaik

1

90.-

 Planung von Windkraftanlagen

1

90.-

 Generatoren

1

90.-

 Aufbau eines autarken Energiesystems

1

90.-

 Aufbau einer kleinen Windkraftanlage

1

90.-

 

Die Termine für die Bearbeitung der Laboraufgaben werden in der Regel ebenfalls auf Freitag und Samstag festgelegt. Die Gruppeneinteilung und Terminvergabe erfolgt während des Studienprogramms entsprechend den gewählten Themen. Häufig ist es möglich, zwei  kleinere Laborversuche an einem Wochenende durchzuführen.

Abschlussarbeit

In der Regel werden zwei Hausarbeiten als Abschluss der Studienmodule „Gebäude-Energieberater“ (Bearbeitungsaufwand ca. 60 Unterrichtsstunden) und „Anlagenpla­ner Erneuerbare Energien“ (Bearbeitungsaufwand ca. 40 Unterrichtsstunden) ange­fertigt. Alternativ kann auch eine themenübergreifende, umfangreichere Projektarbeit (Aufwand ca. 120 Stunden) bearbeitet werden.

Abschlussprüfung

Zur Erlangung des Abschlusszertifikates ist die erfolgreiche Teilnahme an den Abschlussklausuren der Studienmodule „Gebäude-Energieberater“  und „Anlagenplaner Erneuerbare Energien“ erforderlich. Nach bestandener Prüfung wird das "Abschlusszeugnis über das Weiterbildende Studienprogramm Rationelle Energienutzung" verliehen. Aus der Zeugnisurkunde sind Art, Umfang und Inhalt sowie individuelle Schwerpunkte des Studienprogramms zu ersehen.

Wegbeschreibung

Die Geschäftsstelle befindet sich in der Wilhelmshöher Allee 73 in  Raum 0320 . Die Lehrveranstaltungen finden im Neubau des Standorts, Raum -1607, -1606 statt.
Vom Bahnhof Wilhelmshöhe: Straßenbahn Linie 3 Richtung "Ihringshäuser Straße" oder Straßenbahn Linie 1 Richtung "Holländische Straße" bis Haltestelle "Murhardstraße/ Universität".
In der Innenstadt, Haltestelle Königsplatz, können Sie von fast allen Linien in die oben genannten Straßenbahnlinien - mit Fahrtrichtung Wilhelmshöhe bzw. Druseltal - umsteigen.
Wenn Sie nach der Lektüre dieser Studieninformation Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

 

 


   
 
 
Letzte Änderung: 17.02.2012
Dr. Karin Vaupel
vaupel@uni-kassel.de
Wilhelmshöher Allee 73
Raum 0320