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Studieninformation
Infoheft als pdf-Datei
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Kosten :
2300.-Euro für das gesamte Studienangebot
mit Kursbeginn 2012
einschließlich Online-Workshops, Laborversuche im Wert von 6 Wichtungspunkten
und Prüfungsgebühren.
Vormerkung
Oktober 2012
(pdf)
Anmeldung Oktober 2012
(pdf)
Allgemeines
Das Weiterbildende Studium Energie und Umwelt ermöglicht begleitend neben der beruflichen Tätigkeit eine Weiterqualifizierung im Bereich Rationelle Energienutzung. Es umfasst die Inhalte der beiden Einzelmodule Gebäude-Energieberater und Anlagenplaner Erneuerbare Energien.
Der Kurs kann sowohl mit dem Modul Gebäude-Energieberater im Oktober als auch mit
dem Modul Anlagenplaner Erneuerbare Energien im Februar begonnen werden.
Zugangsvoraussetzungen
Zum Studienprogramm zugelassen
werden:
1. graduierte oder
diplomierte Ingenieure sowie Absolventen naturwissenschaftlicher
Studiengänge und
2. andere Berufstätige, auch
ohne Hochschulabschluss, die die erforderliche Eignung im Beruf oder auf
andere Weise erworben haben.
Die erforderliche Eignung wird
in der Regel durch eine Zulassungsprüfung festgestellt.
Politischer Rahmen
Im Oktober 2009 ist die neueste Fassung der
Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Daraus ergeben sich
Anforderungen an Energieberater, die unter anderem Gegenstand des
Studienprogramms "Rationelle Energienutzung" sind. Die verpflichtenden
Einführung des Energieausweises
ist erfolgt. Er ist zu einer
entscheidenden Basis für den Verkaufs- und Vermietungswert eines Gebäudes
geworden. In Zeiten ständig steigender Gebäudenebenkosten ist es für den Käufer
oder Mieter von großer Bedeutung, die entstehenden Energiekosten zuverlässig
abschätzen zu können.
Der Deutsche Mieterbund rät seinen Mitgliedern, bei Anmietung oder Kauf eines
Gebäudes einen Energiebedarfsausweis zu verlangen, um objektive Informationen
zum Gebäudezustand und Sanierungsbedarf zu erhalten.
Der EnEV-Standard, die
-Berechnungsmethoden und -Nachweise gelten nicht nur bei Neubau,
Modernisierung, An- und Umbauten sondern auch bei Förderanträgen für die
Sanierung im Bestandwie beispielsweise für die Programme der
KfW-Förderbank (www.kfw-foerderbank.de) oder des Bundeswirtschaftministeriums
(www.bafa.de).
Am 8. Juli 2010 trat die neugefasste
„EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft. Nach
ihrem Zeitplan und Vorgaben muss auch Deutschland seine Energieeinsparverordnung
überarbeiten. Die europäische Union misst der Energieeffizienz einen immer
höheren Stellenwert bei.
Wer EnEV-bezogene
Leistungen und Nachweise sowie Energieberatung anbietet, wird auch in Zukunft
seine Auftrags-Chancen verbessern.
Wer darf Energieausweise
ausstellen?
Die Ausstellungsberechtigung für
Energieausweise der bestehenden Gebäude ist
in
§ 21 der EnEV geregelt. Die
Ausstellungsberechtigung begründet sich einzig auf die Qualifikation der
betreffenden Personen. Wer Energieausweise für bestehende Gebäude ausstellen
will, muss seine persönliche Qualifikation im § 21 EnEV „wieder finden“. Es wird
von offizieller Stelle kein Zertifikat ausgestellt und keine Liste der
qualifizierten Personen geführt.
Die Ausstellerin oder der Aussteller muss somit
selbst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer einen Energieausweis
ausstellt und dazu nicht berechtigt ist, handelt ordnungswidrig und kann gemäß §
27 EnEV mit einem Bußgeld bestraft werden.Die
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im
Neubauverfahren ist Landesrecht. Die
Bundesländer legen in Durchführungs- oder Umsetzungsverordnungen zur
Energieeinsparverordnung fest, wer in dem jeweiligen Bundesland berechtigt ist,
EnEV-Nachweise und Energieausweise für Neubauten auszustellen.
Die Durchführung von
Vor-Ort-Energieberatungen im Gebäudebestand wird von der
Bundesregierung gefördert.
Als Vor-Ort-Energieberater können sich geeignete Personen
akkreditieren lassen, die eine einschlägige Weiterbildung absolviert haben. Als
solche wird das Weiterbildende Studium Rationelle Energienutzung vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt.
Wer darf
Vor-Ort-Energieberatungen durchführen?
BAFA- Voraussetzungen: berufliche Qualifikation als
Architekt,
Ingenieur im Bauwesen (Hochbau) oder der Technischen Gebäudeausrüstung und einschlägige Weiterbildung im Umfang von 130 Stunden
ohne Prüfung (Studienprogramm Gebäude-Energieberater)
Einschlägig ausgebildete Handwerksmeister oder Techniker, Ingenieure aus fremden Fachgebieten, Physiker und einschlägige Weiterbildung im Umfang von 210 Stunden
mit Prüfung. Die Anforderungen an die Weiterbildung für diese Personengruppe
haben sich geändert. Bis zum Beginn des nächsten Kurses Ende Oktober 2012 werden
wir eine entsprechende Anpassung vornehmen,
Zusätzlich zur
beruflichen Qualifikation und zur Fortbildung müssen Sie dem BAFA
gegenüber bescheinigen, dass Sie unabhängig beraten und kein
Eigeninteresse an den Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers
haben.
Wichtiger Hinweis: Unsere
Zulassungsvoraussetzungen sind nicht mit den BAFA-Kriterien identisch. In
Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte direkt beim BAFA über ihre
persönlichen Zulassungsmöglichkeiten und eventuelle Änderungen der Richtlinien.
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden legt
fest, dass alle Mitgliedsstaaten öffentliche Listen anbieten müssen, in
denen qualifizierte Experten für das Ausstellen von Energieausweisen und
die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen zu finden sind. Darüber
hinaus müssen unabhängige Kontrollsysteme eingerichtet werden. In
Deutschland werden diese Vorgaben voraussichtlich im Juli 2012 mit einer
novellierten EnEV in Form der Dena-Expertenliste eingeführt.
Nur wer in der Dena-Expertenliste für Energieberater gelistet ist,
soll in Zukunft Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur
Vor-Ort-Beratung stellen und die von der KfW geförderte Planung und
Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und
unterschreiben dürfen. Diese ist derzeit im Aufbau.
Wir sind dabei, unsere Programme an die leicht geänderten Richtlinien für die
einschlägige Weiterbildung anzupassen und werden dies rechtzeitig zum Kursbeginn
Oktober 2012 umgesetzt haben. Personen, die die Weiterbildung noch bis Ende März
2012 beginnen, werden noch zu den bisherigen Bedingungen in die Expertenliste
aufgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 wurden die Grundlagen dafür geschaffen, dass der in den vergangenen Jahren stark wachsende Markt für erneuerbare Energien sich in Zukunft mit noch stärkerer Zuwachsrate entwickeln wird.
Es ist daher der richtige Zeitpunkt,
um auch auf diesem Gebiet in eine fundierte berufliche Weiterbildung zu investieren.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
förder seit Sommer 2008 im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung
von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen“ Klimaschutzprojekte in Kommunen. Darunter fällt auch die
Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder
Teilkonzepten durch Klimaschutzmanager/in. Die Anzahl entsprechender
Stellenangebote ist seitdem stark angestiegen.
Schwerpunkt der Arbeit des Klimaschutzmanagers ist die Ausarbeitung und
Umsetzung von strategischen Projekten zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum
Ersatz fossiler Energie durch erneuerbare Energiequellen sein. Das Weiterbildende Studienprogramm rationelle Energienutzung bereitet auf beide Aufgabenfelder vor.
Ziele des Studiums
Das Studienprogramm rationelle Energienutzung hat das Ziel, die in der Berufspraxis stehenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Theorie und Praxis der Möglichkeiten verbesserter Energienutzung vertraut zu machen.
Darüber hinaus soll das Studium die disziplinübergreifende Kommunikationsfähigkeit der Studierenden in Fragen der rationellen Energienutzung fördern. Dabei profitieren sie von der Zusammenarbeit mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen.
Es geht bei dem Weiterbildungsangebot nicht darum, ein neues Berufsbild zu schaffen, sondern um die Ausbildung der Fähigkeit zu kompetenter Bearbeitung erweiterter Aufgaben.
Gliederung und Aufbau des Studiums
Das Studium wird berufsbegleitend durchgeführt. Es erstreckt sich über zwei Semester mit insgesamt ca. 450 Stunden. Im
Wintersemester studieren die Teilnehmer gemeinsam mit den Kursteilnehmern des
Studienprogramms "Gebäude-Energieberater", im Sommersemester gemeinsam mit den
Kursteilnehmern des Studienprogramms
"Anlagenplaner Erneuerbare Energien". Es ist auch möglich, die Reihenfolge der
Einzelmodule zu vertauschen.
Vorlesungs- und Übungsteil
Der Vorlesungs- und Übungsteil erstreckt sich vom Oktober (November) jeden Jahres bis etwa zum darauffolgenden Mai
(Juni). In zumeist 14-tägigem Abstand werden an 15 Wochenenden im Semester Lehrveranstaltungen angeboten
( geplante Termine hier). Die Lehrveranstaltungszeit liegt jeweils in den Zeiträumen Freitag von 14.00 Uhr bis 20.15 Uhr und am Samstag von 8.30 Uhr bis 16.15 Uhr. Es werden folgende Themenschwerpunkte behandelt:
Detaillierte Inhalte des Studienschwerpunkts Rationelle Energienutzung
-
Grundlagen und Verfahren der rationellen Energienutzung
-
Messtechnische und theoretische Gebäude-Zustands-Bestimmung
-
Technische Gebäudeausrüstung und relevante Normen
-
Baulicher Wärmeschutz und relevante Normen
-
Umweltverträgliche Gebäudeplanung
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz / Energieberatung
-
Verfahren und Planung der Wärmegewinnung und -nutzung aus erneuerbaren
Energienquellen
-
Verfahren und Planung der Stromgewinnung und -nutzung aus erneuerbaren
Energienquellen
-
Wirtschaft, Energiemanagement, Recht und Politik
Für die Studierenden stellt die Geschäftsstelle zu Beginn des Studiums einen detaillierten Themen- und Zeitplan bereit.
Lehrunterlagen
Parallel zu den
Präsenzveranstaltungen erhalten Sie Zugang zu einem Passwort geschützten
Online-Workshop. Dieser enthält unter anderem auch zu Kursbeginn bereits
die meisten Lehrunterlagen des vorhergehenden Kurses in digitaler Form.
Aktualisierungen der Skripten und Präsentationen werden während des
laufenden Kurses nach und nach eingestellt. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass der aktualisierte Foliensatz zum Teil erst nach der
Präsenzveranstaltung verfügbar ist.
Zusätzlich bietet der
Online-Workshop Selbststudienmaterialien, Links und ergänzende Übungen.
Laborphase
Aufbauend auf die Lehrveranstaltungen des Vorlesungsteil werden an
weiteren Wochenenden Laborversuche, Praxis-Übungen oder EDV-Übungen angeboten.
Der Seminarpreis umfasst die Teilnahme an Laborversuchen oder EDV-Seminaren im
Umfang von 6 Wichtungspunkten. Das Angebot umfasst zur Zeit folgende
Themen
|
Laborversuch /EDV-Übung |
Wichtungspunkte |
Preis [Euro] |
|
Vor-Ort-Energieberatung |
2 |
Pflichtveranstaltung |
|
Heizungssysteme |
2 |
180.- |
|
Kleinblockheizkraftwerk |
1 |
90.- |
|
Photovoltaik-Trainer |
1 |
90.- |
|
Lehmbaukurs |
* |
ca.220.- |
|
Inbetriebnahme einer therm.
Solaranlage |
1 |
90.- |
|
Inbetriebnahme einer
Photovoltaikanlage |
1 |
90.- |
|
Simulationsworkshop Solarthermie |
1 |
90.- |
|
Simulationsworkshop Photovoltaik |
1 |
90.- |
|
Planung von Windkraftanlagen |
1 |
90.- |
|
Generatoren |
1 |
90.- |
|
Aufbau eines autarken Energiesystems |
1 |
90.- |
|
Aufbau einer kleinen Windkraftanlage |
1 |
90.- |
Die Termine für die Bearbeitung
der Laboraufgaben werden in der Regel ebenfalls auf Freitag und Samstag
festgelegt. Die Gruppeneinteilung und Terminvergabe erfolgt während des
Studienprogramms entsprechend den gewählten Themen. Häufig ist es
möglich, zwei kleinere Laborversuche an einem Wochenende durchzuführen.
Abschlussarbeit
In der
Regel werden zwei Hausarbeiten als Abschluss der Studienmodule
„Gebäude-Energieberater“ (Bearbeitungsaufwand ca. 60 Unterrichtsstunden)
und „Anlagenplaner Erneuerbare Energien“ (Bearbeitungsaufwand ca. 40
Unterrichtsstunden) angefertigt. Alternativ kann auch eine
themenübergreifende, umfangreichere Projektarbeit (Aufwand ca. 120
Stunden) bearbeitet werden.
Abschlussprüfung
Zur Erlangung des
Abschlusszertifikates ist die erfolgreiche Teilnahme an den
Abschlussklausuren der Studienmodule „Gebäude-Energieberater“ und
„Anlagenplaner Erneuerbare Energien“ erforderlich. Nach bestandener Prüfung wird das "Abschlusszeugnis über das
Weiterbildende Studienprogramm Rationelle Energienutzung" verliehen. Aus
der Zeugnisurkunde sind Art, Umfang und Inhalt sowie individuelle
Schwerpunkte des Studienprogramms zu ersehen.
Wegbeschreibung
Die Geschäftsstelle befindet sich in der Wilhelmshöher Allee 73 in Raum 0320 . Die Lehrveranstaltungen finden im Neubau des Standorts, Raum -1607, -1606 statt.
Vom Bahnhof Wilhelmshöhe: Straßenbahn Linie 3 Richtung "Ihringshäuser Straße" oder Straßenbahn Linie 1 Richtung "Holländische Straße" bis Haltestelle
"Murhardstraße/ Universität".
In der Innenstadt, Haltestelle Königsplatz, können Sie von fast allen Linien in die oben genannten Straßenbahnlinien - mit Fahrtrichtung Wilhelmshöhe bzw. Druseltal - umsteigen.
Wenn Sie nach der Lektüre dieser Studieninformation Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
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