Weiterbildung Gebäude-Energieberater  
  Weiterbildendes Studium Energie und Umwelt
 
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Rationelle
Energienutzung

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Links:
Masterstudiengang Regenerative Energien und Energieeffizienz

ZUB Kassel
Zentrum für umweltbewusstes
 Bauen

 

     



Kosten: für Präsenzlehrgang incl. Teilnahme am Online-Workshop und Seminar Vor-Ort-Energieberatung sowie Prüfungsgebühr    1350.- Euro

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Hintergrund

Aktuell:
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden legt fest, dass alle Mitgliedsstaaten öffentliche Listen anbieten müssen, in denen qualifizierte Experten für das Ausstellen von Energieausweisen und die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen zu finden sind. Darüber hinaus müssen unabhängige Kontrollsysteme eingerichtet werden. In Deutschland werden diese Vorgaben voraussichtlich im Juli 2012 mit einer novellierten EnEV in Form der dena Energieeffizienz-Experten eingeführt. Nur wer in der Dena-Expertenliste für Energieberater gelistet ist, soll in Zukunft Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen und die von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und unterschreiben dürfen. Diese ist derzeit im Aufbau. Wir haben unser Programm an die leicht geänderten Richtlinien für die einschlägige Weiterbildung angepasst und sind bereits als anerkannter Weiterbildungsträger ( siehe Downloads)  gelistet.

Im Oktober 2009 ist die neueste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Daraus ergeben sich immer neue Anforderungen an  Energieberater, die unter anderem Gegenstand des Studienprogramms "Gebäude-Energieberater" sind. Die verpflichtenden Einführung des  Energieausweises ist erfolgt. Er ist zu einer entscheidenden Basis für den Verkaufs- und Vermietungswert eines Gebäudes geworden. In Zeiten ständig steigender Gebäudenebenkosten ist es für den Käufer oder Mieter von großer Bedeutung, die entstehenden Energiekosten zuverlässig abschätzen zu können. Der Deutsche Mieterbund rät seinen Mitgliedern, bei Anmietung oder Kauf eines Gebäudes einen Energiebedarfsausweis zu verlangen, um objektive Informationen zum Gebäudezustand und Sanierungsbedarf zu erhalten.

Der EnEV-Standard, die -Berechnungsmethoden und -Nachweise gelten nicht nur bei Neubau,  Modernisierung, An- und Umbauten sondern auch bei Förderanträgen für die Sanierung im Bestand
wie beispielsweise für die Programme der KfW-Förderbank (www.kfw-foerderbank.de) oder des Bundeswirtschaftministeriums (www.bafa.de).

Am 8. Juli 2010 trat die neugefasste „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft. Nach ihrem Zeitplan und Vorgaben muss auch Deutschland seine Energieeinsparverordnung überarbeiten. 
Die europäische Union misst der energieeffizient einen immer höheren Stellenwert bei.

Wer EnEV-bezogene Leistungen und Nachweise sowie Energieberatung anbietet, wird auch in Zukunft seine Auftrags-Chancen verbessern. 

Wer darf Energieausweise ausstellen?
Die
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise der bestehenden Gebäude ist in § 21 der EnEV geregelt. Die Ausstellungsberechtigung begründet sich einzig auf die Qualifikation der betreffenden Personen. Wer Energieausweise für bestehende Gebäude ausstellen will, muss seine persönliche Qualifikation im § 21 EnEV „wieder finden“. Es wird von offizieller Stelle kein Zertifikat ausgestellt und keine Liste der qualifizierten Personen geführt.
 Die Ausstellerin oder der Aussteller muss somit selbst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer einen Energieausweis ausstellt und dazu nicht berechtigt ist, handelt ordnungswidrig und kann gemäß § 27 EnEV mit einem Bußgeld bestraft werden.
Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im Neubauverfahren ist Landesrecht. Die Bundesländer legen in Durchführungs- oder Umsetzungsverordnungen zur Energieeinsparverordnung fest, wer in dem jeweiligen Bundesland berechtigt ist, EnEV-Nachweise und Energieausweise für Neubauten auszustellen.

Die Durchführung von Vor-Ort-Energieberatungen im Gebäudebestand wird von der Bundesregierung gefördert. Als Vor-Ort-Energieberater können sich Ingenieure  durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  akkreditieren lassen, die eine einschlägige Weiterbildung absolviert haben.

Wer darf Vor-Ort-Energieberatungen durchführen?

 BAFA- Voraussetzungen: berufliche Qualifikation als Architekt, Ingenieur im Bauwesen (Hochbau) oder der Technischen Gebäudeausrüstung und einschlägige Weiterbildung im Umfang von 120 Stunden ohne Prüfung  (Studienprogramm Gebäude-Energieberater). Zusätzlich zur beruflichen Qualifikation und zur Fortbildung müssen Sie dem BAFA gegenüber bescheinigen, dass Sie unabhängig beraten und kein Eigeninteresse an den Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers haben.

Zusätzlich werden auch Antragsteller mit verschiedenen anderen Vorqualifikationen zugelassen die dann aber  eine einschlägige Weiterbildung  mit erweitertem Umfang absolvieren müssen. Das bisherige Angebot    rationelle Energienutzung wird zur Zeit auf die neuen Anforderungen des dena Weiterbildungskatalogs auch für diese Zielgruppe angepasst und wird voraussichtlich bis zum Herbst 2012 verfügbar sein..

Wichtiger Hinweis: Unsere Zulassungsvoraussetzungen sind nicht mit den BAFA-Kriterien identisch. In Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte direkt beim BAFA über ihre persönlichen Zulassungsmöglichkeiten und eventuelle Änderungen der Richtlinien.

Programmkonzept

Die Universität Kassel hat mit Beginn des Wintersemesters 2000 erstmals eine Weiterbildung mit Zertifikat zum geprüften Gebäude-Energieberater angeboten. Das Angebot wurde als Modul des seit 1982 erfolgreich laufenden Weiterbildungsstudiums rationelle Energienutzung entwickelt und bereitet nun speziell auf die neuen Anforderungen der Gebäudezertifizierung vor.

Als besondere Stärke des Konzepts ist die berufsbegleitende Struktur in Form von Wochenendseminaren hervorzuheben, die nicht primär auf die Ausbildung von Berufsanfängern, sondern auf die Weiterbildung von Berufstätigen abzielt.

Das Studienprogramm umfasst insgesamt etwa 140 Unterrichtsstunden  (hier finden Sie die für das Jahr 11/12 geplanten Termine) jeweils in der Zeit

  • Freitag 14.15 - 20.15 Uhr
  • Samstag 8.30 - 16.15 Uhr

Es werden 8 Präsenzseminare (detaillierte Veranstaltungsübersicht) im Umfang von ca. 120 Unterrichtsstunden angeboten. Dabei geht es um folgenden Themenbereiche:

  •         Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

  •         Einflussgrößen auf den Heizenergieverbrauch von Gebäuden

  •         Energieeinsparverordnung

  •         Messtechnische und theoretische Möglichkeiten der Ist-Zustands-Bestim­mung

  •         Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

  •         Energieberatung mit Hilfe von Planungsinstrumenten und Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Hinzu kommen 6 E-learning-Übungen, für die ein Studienaufwand von 18 Stunden angesetzt wird. Die Teilnahme an einem zusätzlichen Übungs-Wochenendseminar „Vor-Ort-Energieberatung“ im Umfang von ca. 15 Stunden ist ebenfalls inbegriffen.

Lehrunterlagen

Parallel zu den Präsenzveranstaltungen erhalten Sie Zugang zu einem Passwort geschützten Online-Workshop. Dieser enthält unter anderem auch zu Kursbeginn bereits die meisten Lehrunterlagen des vorhergehenden Kurses in digitaler Form. Aktualisierungen der Skripten und Präsentationen werden während des laufenden Kurses nach und nach eingestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der aktualisierte Foliensatz zum Teil erst nach der Präsenzveranstaltung verfügbar ist.

Zusätzlich bietet der Online-Workshop Selbststudienmaterialien, Links und ergänzende Übungen.

Seminar Vor-Ort-Energieberatung

Standardmäßig wird am Ende des Kurses die Teilnahme am Seminar Vor-Ort-Energieberatung  angeboten. Dieses Seminar wird in Gruppen mit ca. 12 Personen durchgeführt und umfasst eine Besichtigung eines Wohnhauses sowie und die gemeinsame Bearbeitung der wichtigsten Schritte für eine Vor-Ort-Energieberatung nach den Vorgaben des gleichnamigen Bundes-Förderprogrammes unter Anleitung eines erfahrenen Energieberaters. Dieses Seminar umfasst ebenfalls 1 Wochenende .

 

Zusatzangebote:

Ein weiteres sehr häufig belegtes Angebot ist das Seminar Heizungssysteme (180.- Euro), welches in Gruppen mit je 6-7 Personen stattfindet. Darin werden, ebenfalls an einem gesamten Wochenende, verschiedenste Heizungssysteme (z.B. Pelletheizung, BHKW, thermische Solaranlage aber auch Standardheizanlagen) besichtigt, erklärt und beispielhaft gemessen. Ziel ist es, den Gebäude-Energieberater in die Lage zu versetzen, eine vorgefundene Anlage einordnen und für die EDV-Eingabe aufnehmen zu können. 

Es ist möglich, weitere Laborversuchen (z.B.  BHKW, Photovoltaik, Solarthermie) , die zum Programm des "Rationelle Energienutzung" gehören,  zu buchen. Die Anmeldung und Terminvergabe für die Laborversuche erfolgt zu Beginn des Präsenzkurses.

 

Hier finden Sie eine Liste der  Gebäude-Energieberater, die eine Abschlussprüfungen abgelegt und der Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten zugestimmt haben. 

         



   
 
 
Letzte Änderung: 17.02.2012
Dr. Karin Vaupel
info-eplusu@uni-kassel.de
Wilhelmshöher Allee 73
Raum 0320