Kosten:
für
Präsenzlehrgang incl. Teilnahme am Online-Workshop und Seminar
Vor-Ort-Energieberatung sowie Prüfungsgebühr 1350.- Euro
Vormerkung
(pdf)
Anmeldung (pdf)
Hintergrund
Aktuell:
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden legt
fest, dass alle Mitgliedsstaaten öffentliche Listen anbieten müssen, in
denen qualifizierte Experten für das Ausstellen von Energieausweisen und
die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen zu finden sind. Darüber
hinaus müssen unabhängige Kontrollsysteme eingerichtet werden. In
Deutschland werden diese Vorgaben voraussichtlich im Juli 2012 mit einer
novellierten EnEV in Form der
dena
Energieeffizienz-Experten eingeführt.
Nur wer in der Dena-Expertenliste für Energieberater gelistet ist,
soll in Zukunft Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur
Vor-Ort-Beratung stellen und die von der KfW geförderte Planung und
Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und
unterschreiben dürfen. Diese ist derzeit im Aufbau.
Wir haben unser Programm an die leicht geänderten Richtlinien für die
einschlägige Weiterbildung angepasst und sind bereits als
anerkannter Weiterbildungsträger ( siehe Downloads) gelistet.
Im Oktober 2009 ist die neueste Fassung der
Energieeinsparverordnung in Kraft getreten.
Daraus ergeben sich immer neue
Anforderungen an Energieberater, die unter anderem Gegenstand des
Studienprogramms "Gebäude-Energieberater" sind. Die verpflichtenden
Einführung des Energieausweises
ist erfolgt. Er ist zu einer entscheidenden Basis für den Verkaufs- und Vermietungswert eines Gebäudes
geworden. In Zeiten ständig steigender Gebäudenebenkosten ist es für den Käufer oder Mieter von großer Bedeutung, die entstehenden Energiekosten zuverlässig abschätzen zu können.
Der Deutsche Mieterbund rät seinen Mitgliedern, bei Anmietung oder Kauf eines
Gebäudes einen Energiebedarfsausweis zu verlangen, um objektive Informationen
zum Gebäudezustand und Sanierungsbedarf zu erhalten.
Der EnEV-Standard, die -Berechnungsmethoden und -Nachweise gelten nicht nur bei Neubau, Modernisierung, An- und Umbauten sondern auch bei Förderanträgen für die Sanierung im Bestand
wie beispielsweise für die Programme der KfW-Förderbank (www.kfw-foerderbank.de) oder des Bundeswirtschaftministeriums (www.bafa.de).
Am 8. Juli 2010 trat die neugefasste „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft. Nach ihrem Zeitplan und Vorgaben muss auch Deutschland seine Energieeinsparverordnung überarbeiten.
Die europäische Union misst der energieeffizient einen immer höheren Stellenwert bei.
Wer EnEV-bezogene Leistungen und Nachweise sowie Energieberatung anbietet, wird auch in Zukunft seine Auftrags-Chancen verbessern.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Die Ausstellungsberechtigung für
Energieausweise der bestehenden Gebäude ist
in
§ 21 der EnEV
geregelt. Die Ausstellungsberechtigung begründet sich einzig auf die
Qualifikation der betreffenden Personen. Wer Energieausweise für bestehende
Gebäude ausstellen will, muss seine persönliche Qualifikation im § 21
EnEV „wieder finden“. Es wird von offizieller Stelle kein
Zertifikat ausgestellt und keine Liste der qualifizierten Personen geführt.
Die Ausstellerin oder
der Aussteller muss somit selbst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer einen Energieausweis ausstellt und dazu nicht berechtigt ist, handelt
ordnungswidrig und kann gemäß § 27 EnEV mit einem
Bußgeld bestraft werden.
Die
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im
Neubauverfahren ist Landesrecht. Die
Bundesländer legen in Durchführungs- oder Umsetzungsverordnungen zur
Energieeinsparverordnung fest, wer in dem jeweiligen Bundesland berechtigt ist,
EnEV-Nachweise und Energieausweise für Neubauten auszustellen.
Die Durchführung von
Vor-Ort-Energieberatungen im Gebäudebestand wird von der Bundesregierung
gefördert. Als Vor-Ort-Energieberater können sich Ingenieure durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
akkreditieren lassen, die eine einschlägige Weiterbildung absolviert haben.
Wer darf
Vor-Ort-Energieberatungen durchführen?
BAFA- Voraussetzungen: berufliche Qualifikation als
Architekt,
Ingenieur im Bauwesen (Hochbau) oder der Technischen Gebäudeausrüstung und einschlägige Weiterbildung im Umfang von 120 Stunden
ohne Prüfung (Studienprogramm Gebäude-Energieberater). Zusätzlich zur
beruflichen Qualifikation und zur Fortbildung müssen Sie dem BAFA
gegenüber bescheinigen, dass Sie unabhängig beraten und kein
Eigeninteresse an den Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers
haben.
Zusätzlich
werden auch Antragsteller mit verschiedenen anderen Vorqualifikationen
zugelassen die dann aber eine einschlägige Weiterbildung mit erweitertem Umfang
absolvieren müssen. Das bisherige Angebot
rationelle
Energienutzung wird zur Zeit auf die neuen Anforderungen des dena
Weiterbildungskatalogs auch für diese Zielgruppe angepasst und wird
voraussichtlich bis zum Herbst 2012 verfügbar sein..
Wichtiger Hinweis: Unsere
Zulassungsvoraussetzungen sind nicht mit den BAFA-Kriterien identisch. In
Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte direkt beim BAFA über ihre
persönlichen Zulassungsmöglichkeiten und eventuelle Änderungen der Richtlinien.
Programmkonzept
Die Universität Kassel hat mit Beginn des Wintersemesters 2000 erstmals eine Weiterbildung mit Zertifikat zum geprüften Gebäude-Energieberater angeboten. Das Angebot wurde als Modul des seit 1982 erfolgreich laufenden Weiterbildungsstudiums
rationelle Energienutzung entwickelt und bereitet nun speziell auf die neuen Anforderungen der Gebäudezertifizierung vor.
Als besondere Stärke des Konzepts ist die berufsbegleitende Struktur in Form von Wochenendseminaren hervorzuheben, die nicht primär auf die Ausbildung von Berufsanfängern, sondern auf die Weiterbildung von Berufstätigen abzielt.
Das Studienprogramm umfasst
insgesamt etwa
140 Unterrichtsstunden (hier finden Sie die für das
Jahr 11/12 geplanten Termine) jeweils in der Zeit
- Freitag 14.15 - 20.15 Uhr
- Samstag 8.30 - 16.15 Uhr
Es werden 8
Präsenzseminare (detaillierte
Veranstaltungsübersicht) im Umfang von ca. 120 Unterrichtsstunden
angeboten. Dabei geht es um folgenden Themenbereiche:
-
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
-
Einflussgrößen auf den Heizenergieverbrauch von Gebäuden
-
Energieeinsparverordnung
-
Messtechnische und theoretische Möglichkeiten der
Ist-Zustands-Bestimmung
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
-
Energieberatung mit Hilfe von Planungsinstrumenten und
Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Hinzu kommen 6 E-learning-Übungen, für die
ein Studienaufwand von 18 Stunden angesetzt wird. Die Teilnahme an einem
zusätzlichen Übungs-Wochenendseminar „Vor-Ort-Energieberatung“ im Umfang
von ca. 15 Stunden ist ebenfalls inbegriffen.
Lehrunterlagen
Parallel zu den
Präsenzveranstaltungen erhalten Sie Zugang zu einem Passwort geschützten
Online-Workshop. Dieser enthält unter anderem auch zu Kursbeginn bereits
die meisten Lehrunterlagen des vorhergehenden Kurses in digitaler Form.
Aktualisierungen der Skripten und Präsentationen werden während des
laufenden Kurses nach und nach eingestellt. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass der aktualisierte Foliensatz zum Teil erst nach der
Präsenzveranstaltung verfügbar ist.
Zusätzlich bietet der
Online-Workshop Selbststudienmaterialien, Links und ergänzende Übungen.
Seminar Vor-Ort-Energieberatung
Standardmäßig wird am Ende des
Kurses die Teilnahme am Seminar Vor-Ort-Energieberatung angeboten. Dieses Seminar wird in Gruppen mit
ca. 12
Personen durchgeführt und umfasst eine Besichtigung eines
Wohnhauses sowie und die gemeinsame Bearbeitung der
wichtigsten Schritte für eine Vor-Ort-Energieberatung nach den
Vorgaben des gleichnamigen Bundes-Förderprogrammes unter
Anleitung eines erfahrenen Energieberaters. Dieses Seminar umfasst
ebenfalls 1 Wochenende .
Zusatzangebote:
Ein weiteres sehr häufig
belegtes Angebot ist das Seminar Heizungssysteme (180.- Euro),
welches in Gruppen mit je 6-7 Personen stattfindet. Darin
werden, ebenfalls an einem gesamten Wochenende, verschiedenste
Heizungssysteme (z.B. Pelletheizung, BHKW, thermische
Solaranlage aber auch Standardheizanlagen) besichtigt, erklärt
und beispielhaft gemessen. Ziel ist es, den Gebäude-Energieberater
in die Lage zu versetzen, eine vorgefundene Anlage einordnen
und für die EDV-Eingabe aufnehmen zu können.
Es ist möglich, weitere
Laborversuchen (z.B. BHKW,
Photovoltaik, Solarthermie) , die zum Programm des
"Rationelle Energienutzung" gehören, zu
buchen. Die Anmeldung und Terminvergabe für die Laborversuche erfolgt zu
Beginn des Präsenzkurses.
Hier
finden Sie eine Liste der
Gebäude-Energieberater,
die eine Abschlussprüfungen
abgelegt und der Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten
zugestimmt haben.