Masterstudiengang Informatik Prüfungsordnung 2012
Der Weg zum Masterstudiengang
- Absolventen unserer Universität können ohne weiteres das Studium fortsetzen.
- Absolventen, die an einer anderen deutschen Hochschule oder im Ausland einen Informatik-Abschluss erlangt haben, müssen zuerst an unserem Fachbereich eine Überprüfung der Voraussetzungen vornehmen lassen.
Gemäß Prüfungsordnung § 8 wählt sich jeder Studierende zu Beginn des Studiums einen Mentor und stellt sich einen individuellen Studienplan zusammen. Dieser ist dem Mentor spätestens 4 Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen und anschließend unterzeichnet im unserem Studienservice abzugeben.
Weitere Informationen:
- For foreign Students
- Studienziele und Lernergebnisse
- Studienplan
- Modulhandbuch / Archiv
- Allgemeine Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen
- Prüfungsordnung
- Änderungsordnung (Verkleinerung von zwei Pflichtbereichen, Vergrößerung des Wahlbereichs)
- Schlüsselkompetenzen
- FAQ
- Fachstudienberatung
- Lernhilfen für Klausuren (Mit freundlicher Genehmigung von Professor Zipf)
- Ratgeber Abschlussarbeit (Mit freundlicher Genehmigung von Professor Wegner)
- Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis