EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für Hightech-Gründungen. Ziel des Förderprogramms ist die Steigerung der Zahl besonders anspruchsvoller technologieorientierter Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen. In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sicherzustellen und die Gründung des Unternehmens vorzubereiten. In der zweiten Förderphase stehen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens im Fokus.

Was ist das Ziel von Förderphase I?

Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.


Wer wird in Förderphase I gefördert?

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei WissenschaftlerInnen und technische AssistentInnen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.


Wie wird in Förderphase I gefördert?

Über EXIST-Forschungstransfer können Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachkosten bis zu 250.000 Euro finanziert werden.


 

Was ist das Ziel von Förderphase II?

In der zweiten Förderphase EXIST-Forschungstransfer können weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife durchgeführt werden. Ziel ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens.


Wer wird in Förderphase II gefördert?

Antragsteller sind technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.


Wie wird in Förderphase II gefördert?

In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden. 

Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II dauert 18 Monate.


 

Antragsteller für die Förderung ist die Hochschule.


Das Forscherteam beschreibt in einer Projektskizze die innovative Produktidee (u. a. Entwicklungsaufwand und technische Machbarkeit).


Es muss ein/e Mentor/in aus der Hochschule benannt werden, der/die die Betreuung übernimmt.


Die Einbettung in ein Gründungsnetzwerk muss durch die Hochschule nachgewiesen werden.


Das Forscherteam sucht mit Unterstützung des Gründungsnetzwerkes einen Coach, der das Vorhaben in den gründungsrelevanten Fragen unterstützt.


Antragsfristen

Projektanträge können jeweils zum 31. März, 31. August und 30. November eines Kalenderjahres bei dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Inkubator ist erforderlich.

Weitere Informationen unter: www.exist.de/exist-forschungstransfer/index.php


 

Gabriele Hennemuth

Telefon: +49 561 804-1859
Telefax: +49 561 804-7004

Sandra Wilhelm

Telefon: +49 561 804-7252
Telefax: +49 561 804-7004