Herzlich willkommen bei der BHF

Die Hochschul-Bezügestelle (BHF) nimmt für die hessischen Hochschulen die Funktion des Arbeitgebers im Sinne der lohnsteuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtlichen Vorschriften und des Vermögensbildungsgesetzes wahr. Sie ist Familienkasse im Sinne des § 72 Einkommensteuergesetz (EStG) und ist zuständige Stelle für die Übermittlung der Daten nach § 10a EStG in Verbindung mit dem Altersvermögensgesetz.

Der Hochschul-Bezügestelle (BHF) ist zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Bediensteten der hessischen Hochschulen.

Im Einzelnen: 

  • Technische Universität Darmstadt
  • Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt
  • Justus Liebig Universität Gießen
  • Philipps Universität Marburg
  • Universität Kassel

  • Hochschule Darmstadt
  • Fachhochschule Frankfurt am Main
  • Hochschule Fulda
  • Technische Hochschule Mittelhessen
  • Hochschule RheinMain
  • Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
  • Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
  • Hochschule Geisenheim
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Bitte Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 9.00-12.00 und 13.30-15.00 Uhr, freitags 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Persönliche Besuche bitte von montags bis freitags zwischen 9.00-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung vornehmen. Die Telefonnummer und die E-Mail des für Sie zuständigen Sachbearbeiters bzw. der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin finden Sie auf Ihrem Entgeltnachweis.