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Hoch­­­schu­l­be­zü­­ge­­stel­­le

Die Hochschulbezügestelle übernimmt für die hessischen Hochschulen die Funktion als Arbeitgeber gegenüber deren Bediensteten für:

- Berechnung und Zahlbarmachung des Entgelts
- Datenübermittlung in Verbindung mit dem Altersvermögensgesetz
- Vermögensbildungsgesetz (VL)
- Betriebliche Altersvorsorge (ATV über VBL)

Für Kindergeld wenden Sie sich bitte an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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