Herzlich willkommen bei der BHF

Die Hochschul-Bezügestelle (BHF) nimmt für die hessischen Hochschulen die Funktion des Arbeitgebers im Sinne der lohnsteuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtlichen Vorschriften und des Vermögensbildungsgesetzes wahr. Sie ist Familienkasse im Sinne des § 72 Einkommensteuergesetz (EStG) und ist zuständige Stelle für die Übermittlung der Daten nach § 10a EStG in Verbindung mit dem Altersvermögensgesetz.

Der Hochschul-Bezügestelle (BHF) ist zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Bediensteten der hessischen Hochschulen. Im Einzelnen:

Fachhochschulen und die Forschungsanstalt:

  • die Hochschule Darmstadt,
  • die Fachhochschule Frankfurt am Main,
  • die Hochschule Fulda,
  • die Technische Hochschule Mittelhessen,
  • die Hochschule RheinMain,
  • die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main,
  • die Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main und
  • die Forschungsanstalt Geisenheim.

 Hessische Universtitäten:

  • die Technische Universität Darmstadt,
  • die Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt,
  • die Justus Liebig Universität Gießen,
  • die Philipps Universität Marburg und
  • die Universität Kassel.

Bitte Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 9.00-12.00 und 13.30-15.00 Uhr, freitags 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Persönliche Besuche bitte von montags bis freitags zwischen 9.00-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung vornehmen. Die Telefonnummer und die E-Mail des für Sie zuständigen Sachbearbeiters bzw. der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin finden Sie auf Ihrem Entgeltnachweis.