Quantitative Methoden / VWL: Anerkennung Mathematik

Für welche Anerkennungen ist das FG zuständig?

Das FG ist für die Anerkennung von Leistungen für die Module Mathematik I und Mathematik II im Studiengang Wirtschaftswissenschaften zuständig. Wenn Sie Mathematik-Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Fachbereichen der Universität Kassel erbracht haben, können Ihre bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit vorliegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen werden mindestens benötigt:

  • Formblatt des Prüfungsamtes
  • ausführliche Modulbeschreibung für die erbrachten Leistungen (ggf. auch Gliederungen, Literaturlisten etc.)
  • Leistungsnachweis (Original zur Vorlage oder beglaubigte Kopie)

Wie ist das Anerkennungsverfahren organisiert?

Bitte kommen Sie mit den Unterlagen in meine Sprechstunde. Wenn alle Unterlagen vorliegen und eine Gleichwertigkeit vorliegt, werden die erbrachten Leistungen anerkannt.

Hinweis

Ein Merkblatt zur Anerkennung ist in Vorbereitung.