Zugangsvoraussetzungen

Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu den Studiengängen sind durch das Hessische Hochschulrecht definiert. Um einen Studienplatz im Studiengang Bachelor of Science Wirtschaftsingenieurwesen kann sich einschreiben, wer

  • die allgemeine Hochschulreife oder
  • eine einschlägige fachgebundene Fachhochschulreife oder
  • die Fachhochschulreife

besitzt.

Daneben müssen nach dem hessischen Hochschulgesetz besonders befähigte Berufstätige zugelassen werden.

Ferner ist der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Eine Zulassungsbeschränkung (=NC) bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine bestimmte vorher festgelegte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Diese Zahl richtet sich nach dem vorhandenen Lehrpersonal und der räumlichen und sonstigen Ausstattung und soll für eingeschriebene Studierende eine ordnungsgemäße Ausbildung sicherstellen. Die Auswahlergebnisse der vergangenen Jahre dienen als ungefähre Orientierung für den zukünftigen NC.


Bewerbung

Zu Angaben zur Zulassung und Einschreibung wenden Sie sich bitte direkt an den Studienservice der Universität Kassel.

Auf der Wirtschaftsingenieur-Homepage finden Sie einen gesonderten Absatz mit Informationen über den Prozess zur Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen.

Praktika, Berufserfahrungen

Praktika, Berufserfahrungen Berufserfahrungen oder ein Vorpraktikum sind für die Einschreibung nicht erforderlich. Es wird aber empfohlen ein 6-wöchiges Grundpraktikum vor Studienbeginn abzulegen, um sich mit technischen Grundlagen und Anwendungsfeldern vertraut zu machen.