Zugangsvoraussetzungen
Als wichtigste Voraussetzungen sollten Bewerber um einen Studienplatz für Wirtschaftsrecht neben ausgeprägter Fähigkeit zu logischem und analytischem Denken und sprachlichem Ausdrucksvermögen auch Eigeninitiative und Teamgeist sowie Einsatzbereitschaft und Durchhaltevermögen mitbringen. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind unverzichtbar.
Einschreibungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel ist der Nachweis eines der folgenden Abschlüsse:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- einschlägig fachgebundene Hochschulreife
- Meisterprüfung
Des Weiteren kann zugelassen werden, wer die Hochschulzugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige bestanden hat. Ein Vorpraktikum ist für die Zulassung zu diesem Studiengang nicht erforderlich.
Bewerbung
Das Bachelorstudium kann nur zum Wintersemester begonnen werden.
Die Bewerbung um einen Studienplatz ist schriftlich an die Universität Kassel zu richten. Bewerbungsschluss:
15. Juli
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Verfahren: Online-Bewerbung
Und außerdem zu beachten:
- Weitere Auskünfte zu Bewerbung und Einschreibung (z. B. Fristen, Krankenversicherung, Anerkennung von Zeugnissen) erteilt der Studienservice der Universität Kassel.
Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht ist auch in höheren Semestern zulassungsbeschränkt. Zulassungen für höhere Semester können unabhängig von der Semestereinstufung durch den Prüfungsausschuss - nur dann erfolgen, wenn im entsprechenden Semester freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Bewerberzahlen nach Jahrgängen:
Studienbeginn | Bewerberzahlen | Studienplätze | Grenzränge | |
|
|
| Note | Wartesemester |
WS 2004/05 | 537 | 50 | 2,3 | 10 |
WS 2005/06 | 635 | 50 | 2,0 | 10 |
WS 2006/07 | 680 | 50 | 2,4 | 6 |
WS 2007/08 | 694 | 85 | 2,5 | 6 |
WS 2008/09 | 848 | 98 | 2,7 | 4 |
WS 2009/10 | 953 | 85 | 2,4 | 7,5 |
WS 2010/11 | 919 | 95 | 2,7 | 4 |
WS 2011/12 | 1237 | 110 | 2,5 | 4 |
Quereinstieg und Wechsel
Bewerbungen bei Quereinstieg/für ein höheres Semester sind möglich. Sie müssen
- für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juli und
- für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
erfolgt sein. Die Bewerbungsunterlagen vom Wintersemester gelten auch für das jeweils folgende Sommersemester.
Der Bewerbung muss aber noch eine Bescheinigung über eine "Semestereinstufung" beigefügt werden, die zuvor unter rechtzeitiger Vorlage der Unterlagen (bisher erworbene Scheine und eine aktuelle Studienbescheinigung) beim Prüfungsausschuss Wirtschaftsrecht formlos beantragt werden muss. Der Prüfungsausschuss stellt einen Bescheid darüber aus, ob die Einstufung in ein höheres Semester erfolgen kann oder nicht.
Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht ist auch in höheren Semestern zulassungsbeschränkt. Unabhängig von der Semestereinstufung durch den Prüfungsausschuss können Zulassungen für höhere Semester nur dann erfolgen, wenn im entsprechenden Semester freie Plätze zur Verfügung stehen. Übersteigt die Zahl der relevanten Bewerbungen die Zahl der im entsprechenden Semester zur Verfügung stehenden freien Studienplätze, entscheidet das Losverfahren.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Zulassung in ein höheres Semester scheitert, wird Quereinsteigern empfohlen, sich auf jeden Fall "gleichzeitig" und ganz regulär in einer gesonderten Bewerbung für das erste Semester zu bewerben. Eine Zulassung erfolgt dann nur zum Wintersemester, wobei Bewerbungsfrist jeweils der 15. Juli ist. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt hier nach dem NC-Verfahren, welches bei dem oben beschriebenen Quereinstieg nicht relevant wäre. Der NC richtet sich nach der Nachfrage der Studenten nach dem Studiengang und kann erst nach Bewerbungsschluss festgestellt werden.
Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, können Sie sich Veranstaltungen aus Ihrem Studium auf den Studiengang Wirtschaftsrecht anrechnen lassen. Voraussetzung ist, dass Vergleichbarkeit im Hinblick auf Zeit und Inhalt vorliegt. Dadurch kann die Studienzeit ggf. verkürzt werden. Über die Anerkennung von Scheinen entscheidet nach erfolgter Einschreibung auf Antrag der Prüfungsausschuss; nur dieser kann rechtsverbindliche Auskunft hierzu erteilen.
Zu möglichen anrechenbaren Veranstaltungen kann im Übrigen auf das Modulhandbuch (Teil der Prüfungsordnung) in der Prüfungsordnung verwiesen werden, das alle Module inhaltlich detailliert aufführt.


