Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für einen Studienplatz im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften ist:

  • die allgemeine Hochschulreife oder
  • die Fachhochschulreife oder
  • eine entsprechende berufliche Qualifikation.

Ein Vorpraktikum ist für die Zulassung nicht erforderlich.

Darüber hinaus ist der Studiengang Wirtschaftswissenschaften ein zulassungsbeschränkter Studiengang – auch als NC-Studiengang bezeichnet (NC=Numerus Clausus). Zulassungsbeschränkung (bzw. NC) bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine bestimmte im Vorhinein festgelegte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht; diese Zahl richtet sich insbesondere nach dem vorhandenen Lehrpersonal sowie der räumlichen und sonstigen Ausstattung. Die Zulassungsbeschränkung soll für die eingeschriebenen Studierenden eine ordnungsgemäße Ausbildung sicherstellen. Da im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften die Zahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze im Regelfall bei weitem übersteigt, wird ein Auswahlverfahren nach Notendurchschnitt sowie nach Wartezeit durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zu 80% nach Notendurchschnitt und zu 20% nach Wartezeit.

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Bewerbung

Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Die Bewerbung ist schriftlich an die Universität Kassel zu richten. Bewerbungsschluss (verbindlich) ist jeweils der 15. Juli.

Die Bewerbung erfolgt per Online-Verfahren und ist jeweils ab Juni möglich: Online-Bewerbung.

Für Bewerber mit ausländischen Zeugnissen: Bitte beachten Sie die Informationen zur Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen.

Auch bei Studieneinstieg in ein höheres Semester ist der Studiengang zulassungsbeschränkt. Beachten Sie hier bitte die Informationen unter „Quereinstieg & Wechsel“ (siehe unten).

Weitere Auskünfte bezüglich Bewerbung und Einschreibung werden gern vom Studienservice der Universität Kassel.

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Quereinstieg & Wechsel

Ebenso bei Einstieg in ein höheres Semester weist das wirtschaftswissenschaftliche Bachelorstudium eine Zulassungsbeschränkung auf. Ein Wechsel bzw. Quereinstieg ist daher nur nach erfolgter Zulassung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich. Die Bewerbung hat

  • bei Einstieg zum Wintersemester bis spätestens zum 15. Juli und
  • bei Einstieg zum Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar

zu erfolgen.

Der Bewerbung ist eine Bescheinigung über die „Semestereinstufung“ beizufügen, die vorab beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt (unter Vorlage eines Nachweises der bisher erbrachten Studienleistungen) formlos zu beantragen ist. Aus der Bescheinigung geht zum einen hervor, ob eine Einstufung in ein höheres Semester vorgenommen werden kann und – sofern dies der Fall ist – zum anderen das Semester, in das der Quereinsteiger einzustufen ist. Ob die Zulassung erteilt wird, hängt letztendlich davon ab, ob im entsprechenden Semester freie Studienplätze verfügbar sind. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der im entsprechenden Semester zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet ebenfalls das NC-Kriterium.

Da die Möglichkeit besteht, dass die Zulassung in ein höheres Semester scheitert, wird Quereinsteigern geraten, sich zugleich in einer gesonderten Bewerbung für das erste Semester zu bewerben. Eine Zulassung kann in diesem Fall allerdings nur zum Wintersemester erfolgen. Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Juli.

Anmerkung: Die konkrete Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen ist nach Aufnahme des Studiums beim wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschuss schriftlich zu beantragen.

Losverfahren

Sollten bis Mitte Oktober bzw. Mitte April noch nicht alle der bereitgestellten Studienplätze vergeben sein, werden die verbleibenden freien Plätze per Losverfahren besetzt. Für Bewerber, die im ersten Durchlauf keinen Studienplatz erhalten haben, besteht folglich in Form des Losverfahrens eine zweite Möglichkeit, einen Studienplatz zu bekommen. Die Teilnahme am Losverfahren setzt einen entsprechenden Losantrag voraus.

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