Prüfungsordnung(en)
"Redaktionelle Anmerkung:
Im § 6 Abs. 3 letzte Zeile ist das Wort "maximal" durch "mindestens" zu ersetzten."
Allgemeine Bestimmungen für Bachelor-/Masterstudiengänge an der Uni Kassel
Modulhandbücher
Das Modulhandbuch wird mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel amtlich.
Redaktionelle Anmerkung:
TM 6.2: aktuelle Rechtsfragen und wichtige Urteile aus verschiedenen
Gebieten des Rechts (Streichung der Silbe "Sozial-").
Studien- Prüfungsleistungen
Studienleistungen unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch von Prüfungsleistungen, dass sie nicht benotet werden. Eine Bewertung erfolgt ausschließlich hinsichtlich „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Nach § 5 der aktuellen Prüfungsordnung kommen die im Folgenden aufgelisteten Leistungsnachweise in Frage:
Prüfungsleistungen:
- Klausur (90 bis 120 Minuten)
- Schriftliche Hausarbeit bzw. Seminararbeit
- Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung)
- Schriftlich oder medial angelegte Arbeit
Studienleistungen:
- Mündliche Leistungsnachweise (Moderationen, Referate, Statements, kurze Fallbesprechungen und vergleichbare Beiträge)
- und schriftliche Leistungsnachweise (Protokolle, Thesenpapiere und vergleichbare Beiträge)
Zudem kommt als Studienleistung auch die Teilnahme an einer Klausur in Betracht, die ausschließlich hinsichtlich „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ zu bewerten ist. Bitte beachten Sie, dass keine „Sitzscheine“ erteilt werden können. Für eine Studienleistung müssen die Studierenden eine Eigenleistung in Form einer mündlichen oder schriftlichen Nachweises erbringen.


