Zugangsvoraussetzungen

Das Studium soll verschiedenen Zielgruppen den Weg zu einem Masterabschluss öffnen.

  • Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Wirtschaftsrecht der Universität Kassel oder einer anderen Universität beziehungsweise Fachhochschule erhalten die Option, sich in einem juristischen Arbeitsfeld mit hoher praktischer Bedeutung zu spezialisieren.

  • Auch für Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften, die sich für die Umweltökonomie interessieren, kann der Studiengang von Interesse sein. Diese Studentinnen und Studenten müssten sich die erforderlichen rechtlichen Grundkenntnisse durch Nutzung von Wahlmöglichkeiten in ihrem Bachelorstudium erwerben. Diese Optionen sollen durch Studienverlaufspläne transparent gemacht werden. Das Gleiche gilt für Studentinnen und Studenten der Umwelt- und Planungswissenschaften.

  • Schließlich soll der geplante Masterstudiengang auch Juristinnen und Juristen mit mindestens erstem Staatsexamen eine Möglichkeit rechtlicher Spezialisierung bieten und den Erwerb solcher umweltwissenschaftlicher Grundkenntnisse ermöglichen, die für den Tätigkeitsbereich des Umweltrechts erforderlich sind.

Für den Zugang zum Masterstudium wird ein Bachelor-Abschluss in Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel oder an einer anderen Universität oder Fachhochschule mit mindestens der Note „gut (2,5)“ oder ein mindestens mit der Note „gut (2,5)“ bewerteter Abschluss einer Universität oder Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften oder Umwelt- oder Planungswissenschaften gefordert. Bewerberinnen und Bewerber aus den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften oder Umwelt- oder Planungswissenschaften müssen weiterhin einen hinreichenden Schwerpunkt im Bereich Recht nachweisen können. Des Weiteren können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die einen mindestens mit der Note „befriedigend“ bewerteten Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität vorzuweisen haben. Daneben können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die einen den genannten Abschlüssen gleichwertigen ausländischen Abschluss mit mindestens sechs Semestern nachweisen können (siehe § 6 der PO Master Umweltrecht).


Bewerbung

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Umweltrecht erfolgt zentral über das Online Bewerbungsportal des Studienservice.