Zugangsvoraussetzungen

Für das Masterstudium existiert ein spezielles Auswahlverfahren. Grundsätzliche Voraussetzung ist ein erster Hochschulabschluss. Darüber hinaus werden weitere Kriterien für die Auswahl herangezogen. Dabei werden nicht nur weitere formale Zugangsvoraussetzungen berücksichtigt, sondern es wird auch danach ausgewählt, welche speziellen Inhalte das erste Studium hatte und in welchem Bezug diese zum angestrebten Masterabschluss stehen.

Für die Einschreibung müssen beide Kriterien erfüllt sein:

1. Studienabschluss

  • Bachelor-Abschluss Wirtschaftsrecht der Universität Kassel oder
  • Bachelor-Abschluss Wirtschaftsrecht einer anderen Universität oder Fachhochschule oder
  • ein Abschluss derselben oder einer anderen Universität oder einer Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaften; oder
  • ein Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität; oder
  • ein mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung, insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften, mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit.

2. Fachliches Profil des Erststudiums

Das fachliche Profil des Studienabschlusses muss den Anforderungen des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht entsprechen. Dies setzt voraus, dass die mit dem Studienabschluss nachgewiesene Qualifikation Kenntnisse und Anwendungskompetenzen zu den folgenden Themenbereichen umfasst. Die Themenbereiche unterscheiden sich darin, dass für Abschlüsse in Wirtschaftsrecht andere Kriterien gelten als für die Abschlüsse in verwandten Studiengängen

    • Für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel bestehen keine weiteren inhaltlichen Anforderungen!
      Für diese Gruppe entfällt die vorherige Überprüfung der Abschlüsse und Inhalte im Fachbereich, sofern das entsprechende Motivationsschreiben vorliegt. Dann ist eine direkte Einschreibung zu den entsprechenden Zeiten möglich.

    • Für Studienabschlüsse Wirtschaftsrecht an anderen deutschen Hochschulen:
      1. Grundkenntnisse in zwei der folgenden rechtswissenschaftlichen Bereiche: Umweltrecht, Elektronischer Rechtsverkehr, Arbeits- und Sozialrecht, Recht der Wettbewerbsordnung oder Ökonomische Analyse des Rechts und
      2. Grundkenntnisse in zwei der folgenden wirtschaftswissenschaftlichen Bereiche: Nachhaltiges Wirtschaften, Wirtschaftsinformatik und Informationswirtschaft, Management und Personal, Rechnungslegung nach HGB und IFRS.

    • Für deutsche und ausländische Studienabschlüsse mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung:
      1. Grundkenntnisse in zwei der folgenden rechtswissenschaftlichen Bereiche: Umweltrecht, Elektronischer Rechtsverkehr, Arbeits- und Sozialrecht, Recht der Wettbewerbsordnung oder Ökonomische Analyse des Rechts und
      2. Grundkenntnisse in zwei der folgenden wirtschaftswissenschaftlichen Bereiche: Nachhaltiges Wirtschaften, Wirtschaftsinformatik und Informationswirtschaft, Management und Personal, Rechnungslegung nach HGB und IFRS und
      3. Grundkenntnisse in den Modulen Bürgerliches Recht, Grundlagen des Rechts und Einführung in das öffentliche Recht, Grundlagen des Wirtschaftsrechts und Handels- und Gesellschaftsrecht.

    • Für deutsche und ausländische Studienabschlüsse mit rechtswissenschaftlicher Ausrichtung:
      1. Grundkenntnisse in zwei der folgenden rechtswissenschaftlichen Bereiche: Umweltrecht, Elektronischer Rechtsverkehr, Arbeits- und Sozialrecht, Recht der Wettbewerbsordnung oder Ökonomische Analyse des Rechts und
      2. Grundkenntnisse in zwei der folgenden wirtschaftswissenschaftlichen Bereiche: Nachhaltiges Wirtschaften, Wirtschaftsinformatik und Informationswirtschaft, Management und Personal, Rechnungslegung nach HGB und IFRS und
      3. Grundkenntnisse in den Modulen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Mikroökonomik sowie Rechnungswesen.

Dies setzt auch Kenntnisse der englischen Sprache auf Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens voraus.

Außerdem kann zum Masterstudium nur zugelassen werden, wer seine Motivation in einem maximal zweiseitigen Schreiben nachvollziehbar erklärt und dabei seine Forschungs- und Zukunftsperspektiven ersichtlich macht. Dieses Schreiben ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Es ist ferner schriftlich zu begründen, dass das fachliche Profil des ersten Studienabschlusses den Anforderungen des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht entspricht.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Prüfungsausschuss festgestellt. Die Feststellung erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen Unterlagen oder aufgrund eines Gesprächs von ca. 30 Minuten Dauer. Fehlen Voraussetzungen für die Einschreibung zum Master-Studium, kann der Prüfungsausschuss der Einschreibung zustimmen unter der Auflage, dass bis zur Masterarbeit die fehlenden Kenntnisse durch erfolgreiches Absolvieren bestimmter Module im Umfang von bis zu 30 Credits nachgewiesen werden.


Bewerbung

Das Masterstudium kann zum Sommer- und zum Wintersemester begonnen werden.

Für das Masterstudium Wirtschaftsrecht gibt es keine Zulassungsbeschränkung. Voraussetzung für die Einschreibung ist die vorherige formlose Anmeldung zur inhaltlichen Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen beim Prüfungsausschuss. Ein besonderer Termin ist hierfür nicht vorgesehen.

Diese Überprüfung entfällt für Absolventen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel.

Einschreibzeit: 15. November bis 1. März (Sommersemester) | 15. Mai bis 1. September (Wintersemester)

Sollten Sie bereits an der Universität Kassel studieren und kurz vor dem Bachelor-Abschluss stehen oder diesen vor einigen Semestern erlangt haben oder an einer anderen deutschen Universität oder Fachhochschule Ihren Diplom I- oder Bachelorabschluss erworben haben oder kurz davor sein, diesen zu erwerben, müssen Sie sich über das Online-Portal für Master-Studiengänge bewerben. Dies ist jeweils ab dem 15. Mai (Wintersemester) oder 15. November (Sommersemester) möglich.

Hier gehts zum Online-Portal für Master-Studiengänge!

Absolventinnen und Absolventen mit ausländischen Abschlüssen bewerben sich möglichst früh über www.uni-assist.de.

Bewerbungsfrist: 1. März (Sommersemester) | 1. September (Wintersemester)