Studienaufbau

Im dreisemestrigen Masterstudium werden die Lerninhalte des Bachelor-Studiums forschungsorientiert fortgeführt.

Es umfasst die folgenden Module:

  • 1 Grund- und Integrationsmodul (4 SWS = 6 cp)
  • 1 Wahlpflichtmodul im 1. gewählten Studienschwerpunkt (12 SWS = 18 cp)
  • 1 Wahlpflichtmodul im 2. gewählten Studienschwerpunkt (12 SWS = 18 cp)
  • 1 Modul in Fortgeschrittene Methoden (8 SWS = 12 cp)
  • 1 Modul in einem oder zwei Masterprofilen (12 SWS = 18 cp)


Master-Schwerpunkte:

  • Als Master-Schwerpunkte können jene Studienschwerpunkte gewählt werden, für die ein erfolgreicher Besuch der im Bachelor Wirtschaftswissenschaften für diese Schwerpunkte vorgesehenen Pflichtveranstaltungen nachgewiesen wird.


Masterprofil:

Die Lehrveranstaltungen der Masterprofile sind aus einem oder zwei der folgenden Gebiete zu wählen:

  • Angewandte Wirtschaftstheorie
  • Dialogmarketing
  • Umwelt und Innovation
  • Verhaltensökonomik
  • Wissensmanagement, Business Innovation und Informationssysteme

Werden die Lehrveranstaltungen aus zwei Gebieten gewählt, sind in einem der beiden Gebiete mindestens 12 cp zu erbringen.


Bewertung:

Für die Berechnung der Gesamtnote des Masterabschlusses wird zunächst aus den Einzelnoten aller zu erbringenden Modulprüfungen ein Durchschnittswert in Form eines gewogenen arithmetischen Mittels gebildet. Dabei wird jede Einzelnote mit dem für das zugehörige Modul anrechenbaren Credits gewichtet.

Die auf diesem Weg ermittelte (Durchschnitts-)Note fließt wiederum zu 70% in die Gesamtnote des Masterabschlusses ein.

Studienaufbau

Studienaufbau Masterstudiengang
Studienaufbau Masterstudiengang

Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit und das diesbezügliche Kolloquium bilden das Abschlussmodul (mit einem Umfang von 18 cp). Die Masterarbeit kann frühestens im zweiten Semester aufgenommen werden und setzt zudem einen Nachweis von mindestens 54 cp voraus. Die Arbeit kann nach vorheriger Absprache mit den Betreuern in englischer oder einer anderen Sprache verfasst werden. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate und setzt ein mit dem Tag der Mitteilung des Themas. Die Masterarbeit ist fristgerecht in zwei gehefteten schriftlichen Exemplaren und einem elektronischen Exemplar beim Prüfungsausschuss einzureichen.  

Die Masterarbeit ist im Rahmen eines 30- bis maximal 60-minütigen Kolloquiums vorzustellen. An dem Kolloquium nehmen außer dem Kandidaten der Erstgutachter und ein Beisitzer teil. Das Masterkolloquium soll spätestens zehn Wochen nach Abgabe der Masterarbeit abgehalten werden. Die Teilnahme am Masterkolloquium setzt voraus, dass in der Masterarbeit mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Um das Abschlussmodul zu bestehen, müssen sowohl die Masterarbeit als auch das Masterkolloquium mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sein.  

Bewertung:

Die Note der Masterarbeit fließt zu 75%, die Note des Kolloquiums zu 25% in die Endnote des Abschlussmoduls ein.

Die Endnote des Abschlussmoduls fließt wiederum mit 30% in die Gesamtnote des Masterabschlusses ein.