Zur
Vertreibung und Vernichtung der deutsch-jüdischen Bevölkerung
Nordhessens in der Zeit der NS-Diktatur
Von Dietfrid Krause-Vilmar
Von der Judenverfolgung durch den Nationalsozialismus reden, heißt
für mich, zuallererst von den verfolgten Menschen selbst sprechen
und diese nach Möglichkeit >zu Wort kommen zu lassen=, d.h. die
hinterlassenen Zeugnisse, Briefe und Aufzeichnungen zur Kenntnis nehmen
und sich auf diese Weise das historische Geschehen zu vergegenwärtigen.
Es stehen deshalb im folgenden nicht die allgemeinen politischen und polizeilichen
Maßnahmen (wie Gesetze, Verordnungen u.ä.) des NS-Staates und
die historischen Ereignisse selbst im Mittelpunkt. Über sie kann
man sich inzwischen durch fachlich kompetente Literatur gut informieren
(z.B. S. Friedländer, J. Walk). Vielmehr soll von den Menschen, die
ausgebürgert wurden, flohen, die inhaftiert wurden oder denen noch
schlimmeres widerfahren ist, die Rede sein. Ich möchte die allgemeinen
historischen Informationen zur Geschichte der Judenverfolgung in Deutschland
nur am Rande erwähnen und stattdessen Berichte über einzelne
Persönlichkeiten, biographische Skizzen und Zeugnisse von diesen
in den Mittelpunkt meines Vortrages stellen. Es scheint mir geboten, ihre
Sicht und ihre Stimmen, so fern solche selbst noch erhalten sind, zur
Kenntnis zu nehmen. Zahlreiche Projekte der Spurensuche und der Geschichtswerkstätten
sind in den letzten Jahren diesen Lebensgeschichten nachgegangen; auf
sie will ich mich hauptsächlich stützen. Freilich kann dies
hier nur in einer äußerst beschränkten Auswahl geschehen.
Ich bitte also um Verständnis dafür, daß mein Vortrag
nicht mehr als einen Einblick geben kann, der nicht einmal hinsichtlich
der hier vorgestellten Personen >Vollständigkeit= beansprucht.
Im übrigen folge ich in fünf Abschnitten dem zeitlichen Ablauf
der Ereignisse, d.h. ich beginne im Frühjahr 1933 und ende mit den
Deportationen in den Jahren 1941 und 1942. Abschließend frage ich
anläßlich eines beispielhaften Gerichtsurteils nach den Möglichkeiten
des Standhaltens oder des Sichverweigerns.
Der Terror im Frühjahr 1933
Wichtigste Grundlage für die seit dem 27. Februar 1933, dem Tag des
Reichstagsbrandes in Berlin, systematisch betriebenen polizeilichen Verhaftungen
war die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk
und Staat" vom 28. Februar 1933, mit der Reichspräsident Paul
von Hindenburg die Freiheitsrechte der demokratischen Weimarer Verfassung
außer Kraft gesetzt hat. Unter Mißbrauch des Notverordnungsrechts
des Artikel 48 dieser Verfassung hatten Reichsregierung und Reichspräsident
die Fundamente des demokratischen Rechtsstaates - u.a. das Recht auf freie
Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Vereins- und Versammlungsfreiheit
und das Eigentumsrecht - mit einem Schlag beseitigt. "Beschränkungen
der persönlichen Freiheit" waren nun "auch außerhalb
der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig."
Mit dieser Aushebelung des Rechtsstaates und der Verdrehung der >Schutzhaft=
waren Hindernisse auf dem Weg der Verfolgung von Menschen beiseitegeräumt.
Während man vor dem 30. Januar 1933 unter Schutzhaft die kurzfristige
polizeiliche Verwahrung zum Schutze und im eigenen Interesse der Person
verstand (z.B. vor einer öffentlichen Gefährdung durch Angriffe
einer Volksmenge), wurde nun - in den Händen nationalsozialistischer
Polizeipräsidenten - Schutzhaft zu einem Instrument der Verfolgung;
Menschen wurden aus dem öffentlichen Leben entfernt, diskriminiert
und erniedrigt, vielfach auch mißhandelt. An vielen Orten richteten
SA und SS private Folter- und Haftstätten (in Kellern, Gaststätten
und anderen Gebäuden) ein, um politische Gegner des Nationalsozialismus
zu mißhandeln. Von Anbeginn waren dabei auch deutsche Juden von
dieser Verfolgung betroffen.
Dr. Max Plaut, ein Rechtsanwalt aus Kassel, war der erste, der in unserer
Region durch diesen frühen SA-Terror zu Tode gebracht wurde. Sein
Lebensweg repräsentierte für das jüdische Bürgertum
in Deutschland einiges Charakteristische: die gute Ausbildung, Besitz
und Tüchtigkeit, Liberalität und Assimilation.
Max Plaut wurde am 1. Juni 1888 als Sohn des aus Witzenhausen stammenden
Bankiers Leopold Plaut geboren. Obwohl er aus einem streng gläubigen
Elternhaus stammte, war Plaut, wie viele Juden seiner Generation, der
Religion seiner Väter nicht besonders eng verbunden. Er galt als
>assimiliert=, d.h. er fühlte sich in der deutschen Kultur, als
deren hervorragender Kenner er im übrigen sich auswies, zu Hause.
Plaut war ein bekannter, vielbeschäftigter und qualifizierter Jurist,
was 1928 durch seine Berufung zum Notar anerkannt wurde. Durch sein offenes
Auftreten und seine unkonventionellen Gewohnheiten wurde Plaut, der verschiedentlich
Prozeßgegner von Nationalsozialisten gewesen war, zu einem immer
wieder angegriffenen und herabgesetzten Feind des NS-Blattes "Hessische
Volkswacht". Die Nazis in Kassel forderten nicht nur die Aberkennung
seines Notariats, sondern drohten bereits im Jahre 1931 mit seiner Ausweisung
nach Palästina. Dr. Max Plaut geriet im Frühjahr 1933 als einer
der ersten ins Visier der brutalen nationalsozialistischen "Abrechnungen".
Am 24. März 1933 abends holten SA-Leute ihn aus seinem Büro
und führten ihn durch die Straßen in das SA-Lokal Bürgersäle
in der Oberen Karlsstraße. Nach stundenlangen Mißhandlungen
in den Kellern dieser Wirtschaft wurde er schwerverletzt in seine Wohnung
in der Wilhelmshöher Allee geschafft. Dort starb er eine Woche später,
am 31. März 1933. Seine Frau durfte erst nach der Beerdigung in den
"Kasseler Neuesten Nachrichten" den Tod ihres Mannes anzeigen.
Kurz darauf verließ sie mit den drei Kindern Deutschland und wanderte
in die Schweiz aus.
Dr. Max Plaut war nicht der einzige deutsche Jude, der dem Terror der
Nazis im Frühjahr 1933 ausgesetzt war. Rechtanwalt Julius Dalberg,
Gemeindeältester und bekanntes Mitglied der Kasseler Jüdischen
Gemeinde - er hatte wissenschaftlich zur Gemeindegeschichte gearbeitet
- wurde ebenfalls in dem SA-Lokal schwer mißhandelt. Einen Tag nach
dem Tod Dr. Plauts setzte der von SA-Leuten durchgeführte Boykott
jüdischer Geschäfte und Kaufhäuser ein, auf dem Opernplatz
in Kassel errichteten SA-Leute ein symbolisches Konzentrationslager, in
das sie einen Esel sperrten. Ein Schild AKonzentrationslager für
widerspenstige Staatsbürger, die ihre Einkäufe bei Juden tätigen@
wies auf das Ziel dieser Verhöhnung hin.
Die Nürnberger Rassengesetze von 1935
Auf dem sogenannten "Reichsparteitag der Freiheit" wurden am
15. September 1935 in Nürnberg auf einer Sondersitzung des dorthin
einberufenen Reichstages zwei Verfassungsgesetze erlassen, die die Basis
für den Ausschluß der Juden aus dem öffentlichen Leben
Deutschlands und für die in den folgenden Jahren sich verschärfende
antijüdische Politik bildeten. Nach dem an diesem Tag verkündete
AReichsbürgergesetz@ waren Juden und andere Personen "nichtarischen
Blutes" (z.B. Zigeuner) künftig nur noch bloße >Staatsangehörige=
ohne politische Rechte im Unterschied zu den anderen Deutschen, die als
>Reichsbürger= firmierten. Ein weiteres AGesetz zum Schutz des
deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verbot Eheschließungen
zwischen Juden und sogenannten "Deutschblütigen" und sah
für außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen >Juden= und
>Deutschen= - als sogenannte Rassenschande - Zuchthausstrafen vor.
In diesen Rassengesetzen, zusammenfassend >Nürnberger Gesetze=
genannt, wurde auch festgelegt, wer als Jude im Sinne der Gesetze zu gelten
hatte: Neben dem "Volljuden" alle Personen mit drei jüdischen
Großelternteilen sowie alle Personen mit nur zwei jüdischen
Großelternteilen (Halbjuden), wenn sie sich zum mosaischen Glauben
bekannten oder mit einem "Volljuden" verheiratet waren. Eine
Unzahl weiterer Bestimmungen kennzeichnete die zahlreichen Verordnungen,
die auf der Grundlage dieser Gesetze erlassen worden sind.
Es ist bemerkenswert, daß diese rassische Verfolgung, wie sie in
den >Nürnberger Gesetzen= ihren Ausdruck fand, nicht nur durch
einen zentralen Akt des längst gleichgeschalteten Reichstages, also
"von oben", entstanden ist, sondern bereits Jahre vorher, -
u.a. auch hier im Nordhessischen - praktisch längst vorbereitet und
durchgeführt worden war. Hier zeigte sich ein auch für das Herrschaftssystem
des Nationalsozialismus charakteristischer Grundzug, daß nämlich
das nationalsozialistische System auch und zugleich tatkräftig >von
unten= mit aufgebaut worden ist. Dies läßt sich für die
nordhessische Region zeigen.
Bereits im August 1933 wurden sogenannte "christliche" Mädchen
und Frauen öffentlich durch die Straßen Kassels geführt,
da sie ein "Verhältnis" mit sogenannten jüdischen
Männern gehabt haben sollten. Zahlreiche solcher Beispiele des niedrigen
Anprangerns (meist mit entsprechenden Schildern um den Hals bei den Angeprangerten)
sind auch im Nordhessischen - und zwar meist durch die regelmäßigen
Berichte der Geheimen Staatspolizei - überliefert. Die antisemitische
Schnüffelei ging in einem Fall soweit, daß bei Kurgästen
im Waldeck=schen nach der jüdischen Herkunft spioniert wurde: ein
in Berlin lebender Russe, der als Kurgast in Bad Reinhardsquelle weilte,
wurde für einige Wochen in das Konzentrationslager Breitenau in Guxhagen
überführt, weil er, jüdischer Herkunft, Aein in deutsches
Mädchen verführt [habe], mit ihm in einem Hotel zu übernachten@.
In der Stadt Karlshafen z.B. hat sich bereits im Juni 1933 ein in solcher
Fall von rassischer Verfolgung ereignet; der Antisemitismus hat hier tatsächlich
eine für den nächsten Tag (auch bereits standesamtlich) vorbereitete
Eheschließung verhindert. Ein Bericht des Bürgermeisters von
Karlshafen an den Landrat in Hofgeismar stellte fest, daß die geplante
Eheschließung zwischen einer Frau "arischer Abstammung"
und einem jungen Mann, der Jude sei, schon längere Zeit "Tagesgespräch
der Karlshafener Bürger" sei. Am Mittag vor der Hochzeit wären
in der Stadt Handzettel verteilt worden, worin an jeden Bürger die
Frage gerichtet war, "Was gedenken sie gegen diese vorgenommene Heirat
zu unternehmen?". Abends zog dann - so der Bericht der Bürgermeisters
weiter - eine Gruppe von Nationalsozialisten mit Rufen wie "Heraus
mit dem Kerl" oder "Jude verrecke" zu seiner Wohnung. Sie
brachten ihn zum Bürgermeister, der ihn in Schutzhaft nahm und wenige
Tage später ins Konzentrationslager Breitenau verbringen ließ.
Auch das Kasseler Regierungspräsidium war hier mit "sanftem"
Druck beteiligt, um die Eheschließung zwischen einem deutschen Juden
und der Tochter eines "arischen" Bürgers zu verhindern.
Als die Verlobte auf der Behörde erschien und um Freilassung ihres
Bräutigams gebeten hatte, notierte man im Regierungspräsidium,
daß "sie sich nach schweren Gewissensbedenken nunmehr dazu
entschlossen habe, die Heirat aufzugeben, weil sie einsehe, daß
die Bevölkerung mit Recht eine solche eheliche Bindung mißbillige.
Sie habe die Heirat auch nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten beabsichtigt,
weil sie mittellos sei und durch die Heirat eine Unterkunft zu finden
hoffe. Ihre Eltern lebten von einer ganz geringen Pension, die kaum mehr
als 100 RM im Monat ausmache: Ihre Mutter sei im übrigen schwindsüchtig."
Schließlich, das geht aus den Akten hervor, ist die Neigung des
Regierungspräsidenten zu erkennen, nach Prüfung - ("ob
gegen sie irgendwelche Bedenken, namentlich auf politischem Gebiet, bestehen
und ob die Antragstellerin einer solchen Unterstützung würdig
wäre"), - ein entsprechendes Unterstützungsgesuch positiv
zu bescheiden. Der Bräutigam verließ das KZ Breitenau am 29.
Juni 1933, wanderte einige Monate später nach Australien aus und
kehrte nicht mehr nach Karlshafen zurück.
Brandstiftung, Vandalismus und Konzentrationslager.
Die Pogrome im November 1938
Der Anlaß zur sogenannten "Kristallnacht" im November
1938 war das Attentat Herschel Grynszpans, eines polnischen Staatsangehörigen,
der in Hannover geboren war, auf den Legationssekretär der Deutschen
Botschaft in Paris, Ernst vom Rath, am 7. November 1938 vormittags gewesen.
Es hatte sich um die Tat eines verzweifelten 17jährigen Einzelgängers
gehandelt. Er und seine Familie waren von der antisemitischen Verordnung
des polnischen Staates vom 6. Oktober 1938 betroffen, nach der die Pässe
aller im Ausland lebenden Polen ungültig würden, wenn sie nicht
bis zum 30. Oktober 1938 mit einem Prüfvermerk gestempelt würden.
Dieser Stempel konnte unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden;
dann war der polnische Staatsangehörige von heute auf morgen ausgebürgert.
Dieser Akt richtete sich ganz offenbar gegen die im Ausland lebenden polnischen
Juden. Der SS-Führer Himmler hatte seinerseits am 26. Oktober 1939
angeordnet, daß sämtliche Polen binnen drei Tagen das Reichsgebiet
zu verlassen hätten. Sie wurden festgenommen - unter den Festgenommenen
befand sich auch die Familie Grynszpan - und über die polnische Grenze
transportiert, wo sie in Grenznähe auf polnischem Gebiet provisorisch
unter lagerähnlichen Bedingungen einer ungewiesen Zukunft entgegen
sahen.
Bereits am Abend desselben Tages, also noch am 7. November 1938 (ich betone
dies deshalb, weil es bis zu den meisten Geschichtsbüchern noch nicht
durchgedrungen ist, daß die Ereignisse nicht erst am 9. November
begannen) kam es in Kassel, Bebra, Rotenburg, Sontra und in der Gemeinde
Baumbach zu Ausschreitungen, insbesondere zu Zerstörungen der Inneneinrichtung
der Synagogen und jüdischer Geschäfte und Wohnhäuser. Diese
Ausschreitungen hielten in den meisten Orten einige Tage, bis zum 10.
und 11. November, an. In Kassel wurde die gesamte Inneneinrichtung der
Großen Synagoge in der Unteren Königsstraße zerstört.
Mit Äxten wurde das Kirchengestühl zerschlagen; Gebetbücher
und Schriften wurden nach draußen geschleppt und dort verbrannt.
Ähnlich wütete der Mob im jüdischen Gemeindehaus in der
Großen Rosenstraße. Bereits eine Woche später teilte
eine Kasseler Tageszeitung mit, daß durch die Zerstörung der
Inneneinrichtung der Synagoge "ein feuerpolizeilich unhaltbarer Zustand
entstanden" sei. Der Bericht in der Zeitung fährt fort: "Die
Frage liegt nahe: Wozu ist eigentlich dieses unglaublich häßliche
Gebäude überhaupt noch zu gebrauchen? Die Antwort kann nur lauten:
Zu gar nichts! Andererseits aber mangelt es gerade in der Nähe des
Holländischen Platzes an einem Parkplatz, denn der Holländische
Platz selbst hat sich dafür als denkbar ungeeignet erwiesen. Man
wird an diesem Vorschlag nicht vorübergehen können."
Am 8. November wurde erstmalig - in Hersfeld - ein jüdisches Gotteshaus
niedergebrannt. In mehr als zwei Dutzend Städten und Gemeinden in
elf von insgesamt fünfzehn nordhessischen Landkreisen - u.a. in den
Kreisen und Städten Eschwege, Fritzlar, Kirchhain, Neustadt, Marburg,
Melsungen und Witzenhausen - kam es zu Brandstiftungen, Zerstörungen,
Inhaftierungen und Terrorisierungen der jüdischen Bevölkerung.
Der Gauleiter des NSDAP-Gaus Kurhessen, Karl Weinrich, hat sich Jahre
später, bezogen auf diese Ereignisse, mit dem Satz gebrüstet:
"In Kassel flog der erste Stein".
Verschiedene Nazi-Größen hatten am 9. November abends in München
den Jahrestag des Hitler-Putsches vom 9. November 1923 begangen. Als dort
die Nachricht vom Tode Ernst von Raths eintrifft, hielt Göbbels eine
Hetzrede gegen die Juden. Unter Berufung auf die Pogrome in Kurhessen
und in Magdeburg-Anhalt (dort hatten diese wie im damaligen >Gau Kurhessen=
ebenfalls früh eingesetzt) verkündete er, daß solche Demonstrationen
von der Partei nicht zu verhindern seien, "soweit sie spontan entstünden".
Man verstand, was gemeint war.
Obgleich das Attentat von Paris die Tat eines Einzelgängers gewesen
war, verdrehten Göbbels und die NS-Führung die Sache und kehrten
sie gegen das gesamte deutsche Judentum, an dem man sich nun zu rächen
begann.
Fast immer war bei den zahlreichen Aktionen im November in Hessen und
anderenorts das erste Ziel die Synagoge gewesen, deren Inneneinrichtung
mit den rituellen Gegenständen zerstört wurde. Das gleiche Schicksal
traf, wo vorhanden, die jüdische Schule. Überfallen und zerstört
wurden auch jüdische Geschäfte, Wohnhäuser und Wohnungen.
Das charakteristische ist die Zerschlagung der jeweiligen Inneneinrichtung,
zumeist mit Äxten. Was auffällt, waren Heftigkeit und Ausmaß
dieser antijüdischen Ausschreitungen. Es hatte zwar auch in früheren
Jahrzehnten schlimme Pogrome gegen Juden gegeben. "Aber kaum je zuvor
sind an einem Abend Synagoge und Schule ebenso wie die Geschäfte
und Wohnungen der jüdischen Einwohner auf einen Schlag zerstört
worden. Die totale Zerstörung all dessen, was Juden gehört und
ihnen heilig ist, stellte eine Eskalation der Gewalt dar, die trotz aller
schlimmen Vorkommnisse der vergangenen Jahre beispiellos ist@ (W.-A. Kropat).
Anzumerken ist, daß die Täterfrage in den meisten Fällen
bis heute nicht aufgeklärt ist. In einigen Fällen sind SA-Leute
oder NSDAP-Kreisleiter als Antreibende oder Täter identifiziert,
zum Teil auch angeklagt und rechtkräftig verurteilt worden (Kirchhain,
Bebra). Eine aktive Rolle der SS (bewaffnete Privatarmee Hitlers; später
>Elitegarde= und Terrorinstrument) und des SD (>Sicherheitsdienst=;
entspricht der Geheimpolizei) wird angenommen. Die Täter, - dies
zeigt sich nicht nur hier - haben uns Nachgeborenen und später Lebenden
die Hypothek ihrer unaufgeklärten Verbrechen hinterlassen. Spuren
wurden verwischt. So ließ sich z.B. nicht einmal klären, was
aus den wertvollen Bausteinen der Großen Kasseler Synagoge geworden
ist, die nicht zerstört, sondern Aabgetragen@ wurde.
Im Gefolge der Novemberereignisse wurden alle jüdischen Männer
zwischen 18 und 60 Jahren in Konzentrationslagern eingesperrt. In unserer
Region kamen sie in das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar. Der
Kasseler Lehrer Willy Katz hat in einem autobiographisch unterlegten Buch
"Ein in jüdisch-deutsches Leben" u.a. auch über seine
Zeit dort und seine denkwürdige Freilassung berichtet. Er schrieb
(das Buch ist in Form eines fiktiven Dialogs gegenüber einem Gesprächpartner
Karl abgefaßt)
"Karl, ich könnte dir von Tragödien schreiben, die sich
in jenen Tagen abspielten, und die klar zum Ausdruck brachten, wie unerwartet
diese Situation für viele Menschen kam, obwohl die Maßnahmen
der Hitlerregierung schon seit mehr als fünf Jahren bekannt waren.
Aber daß man verhaftet und in einer Massenaktion in ein in Lager
gesteckt wird, nur weil man Jude ist, das hatten die wenigsten für
möglich gehalten. Man lebt als Jude unter 60 Millionen Menschen,
von denen nur eine Handvoll bekennen, daß sie die Handlung verurteilen,
kaum einer aber den Mut hat, es offen auszusprechen. Das ist ein alarmierendes
Zeichen der Gefahr, in der sich jeder Bürger befindet."
Und an späterer Stelle berichtet er über die für ihn glücklichen
Umstände seiner Freilassung:
"Es wurde beim Antreten nach dem Frühstück folgendes über
den Lautsprecher bekanntgegeben: 'Alle Häftlinge der jüdischen
Aktion vom 9. November, die die Urkunde für die Verleihung des Ehrenkreuzes
für Frontkämpfer bei sich haben, melden sich um 2.00 Uhr im
Hauptbüro der Kommandantur. Ich betone, die Urkunde, nicht den Orden'.
In diesem Augenblick fühlte ich, daß eine göttliche Hand
mich in der Nacht vor der Verhaftung geleitet hatte. Es waren nur wenige
Glückliche, die sich um 2.00 Uhr meldeten."
Willy Katz verließ nach seiner Freilassung Deutschland und emigrierte
nach Australien, wo er noch Jahrzehnte in Frieden leben konnte.
Nach diesen schlimmen Ereignissen wurde die noch in Kassel und auch in
anderen Orten lebenden Juden in ihren Lebensbereichen vollständig
entrechtet. Schritt für Schritt wurde ihnen ein in halbwegs normales
Leben von der Bürokratie unmöglich gemacht. Ihre Kennzeichnung
mit dem gelben Judenstern im September 1941 bildete nur den vorläufig
letzten Schritt einer langen Reihe von diskriminierenden Maßnahmen.
Juden durften nach dem November 1938 keine Theater, Kinos und Museen mehr
besuchen; das Halten von Haustieren wurde ihnen verboten, ihre Führerscheine
wurden eingezogen. Sie konnten über ihr Vermögen nicht mehr
verfügen und hatten alle Gegenstände aus Edelmetall, außer
ihren Trauringen, abzuliefern. Das Verbot, sich durch Rechtsanwälte
vertreten zu lassen, stellte sie praktisch außerhalb der Rechtsordnung.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs traten weitere Verschärfungen
in Kraft: Juden durften abends nach 8.00 Uhr ihre Wohnungen nicht mehr
verlassen, keine Zeitungen mehr halten und keine Rundfunkgeräte mehr
besitzen. Sie konnten in den schon 1938 eingerichteten "Judenläden"
nur noch die notwendigsten Grundnahrungsmittel kaufen; sie bekamen keine
Kleiderkarten mehr und Bezugsscheine für Kleidung und Hausrat nur
in seltenen Ausnahmefällen. Sie mußten ihre Telefone abliefern
und an allen Telefonzellen der Stadt hingen auf Anweisungen von Gauleiter
Weinrich Schilder "Benutzung für Juden verboten". Die jüdischen
Männer wurden, soweit man sie für arbeitsfähig befand (wobei
kaum Rücksicht auf Alter und Gesundheitszustand genommen wurde) kolonnenweise
und getrennt von "arischen" Arbeitern beim Tiefbau eingesetzt.
So wurden die Kasseler Juden zu einer recht- und hilflosen, mehrheitlich
unterernährten und zerlumpten Schicht von Parias. Sie lebten zusammengepfercht
in "Judenhäusern" (z.B. Schillerstraße 7 und 9, Tränkepforte
2, Königsstraße 83 oder Große Rosenstraße 22),
die durch Schilder "Hier wohnen Juden" gekennzeichnet waren,
um zu verhindern, daß "Volksgenossen" versehentlich in
Kontakt mit Juden kämen. Ausgangssperren und das Verbot, bestimmte
Plätze, Straßen und Parkanlagen zu betreten, Fahrräder
zu besitzen oder die KVG zu benutzen, verstärkten die Isolierung
und erleichterten der Gestapo Kontrolle und Zugriff. Jede Übertretung
einer der vielen die Juden betreffenden Sonderverordnungen war mit sofortiger
Einweisung in ein in Konzentrationslager bedroht; die Durchgangsstation
war in solchen Fällen das Sammellager Breitenau.
Ausbürgerung und Emigration
Die Politik des NS-Staates war von Anbeginn an - der Boykott am 1. April
1933 hatte es öffentlich dokumentiert - auf die Vertreibung der deutschen
Juden aus ihrer Heimat gerichtet. Etwa 280 000 deutsche Juden haben bis
1940/41, als der Hitler-Staat die Deportation und Vernichtung der Juden
einleitete, Deutschland verlassen können. Unter Emigration hat man
sich hier jedoch nicht das freiwillige Aufbrechen zu neuen Ufern vorzustellen,
sondern eine faktisch erzwungene Ausbürgerung. Die deutschen Juden,
die zum Teil seit Jahrhunderten hier gelebt haben, wurden mit dem Recht
auf Heimat eines der elementaren Rechte beraubt.
Frieda Sichel entstammte der berühmt gewordenen Kasseler Verlegerfamilie
Gotthelft; ihr Mann hatte als Architekt in der NS-Zeit Berufsverbot erhalten.
Das Abschiednehmen von ihrer Heimatstadt hat sie im Jahre 1935 in ihrem
Buch "Challenge of the Past" (Herausforderung der Vergangenheit)
festgehalten. Sie faßte den Entschluß zur Auswanderung gemeinsam
mit ihrem Mann unmittelbar im Anschluß an ein Verhör bei der
Gestapo, in dem ihr Amißbilligende Äußerungen über
den Führer@ vorgehalten worden waren. Der Inhaftierung war sie gerade
noch entgangen:
"Mein Mann [...] trat dann an hohe Beamte auf Regierungsebene heran,
die ihm ihre Hilfe für den Notfall angeboten hatten. Jeder von ihnen
war aufrichtig bestürzt, und sie alle versicherten meinem Mann, daß
sie selbst jegliche Macht verloren hätten und nichts tun könnten,
was die gefährliche Lage, in der wir uns befanden, gelindert hätte.
Ihr einziger Rat war: 'Reisen sie aus, so schnell sie können.'
Es stellte sich bald heraus, daß dieses Erlebnis im nachhinein eigentlich
ein Segen für uns war, weil es unsere Entscheidung beschleunigte,
das Land zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verlassen. Unser
Entschluß wurde weiterhin forciert von der nur wenige Wochen später
eintreffenden Anordnung der Reichskulturkammer, daß mein Mann umgehend
seine Tätigkeiten als Architekt einstellen mußte. ...
Bevor wir Deutschland Ende Oktober 1935 verließen, nahmen wir unsere
Kinder, die damals 15 und 12 Jahre alt waren, mit auf den alten Friedhof
in Kassel-Bettenhausen, um ihnen die gutgepflegten Gräber der sieben
Generationen unserer Familie zu zeigen, die hier zwischen 1724 und 1935
begraben worden waren. Wir wollten, daß sie sich in späteren
Jahren daran erinnerten, was es bedeutete, als unerwünschte Fremde
in einem Land angesehen zu werden, wo die Familie tief verwurzelt war
und einen guten, angesehenen Namen zurück ließ."
Erfassung, Konzentration, Deportation und Vernichtung der Juden
Seit Frühjahr 1940 erfaßte man die deutschen Juden zur Vorbereitung
der "Abschiebung aus dem Reichsgebiet". Für Kassel bedeutete
dies, daß man immer neue Gruppen von Menschen aus den umliegenden
Städten und Gemeinden in die Stadt brachte, in die Wohnung bereits
Deportierter oder in sogenannte >Judenhäuser=. Währenddessen
registrierten die Finanzbehörden akribisch den Besitz der Juden.
Wurde nämlich ihre Staatsbürgerschaft aberkannt (und das geschah
routinemäßig aufgrund "gewöhnlichen Aufenthalts im
Ausland", z.B. im Osten), dann fiel ihr Vermögen automatisch
an das Deutsche Reich.
Vom Kasseler Hauptbahnhof gingen drei >Transporte=, d.h. Deportationszüge
ab. Am 9. Dezember 1941 ins Getto Riga, am 1. Juli 1942 ins KZ Majdanek
bei Lublin und am 7. September 1942 ins Getto Theresienstadt. Von dieser
letzten Deportation wissen wir, daß Sarah Nußbaum überlebt
hat.
Wenige Tage vor dem jeweiligen Transporttermin wurden die Betroffenen
informiert. Noch auswärts Lebende wurden mit Bahn und Bussen nach
Kassel gebracht; alle wurden in der Turnhalle des Schulkomplexes an der
Schillerstraße zusammengeführt. Die Transportstärke sollte
möglichst genau 1000 Personen betragen, um die Kapazitäten der
Reichsbahn gut auszunutzen. In der Schillerstraße kontrollierten
die Beamten des sogenannten Judenreferats der Geheimen Staatspolizei die
Personalien, nahmen den Juden alle Papiere außer der Kennkarte ab
und durchsuchten sie nach Schmuck und Bargeld. Im geschlossenen Zug führte
man sie dann von der Schillerstraße zum Hauptbahnhof.
Von den Deportationszügen selbst wissen wir nicht viel; nur ganz
wenige Zeugnisse haben sich erhalten. So der Brief einer Ärztin aus
Immenhausen, die noch spät in die Verfolgungsmühlen der Gestapo
geriet und erst im Frühjahr 1944 von Breitenau nach Auschwitz deportiert
wurde. Der Brief ist in Dresden aufgegeben und an die Kinder gerichtet.
Sie selbst befand sich auf dem Transport ins Konzentrationslager Auschwitz.
Aus diesem letzten Brief hier einige Auszüge:
"Das ist eine lange und langweilige Reise; am ersten Tag sind wir
über Halle bis Leipzig!! ... Leipzig sieht böse böse aus,
am Bahnhof, Augustusplatz und in der ganzen Innenstadt nur Trümmerhaufen.
Am zweiten Tag sind wir bis Dresden gekommen. Dort waren wir drei Tage
und von dort schrieb ich schon eine Karte, die hoffentlich bald in Eure
Hände kommt und hoffentlich erhaltet ihr auch diese Zeilen, das wäre
mir eine solche Freude. Wir sitzen nun schon seit 3.00 Uhr hier in Dresden
am Bahnhof und hören eben, daß der Zug erst um 10.00 Uhr heute
abend weitergeht. Morgen abend werden wir dann in Auschwitz sein. Die
Mitteilungen darüber, wie es dort sein soll, sind sehr widersprechend.
...
In den letzten Tagen habe ich die Familien beneidet, die alle zusammen
damals fortgebracht wurden. Aber wenn ich's jetzt bedenke, ist es mir
trotz aller tiefen Sehnsucht und allem Trennungsschmerz lieber, Euch in
geregelten Verhältnissen zu wissen und Euch verschont zu sehen von
all dem Widerwärtigen und Häßlichen. ...
Jetzt auf dem Transport habe ich einen früheren Staatsanwalt und
Rechtsanwalt aus Freiburg kennengelernt. Auch Mischehe, Sohn in englischer
Kriegsgefangenschaft. Von diesem Herrn hörte ich, daß alle
einzelnen jüdischen Personen aus Mischehen, also wenn der andere
Teil tot oder geschieden ist, fortkommen, aber nur dann, wenn die Kinder
über 18 Jahre sind. Er war sehr überrascht, als ich von Euch
erzählte und konnte es gar nicht verstehen. So etwas sei noch nicht
dagewesen bisher und solle eigentlich auch nicht vorkommen. Vati soll
die Richtigkeit dieser Nachrichten nochmal nachprüfen und sie dann
zur Grundlage seines Gesuchs machen. Er soll verlangen, daß ich
frei komme, zumal er doch auch Wehrmachtsangehöriger ist.
Konnte man etwas tun?
Eine Frage, die sich uns heute stellt, ist die nach den Möglichkeiten
von Gegenwehr, Resistenz und Widerstand. Dabei sind meines Erachtens zwei
Auffassungen unzutreffend. Die eine geht davon aus, daß im totalitären
Staat keine Möglichkeit für abweichendes oder gar oppositionelles
Verhalten gegeben war, da die harten Straf- und Verfolgungsmaßnahmen
zu Recht gefürchtet wurden. Die andere Auffassung überschätzt
die Möglichkeiten der Gegenwehr und neigt von daher zu Unverständnis
oder Vorwurfshaltung gegenüber der älteren Generation; sie mündet
in die oft gehörte Frage 'Wie konntet ihr das zulassen?'.
Ich nehme an, daß die historische Wahrheit zwischen diesen beiden
Auffassungen zu finden ist und will dies an einem Beispiel verdeutlichen.
Am 17. Mai 1934 verurteilte der Amtsgerichtsrat Steinmetz in Neukirchen
in der Schwalm zwei SA-Männer aus Ottrau zur Rückgabe entwendeter
Schächtmesser und zur Bezahlung der Summe von 100 RM an den Kläger,
einen jüdischen Mitbürger. Wie aus dem Aktenvorgang im Hessischen
Staatsarchiv Marburg hervor geht, schaltete sich der Kasseler Polizeipräsident
in den Fall ein, indem er in einem Brief an den Regierungspräsidenten
feststellte: "Die Behandlung der Klage des Juden durch den Amtsgerichtsrat
läßt nationalsozialistischen Geist völlig vermissen. Die
Sache ist lediglich streng formal juristisch behandelt worden".
In diesem "streng formal juristisch" liegt die Bedeutung des
Vorgangs. Was war geschehen? Im Frühjahr 1933 hatten SA-Männer
einem jüdischen Mitbürger, eben dem Kläger, die Schächtmesser
entwendet. Der Bestohlene hatte beim Amtsgericht auf Rückgabe des
Diebesgutes geklagt. Und nun hatte der Amtsrichter Steinmetz etwas ganz
>Unerhörtes= getan, indem er entsprechend seinem juristischen
Sachverstand Diebstahl für Diebstahl hielt und entsprechend ahndete
- unabhängig von der Person der Täter und den politischen Umständen,
nach guter alter Rechtstradition Aohne Ansehen der Person@. Und als die
vorgeladenen SA-Männer vor Gericht nicht erschienen, hat er dieses
Versäumnis ebenfalls abgeurteilt. Der Vorgang hat die Kasseler Spitzenbeamten
beschäftigt, die aufgrund dieses beibehaltenen Rechtsverständnisses
des Amtsrichters ratlos und empört zugleich wirkten. Der Vorgang
hat dann sogar die Preußische Staatsregierung beschäftigt.
Der Preußische Justizminister hat im Juni 1934 auf Vorschlag des
Oberlandesgerichtspräsidenten in Kassel den Amtsgerichtsrat von Neustadt
nach Oberhausen versetzt. Zu einer weitergehenden Bstrafung bzw. zu einer
Verfolgung hat man sich - vermutlich mit Blick auf die Öffentlichkeit
- nicht entschließen wollen oder können.
Die Geschichte zeigt meines Erachtens deutlich, in welche Schwierigkeiten
eine totalitäre Regierung im Jahre 1934 in Deutschland kommen konnte,
wenn auf den unteren und mittleren Ebenen des Rechts- und Verwaltungshandelns
die bewährten Grundsätze schlicht beibehalten blieben. Allgemeiner
könnte man formulieren: Das System des Nationalsozialismus konnte
vermutlich auch deshalb zeitweise so erfolgreich erscheinen, weil auf
vielen Ebenen eher Übereifer als gelassene Resistenz, eher vorauseilender
Gehorsam, Anpassung und Unterwerfung als Zivilcourage, Standfestigkeit
und Widerspruchsbereitschaft vorgeherrscht hat. Dies gilt auch für
den ganzen Bereich der Denunziationen einzelner Personen bei der Geheimen
Staatspolizei. Ohne den ständigen Zufluß von denunziatorisch
zugeschnittenen Nachrichten an die Gestapo wäre diese nicht in der
Lage gewesen, eine umfassend beherrschende und weitgehende Macht auszuüben.
Die Zahl der Beamten der Geheimen Staatspolizei, die für den ganzen
Regierungsbezirk Kassel zuständig waren, lag bis zum Kriegsbeginn
bei etwa 20 . Auch während des Krieges erhöhte sich diese Zahl
nicht außergewöhnlich.
Eine abschließende Bemerkung möchte ich anfügen.
Mit den geflohenen, vertriebenen und ermordeten deutschen Juden (oder
Deutschen jüdischen Glaubens oder Deutschen, die aus Familien stammten,
die jüdischen Glaubens gewesen waren) - an der Schwierigkeit, den
genauen sprachlichen Ausdruck hier zu finden, wird deutlich, daß
hier ein Zusammenhang über Jahrhunderte gewachsen war, der sich nicht
bürokratisch-machtorientiert oder >rassisch= in >Jude= oder
>Deutscher= auflösen ließ - ist auch ihre Lebensform und
Kultur hier erloschen. Sie kehrt nicht zurück, sie läßt
sich nicht wieder herstellen. Auch Rekonstruktionen helfen nur bedingt.
Die Jahre nach dem Krieg in Kassel z.B. neu errichtete Synagoge unweit
der ehemals Großen Synagoge in der Bremer Straße ist ein in
kleiner, größtenteils aus Beton gefertigter Neubau, der abseits
liegt und nur wenigen in Kassel bekannt ist. Es ist wichtig, daß
es diese Heimstätte für Juden heute in Kassel gibt. Übrigens
für ganz überwiegend aus Rußland stammende Juden. Sie
ist jedoch in kaum einer Hinsicht mit der alten Hauptsynagoge zu vergleichen.
Nur wenige der alteingesessenen Kasseler Juden konnten oder wollten nach
dem Krieg in ihre Heimatstadt zurückkehren. Die später, seit
den 80er Jahren, von einzelnen Städten Gemeinden ausgehenden Einladungen,
suchten eine Wiederannäherung. Dafür waren Einladung und Besuch
eine gute Sache - für eine Rückkehr war es vielleicht zu spät.
Wer sich näher mit dieser Thematik befassen möchte, dem sei
folgende Literatur empfohlen (Auswahl):
Zur Kultur und Geschichte der Juden in Hessen:
Grulms, Eva/ Kleibl, Bernd: Jüdische Friedhöfe in Nordhessen.
Bestand und Sicherung. Kassel 1984.
Juden - Hessen - Deutsche. Beiträge zur Kultur- und Sozialgeschichte
der Juden in Nordhessen. Hgg. von Helmut Burmeister und Michael Dorhs.
Hofgeismar 1991.
Katz, William (Willy): Ein jüdisch-deutsches Leben 1904 - 1939 -
1978. Tübingen 1980.
Kollmann, Karl/ Wiegand, Thomas: Spuren einer Minderheit. Jüdische
Friedhöfe und Synagogen im Werra-Meißner-Kreis. Kassel 1996.
Zur Judenverfolgung allgemein in den Jahren 1933 - 1945:
Friedländer, Saul: Das Dritte Reich und die Juden. Die Jahre der
Verfolgung 1933-1939. München 1998.
Walk, Joseph: Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung
der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien. Heidelberg. 2 Aufl.
1996.
Zur Judenverfolgung in Hessen und in hessischen Städten und Gemeinden:
Heither, Dietrich/ Matthäus, Wolfgang/ Pieper, Bernd: Als jüdische
Schülerin entlassen. Erinnerungen und Dokumente zur Geschichte der
Heinrich-Schütz-Schule in Kassel. 2. erw. und korr. Aufl. (Nationalsozialismus
in Nordhessen - Schriften zur regionalen Zeitgeschichte, Heft 5). Kassel
1987.
Krause-Vilmar, Dietfrid: Das Konzentrationslager Breitenau. Ein staatliches
Schutzhaftlager 1933/34. (Nationalsozialismus in Nordhessen - Schriften
zur regionalen Zeitgeschichte, Heft 18) Marburg 1998.
Kropat, Wolf-Arno: Kristallnacht in Hessen. Das Judenpogrom vom November
1938. Wiesbaden 1988.
Volksgemeinschaft und Volksfeinde. Herausgegeben von Wilhelm Frenz, Jörg
Kammler und Dietfrid Krause-Vilmar. Band 1: Eine Dokumentation. Band 2:
Studien. Kassel 1984 und 1987.
Winkelmann, Michael: AAuf einmal sind sie weggemacht@. Lebensbilder Arolser
Juden im 20. Jahrhundert. Eine Dokumentation. (Nationalsozialismus in
Nordhessen - Schriften zur regionalen Zeitgeschichte, Heft 15) Kassel
1992.
|