Manuskripte

Nationalsozialismusforschung
Zur Vertreibung und Vernichtung der deutsch-jüdischen Bevölkerung Nordhessens in der Zeit der NS-Diktatur
Von Dietfrid Krause-Vilmar

Von der Judenverfolgung durch den Nationalsozialismus reden, heißt für mich, zuallererst von den verfolgten Menschen selbst sprechen und diese nach Möglichkeit >zu Wort kommen zu lassen=, d.h. die hinterlassenen Zeugnisse, Briefe und Aufzeichnungen zur Kenntnis nehmen und sich auf diese Weise das historische Geschehen zu vergegenwärtigen.
Es stehen deshalb im folgenden nicht die allgemeinen politischen und polizeilichen Maßnahmen (wie Gesetze, Verordnungen u.ä.) des NS-Staates und die historischen Ereignisse selbst im Mittelpunkt. Über sie kann man sich inzwischen durch fachlich kompetente Literatur gut informieren (z.B. S. Friedländer, J. Walk). Vielmehr soll von den Menschen, die ausgebürgert wurden, flohen, die inhaftiert wurden oder denen noch schlimmeres widerfahren ist, die Rede sein. Ich möchte die allgemeinen historischen Informationen zur Geschichte der Judenverfolgung in Deutschland nur am Rande erwähnen und stattdessen Berichte über einzelne Persönlichkeiten, biographische Skizzen und Zeugnisse von diesen in den Mittelpunkt meines Vortrages stellen. Es scheint mir geboten, ihre Sicht und ihre Stimmen, so fern solche selbst noch erhalten sind, zur Kenntnis zu nehmen. Zahlreiche Projekte der Spurensuche und der Geschichtswerkstätten sind in den letzten Jahren diesen Lebensgeschichten nachgegangen; auf sie will ich mich hauptsächlich stützen. Freilich kann dies hier nur in einer äußerst beschränkten Auswahl geschehen. Ich bitte also um Verständnis dafür, daß mein Vortrag nicht mehr als einen Einblick geben kann, der nicht einmal hinsichtlich der hier vorgestellten Personen >Vollständigkeit= beansprucht.
Im übrigen folge ich in fünf Abschnitten dem zeitlichen Ablauf der Ereignisse, d.h. ich beginne im Frühjahr 1933 und ende mit den Deportationen in den Jahren 1941 und 1942. Abschließend frage ich anläßlich eines beispielhaften Gerichtsurteils nach den Möglichkeiten des Standhaltens oder des Sichverweigerns.


Der Terror im Frühjahr 1933


Wichtigste Grundlage für die seit dem 27. Februar 1933, dem Tag des Reichstagsbrandes in Berlin, systematisch betriebenen polizeilichen Verhaftungen war die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933, mit der Reichspräsident Paul von Hindenburg die Freiheitsrechte der demokratischen Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt hat. Unter Mißbrauch des Notverordnungsrechts des Artikel 48 dieser Verfassung hatten Reichsregierung und Reichspräsident die Fundamente des demokratischen Rechtsstaates - u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Vereins- und Versammlungsfreiheit und das Eigentumsrecht - mit einem Schlag beseitigt. "Beschränkungen der persönlichen Freiheit" waren nun "auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig."
Mit dieser Aushebelung des Rechtsstaates und der Verdrehung der >Schutzhaft= waren Hindernisse auf dem Weg der Verfolgung von Menschen beiseitegeräumt. Während man vor dem 30. Januar 1933 unter Schutzhaft die kurzfristige polizeiliche Verwahrung zum Schutze und im eigenen Interesse der Person verstand (z.B. vor einer öffentlichen Gefährdung durch Angriffe einer Volksmenge), wurde nun - in den Händen nationalsozialistischer Polizeipräsidenten - Schutzhaft zu einem Instrument der Verfolgung; Menschen wurden aus dem öffentlichen Leben entfernt, diskriminiert und erniedrigt, vielfach auch mißhandelt. An vielen Orten richteten SA und SS private Folter- und Haftstätten (in Kellern, Gaststätten und anderen Gebäuden) ein, um politische Gegner des Nationalsozialismus zu mißhandeln. Von Anbeginn waren dabei auch deutsche Juden von dieser Verfolgung betroffen.
Dr. Max Plaut, ein Rechtsanwalt aus Kassel, war der erste, der in unserer Region durch diesen frühen SA-Terror zu Tode gebracht wurde. Sein Lebensweg repräsentierte für das jüdische Bürgertum in Deutschland einiges Charakteristische: die gute Ausbildung, Besitz und Tüchtigkeit, Liberalität und Assimilation.
Max Plaut wurde am 1. Juni 1888 als Sohn des aus Witzenhausen stammenden Bankiers Leopold Plaut geboren. Obwohl er aus einem streng gläubigen Elternhaus stammte, war Plaut, wie viele Juden seiner Generation, der Religion seiner Väter nicht besonders eng verbunden. Er galt als >assimiliert=, d.h. er fühlte sich in der deutschen Kultur, als deren hervorragender Kenner er im übrigen sich auswies, zu Hause. Plaut war ein bekannter, vielbeschäftigter und qualifizierter Jurist, was 1928 durch seine Berufung zum Notar anerkannt wurde. Durch sein offenes Auftreten und seine unkonventionellen Gewohnheiten wurde Plaut, der verschiedentlich Prozeßgegner von Nationalsozialisten gewesen war, zu einem immer wieder angegriffenen und herabgesetzten Feind des NS-Blattes "Hessische Volkswacht". Die Nazis in Kassel forderten nicht nur die Aberkennung seines Notariats, sondern drohten bereits im Jahre 1931 mit seiner Ausweisung nach Palästina. Dr. Max Plaut geriet im Frühjahr 1933 als einer der ersten ins Visier der brutalen nationalsozialistischen "Abrechnungen". Am 24. März 1933 abends holten SA-Leute ihn aus seinem Büro und führten ihn durch die Straßen in das SA-Lokal Bürgersäle in der Oberen Karlsstraße. Nach stundenlangen Mißhandlungen in den Kellern dieser Wirtschaft wurde er schwerverletzt in seine Wohnung in der Wilhelmshöher Allee geschafft. Dort starb er eine Woche später, am 31. März 1933. Seine Frau durfte erst nach der Beerdigung in den "Kasseler Neuesten Nachrichten" den Tod ihres Mannes anzeigen. Kurz darauf verließ sie mit den drei Kindern Deutschland und wanderte in die Schweiz aus.

Dr. Max Plaut war nicht der einzige deutsche Jude, der dem Terror der Nazis im Frühjahr 1933 ausgesetzt war. Rechtanwalt Julius Dalberg, Gemeindeältester und bekanntes Mitglied der Kasseler Jüdischen Gemeinde - er hatte wissenschaftlich zur Gemeindegeschichte gearbeitet - wurde ebenfalls in dem SA-Lokal schwer mißhandelt. Einen Tag nach dem Tod Dr. Plauts setzte der von SA-Leuten durchgeführte Boykott jüdischer Geschäfte und Kaufhäuser ein, auf dem Opernplatz in Kassel errichteten SA-Leute ein symbolisches Konzentrationslager, in das sie einen Esel sperrten. Ein Schild AKonzentrationslager für widerspenstige Staatsbürger, die ihre Einkäufe bei Juden tätigen@ wies auf das Ziel dieser Verhöhnung hin.


Die Nürnberger Rassengesetze von 1935

Auf dem sogenannten "Reichsparteitag der Freiheit" wurden am 15. September 1935 in Nürnberg auf einer Sondersitzung des dorthin einberufenen Reichstages zwei Verfassungsgesetze erlassen, die die Basis für den Ausschluß der Juden aus dem öffentlichen Leben Deutschlands und für die in den folgenden Jahren sich verschärfende antijüdische Politik bildeten. Nach dem an diesem Tag verkündete AReichsbürgergesetz@ waren Juden und andere Personen "nichtarischen Blutes" (z.B. Zigeuner) künftig nur noch bloße >Staatsangehörige= ohne politische Rechte im Unterschied zu den anderen Deutschen, die als >Reichsbürger= firmierten. Ein weiteres AGesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verbot Eheschließungen zwischen Juden und sogenannten "Deutschblütigen" und sah für außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen >Juden= und >Deutschen= - als sogenannte Rassenschande - Zuchthausstrafen vor. In diesen Rassengesetzen, zusammenfassend >Nürnberger Gesetze= genannt, wurde auch festgelegt, wer als Jude im Sinne der Gesetze zu gelten hatte: Neben dem "Volljuden" alle Personen mit drei jüdischen Großelternteilen sowie alle Personen mit nur zwei jüdischen Großelternteilen (Halbjuden), wenn sie sich zum mosaischen Glauben bekannten oder mit einem "Volljuden" verheiratet waren. Eine Unzahl weiterer Bestimmungen kennzeichnete die zahlreichen Verordnungen, die auf der Grundlage dieser Gesetze erlassen worden sind.

Es ist bemerkenswert, daß diese rassische Verfolgung, wie sie in den >Nürnberger Gesetzen= ihren Ausdruck fand, nicht nur durch einen zentralen Akt des längst gleichgeschalteten Reichstages, also "von oben", entstanden ist, sondern bereits Jahre vorher, - u.a. auch hier im Nordhessischen - praktisch längst vorbereitet und durchgeführt worden war. Hier zeigte sich ein auch für das Herrschaftssystem des Nationalsozialismus charakteristischer Grundzug, daß nämlich das nationalsozialistische System auch und zugleich tatkräftig >von unten= mit aufgebaut worden ist. Dies läßt sich für die nordhessische Region zeigen.


Bereits im August 1933 wurden sogenannte "christliche" Mädchen und Frauen öffentlich durch die Straßen Kassels geführt, da sie ein "Verhältnis" mit sogenannten jüdischen Männern gehabt haben sollten. Zahlreiche solcher Beispiele des niedrigen Anprangerns (meist mit entsprechenden Schildern um den Hals bei den Angeprangerten) sind auch im Nordhessischen - und zwar meist durch die regelmäßigen Berichte der Geheimen Staatspolizei - überliefert. Die antisemitische Schnüffelei ging in einem Fall soweit, daß bei Kurgästen im Waldeck=schen nach der jüdischen Herkunft spioniert wurde: ein in Berlin lebender Russe, der als Kurgast in Bad Reinhardsquelle weilte, wurde für einige Wochen in das Konzentrationslager Breitenau in Guxhagen überführt, weil er, jüdischer Herkunft, Aein in deutsches Mädchen verführt [habe], mit ihm in einem Hotel zu übernachten@.
In der Stadt Karlshafen z.B. hat sich bereits im Juni 1933 ein in solcher Fall von rassischer Verfolgung ereignet; der Antisemitismus hat hier tatsächlich eine für den nächsten Tag (auch bereits standesamtlich) vorbereitete Eheschließung verhindert. Ein Bericht des Bürgermeisters von Karlshafen an den Landrat in Hofgeismar stellte fest, daß die geplante Eheschließung zwischen einer Frau "arischer Abstammung" und einem jungen Mann, der Jude sei, schon längere Zeit "Tagesgespräch der Karlshafener Bürger" sei. Am Mittag vor der Hochzeit wären in der Stadt Handzettel verteilt worden, worin an jeden Bürger die Frage gerichtet war, "Was gedenken sie gegen diese vorgenommene Heirat zu unternehmen?". Abends zog dann - so der Bericht der Bürgermeisters weiter - eine Gruppe von Nationalsozialisten mit Rufen wie "Heraus mit dem Kerl" oder "Jude verrecke" zu seiner Wohnung. Sie brachten ihn zum Bürgermeister, der ihn in Schutzhaft nahm und wenige Tage später ins Konzentrationslager Breitenau verbringen ließ. Auch das Kasseler Regierungspräsidium war hier mit "sanftem" Druck beteiligt, um die Eheschließung zwischen einem deutschen Juden und der Tochter eines "arischen" Bürgers zu verhindern. Als die Verlobte auf der Behörde erschien und um Freilassung ihres Bräutigams gebeten hatte, notierte man im Regierungspräsidium, daß "sie sich nach schweren Gewissensbedenken nunmehr dazu entschlossen habe, die Heirat aufzugeben, weil sie einsehe, daß die Bevölkerung mit Recht eine solche eheliche Bindung mißbillige. Sie habe die Heirat auch nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten beabsichtigt, weil sie mittellos sei und durch die Heirat eine Unterkunft zu finden hoffe. Ihre Eltern lebten von einer ganz geringen Pension, die kaum mehr als 100 RM im Monat ausmache: Ihre Mutter sei im übrigen schwindsüchtig." Schließlich, das geht aus den Akten hervor, ist die Neigung des Regierungspräsidenten zu erkennen, nach Prüfung - ("ob gegen sie irgendwelche Bedenken, namentlich auf politischem Gebiet, bestehen und ob die Antragstellerin einer solchen Unterstützung würdig wäre"), - ein entsprechendes Unterstützungsgesuch positiv zu bescheiden. Der Bräutigam verließ das KZ Breitenau am 29. Juni 1933, wanderte einige Monate später nach Australien aus und kehrte nicht mehr nach Karlshafen zurück.


Brandstiftung, Vandalismus und Konzentrationslager.
Die Pogrome im November 1938


Der Anlaß zur sogenannten "Kristallnacht" im November 1938 war das Attentat Herschel Grynszpans, eines polnischen Staatsangehörigen, der in Hannover geboren war, auf den Legationssekretär der Deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath, am 7. November 1938 vormittags gewesen. Es hatte sich um die Tat eines verzweifelten 17jährigen Einzelgängers gehandelt. Er und seine Familie waren von der antisemitischen Verordnung des polnischen Staates vom 6. Oktober 1938 betroffen, nach der die Pässe aller im Ausland lebenden Polen ungültig würden, wenn sie nicht bis zum 30. Oktober 1938 mit einem Prüfvermerk gestempelt würden. Dieser Stempel konnte unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden; dann war der polnische Staatsangehörige von heute auf morgen ausgebürgert. Dieser Akt richtete sich ganz offenbar gegen die im Ausland lebenden polnischen Juden. Der SS-Führer Himmler hatte seinerseits am 26. Oktober 1939 angeordnet, daß sämtliche Polen binnen drei Tagen das Reichsgebiet zu verlassen hätten. Sie wurden festgenommen - unter den Festgenommenen befand sich auch die Familie Grynszpan - und über die polnische Grenze transportiert, wo sie in Grenznähe auf polnischem Gebiet provisorisch unter lagerähnlichen Bedingungen einer ungewiesen Zukunft entgegen sahen.
Bereits am Abend desselben Tages, also noch am 7. November 1938 (ich betone dies deshalb, weil es bis zu den meisten Geschichtsbüchern noch nicht durchgedrungen ist, daß die Ereignisse nicht erst am 9. November begannen) kam es in Kassel, Bebra, Rotenburg, Sontra und in der Gemeinde Baumbach zu Ausschreitungen, insbesondere zu Zerstörungen der Inneneinrichtung der Synagogen und jüdischer Geschäfte und Wohnhäuser. Diese Ausschreitungen hielten in den meisten Orten einige Tage, bis zum 10. und 11. November, an. In Kassel wurde die gesamte Inneneinrichtung der Großen Synagoge in der Unteren Königsstraße zerstört. Mit Äxten wurde das Kirchengestühl zerschlagen; Gebetbücher und Schriften wurden nach draußen geschleppt und dort verbrannt. Ähnlich wütete der Mob im jüdischen Gemeindehaus in der Großen Rosenstraße. Bereits eine Woche später teilte eine Kasseler Tageszeitung mit, daß durch die Zerstörung der Inneneinrichtung der Synagoge "ein feuerpolizeilich unhaltbarer Zustand entstanden" sei. Der Bericht in der Zeitung fährt fort: "Die Frage liegt nahe: Wozu ist eigentlich dieses unglaublich häßliche Gebäude überhaupt noch zu gebrauchen? Die Antwort kann nur lauten: Zu gar nichts! Andererseits aber mangelt es gerade in der Nähe des Holländischen Platzes an einem Parkplatz, denn der Holländische Platz selbst hat sich dafür als denkbar ungeeignet erwiesen. Man wird an diesem Vorschlag nicht vorübergehen können."
Am 8. November wurde erstmalig - in Hersfeld - ein jüdisches Gotteshaus niedergebrannt. In mehr als zwei Dutzend Städten und Gemeinden in elf von insgesamt fünfzehn nordhessischen Landkreisen - u.a. in den Kreisen und Städten Eschwege, Fritzlar, Kirchhain, Neustadt, Marburg, Melsungen und Witzenhausen - kam es zu Brandstiftungen, Zerstörungen, Inhaftierungen und Terrorisierungen der jüdischen Bevölkerung.
Der Gauleiter des NSDAP-Gaus Kurhessen, Karl Weinrich, hat sich Jahre später, bezogen auf diese Ereignisse, mit dem Satz gebrüstet: "In Kassel flog der erste Stein".

Verschiedene Nazi-Größen hatten am 9. November abends in München den Jahrestag des Hitler-Putsches vom 9. November 1923 begangen. Als dort die Nachricht vom Tode Ernst von Raths eintrifft, hielt Göbbels eine Hetzrede gegen die Juden. Unter Berufung auf die Pogrome in Kurhessen und in Magdeburg-Anhalt (dort hatten diese wie im damaligen >Gau Kurhessen= ebenfalls früh eingesetzt) verkündete er, daß solche Demonstrationen von der Partei nicht zu verhindern seien, "soweit sie spontan entstünden". Man verstand, was gemeint war.
Obgleich das Attentat von Paris die Tat eines Einzelgängers gewesen war, verdrehten Göbbels und die NS-Führung die Sache und kehrten sie gegen das gesamte deutsche Judentum, an dem man sich nun zu rächen begann.
Fast immer war bei den zahlreichen Aktionen im November in Hessen und anderenorts das erste Ziel die Synagoge gewesen, deren Inneneinrichtung mit den rituellen Gegenständen zerstört wurde. Das gleiche Schicksal traf, wo vorhanden, die jüdische Schule. Überfallen und zerstört wurden auch jüdische Geschäfte, Wohnhäuser und Wohnungen. Das charakteristische ist die Zerschlagung der jeweiligen Inneneinrichtung, zumeist mit Äxten. Was auffällt, waren Heftigkeit und Ausmaß dieser antijüdischen Ausschreitungen. Es hatte zwar auch in früheren Jahrzehnten schlimme Pogrome gegen Juden gegeben. "Aber kaum je zuvor sind an einem Abend Synagoge und Schule ebenso wie die Geschäfte und Wohnungen der jüdischen Einwohner auf einen Schlag zerstört worden. Die totale Zerstörung all dessen, was Juden gehört und ihnen heilig ist, stellte eine Eskalation der Gewalt dar, die trotz aller schlimmen Vorkommnisse der vergangenen Jahre beispiellos ist@ (W.-A. Kropat). Anzumerken ist, daß die Täterfrage in den meisten Fällen bis heute nicht aufgeklärt ist. In einigen Fällen sind SA-Leute oder NSDAP-Kreisleiter als Antreibende oder Täter identifiziert, zum Teil auch angeklagt und rechtkräftig verurteilt worden (Kirchhain, Bebra). Eine aktive Rolle der SS (bewaffnete Privatarmee Hitlers; später >Elitegarde= und Terrorinstrument) und des SD (>Sicherheitsdienst=; entspricht der Geheimpolizei) wird angenommen. Die Täter, - dies zeigt sich nicht nur hier - haben uns Nachgeborenen und später Lebenden die Hypothek ihrer unaufgeklärten Verbrechen hinterlassen. Spuren wurden verwischt. So ließ sich z.B. nicht einmal klären, was aus den wertvollen Bausteinen der Großen Kasseler Synagoge geworden ist, die nicht zerstört, sondern Aabgetragen@ wurde.

Im Gefolge der Novemberereignisse wurden alle jüdischen Männer zwischen 18 und 60 Jahren in Konzentrationslagern eingesperrt. In unserer Region kamen sie in das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar. Der Kasseler Lehrer Willy Katz hat in einem autobiographisch unterlegten Buch "Ein in jüdisch-deutsches Leben" u.a. auch über seine Zeit dort und seine denkwürdige Freilassung berichtet. Er schrieb (das Buch ist in Form eines fiktiven Dialogs gegenüber einem Gesprächpartner Karl abgefaßt)

"Karl, ich könnte dir von Tragödien schreiben, die sich in jenen Tagen abspielten, und die klar zum Ausdruck brachten, wie unerwartet diese Situation für viele Menschen kam, obwohl die Maßnahmen der Hitlerregierung schon seit mehr als fünf Jahren bekannt waren. Aber daß man verhaftet und in einer Massenaktion in ein in Lager gesteckt wird, nur weil man Jude ist, das hatten die wenigsten für möglich gehalten. Man lebt als Jude unter 60 Millionen Menschen, von denen nur eine Handvoll bekennen, daß sie die Handlung verurteilen, kaum einer aber den Mut hat, es offen auszusprechen. Das ist ein alarmierendes Zeichen der Gefahr, in der sich jeder Bürger befindet."

Und an späterer Stelle berichtet er über die für ihn glücklichen Umstände seiner Freilassung:

"Es wurde beim Antreten nach dem Frühstück folgendes über den Lautsprecher bekanntgegeben: 'Alle Häftlinge der jüdischen Aktion vom 9. November, die die Urkunde für die Verleihung des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer bei sich haben, melden sich um 2.00 Uhr im Hauptbüro der Kommandantur. Ich betone, die Urkunde, nicht den Orden'. In diesem Augenblick fühlte ich, daß eine göttliche Hand mich in der Nacht vor der Verhaftung geleitet hatte. Es waren nur wenige Glückliche, die sich um 2.00 Uhr meldeten."

Willy Katz verließ nach seiner Freilassung Deutschland und emigrierte nach Australien, wo er noch Jahrzehnte in Frieden leben konnte.


Nach diesen schlimmen Ereignissen wurde die noch in Kassel und auch in anderen Orten lebenden Juden in ihren Lebensbereichen vollständig entrechtet. Schritt für Schritt wurde ihnen ein in halbwegs normales Leben von der Bürokratie unmöglich gemacht. Ihre Kennzeichnung mit dem gelben Judenstern im September 1941 bildete nur den vorläufig letzten Schritt einer langen Reihe von diskriminierenden Maßnahmen. Juden durften nach dem November 1938 keine Theater, Kinos und Museen mehr besuchen; das Halten von Haustieren wurde ihnen verboten, ihre Führerscheine wurden eingezogen. Sie konnten über ihr Vermögen nicht mehr verfügen und hatten alle Gegenstände aus Edelmetall, außer ihren Trauringen, abzuliefern. Das Verbot, sich durch Rechtsanwälte vertreten zu lassen, stellte sie praktisch außerhalb der Rechtsordnung. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs traten weitere Verschärfungen in Kraft: Juden durften abends nach 8.00 Uhr ihre Wohnungen nicht mehr verlassen, keine Zeitungen mehr halten und keine Rundfunkgeräte mehr besitzen. Sie konnten in den schon 1938 eingerichteten "Judenläden" nur noch die notwendigsten Grundnahrungsmittel kaufen; sie bekamen keine Kleiderkarten mehr und Bezugsscheine für Kleidung und Hausrat nur in seltenen Ausnahmefällen. Sie mußten ihre Telefone abliefern und an allen Telefonzellen der Stadt hingen auf Anweisungen von Gauleiter Weinrich Schilder "Benutzung für Juden verboten". Die jüdischen Männer wurden, soweit man sie für arbeitsfähig befand (wobei kaum Rücksicht auf Alter und Gesundheitszustand genommen wurde) kolonnenweise und getrennt von "arischen" Arbeitern beim Tiefbau eingesetzt. So wurden die Kasseler Juden zu einer recht- und hilflosen, mehrheitlich unterernährten und zerlumpten Schicht von Parias. Sie lebten zusammengepfercht in "Judenhäusern" (z.B. Schillerstraße 7 und 9, Tränkepforte 2, Königsstraße 83 oder Große Rosenstraße 22), die durch Schilder "Hier wohnen Juden" gekennzeichnet waren, um zu verhindern, daß "Volksgenossen" versehentlich in Kontakt mit Juden kämen. Ausgangssperren und das Verbot, bestimmte Plätze, Straßen und Parkanlagen zu betreten, Fahrräder zu besitzen oder die KVG zu benutzen, verstärkten die Isolierung und erleichterten der Gestapo Kontrolle und Zugriff. Jede Übertretung einer der vielen die Juden betreffenden Sonderverordnungen war mit sofortiger Einweisung in ein in Konzentrationslager bedroht; die Durchgangsstation war in solchen Fällen das Sammellager Breitenau.


Ausbürgerung und Emigration

Die Politik des NS-Staates war von Anbeginn an - der Boykott am 1. April 1933 hatte es öffentlich dokumentiert - auf die Vertreibung der deutschen Juden aus ihrer Heimat gerichtet. Etwa 280 000 deutsche Juden haben bis 1940/41, als der Hitler-Staat die Deportation und Vernichtung der Juden einleitete, Deutschland verlassen können. Unter Emigration hat man sich hier jedoch nicht das freiwillige Aufbrechen zu neuen Ufern vorzustellen, sondern eine faktisch erzwungene Ausbürgerung. Die deutschen Juden, die zum Teil seit Jahrhunderten hier gelebt haben, wurden mit dem Recht auf Heimat eines der elementaren Rechte beraubt.
Frieda Sichel entstammte der berühmt gewordenen Kasseler Verlegerfamilie Gotthelft; ihr Mann hatte als Architekt in der NS-Zeit Berufsverbot erhalten. Das Abschiednehmen von ihrer Heimatstadt hat sie im Jahre 1935 in ihrem Buch "Challenge of the Past" (Herausforderung der Vergangenheit) festgehalten. Sie faßte den Entschluß zur Auswanderung gemeinsam mit ihrem Mann unmittelbar im Anschluß an ein Verhör bei der Gestapo, in dem ihr Amißbilligende Äußerungen über den Führer@ vorgehalten worden waren. Der Inhaftierung war sie gerade noch entgangen:

"Mein Mann [...] trat dann an hohe Beamte auf Regierungsebene heran, die ihm ihre Hilfe für den Notfall angeboten hatten. Jeder von ihnen war aufrichtig bestürzt, und sie alle versicherten meinem Mann, daß sie selbst jegliche Macht verloren hätten und nichts tun könnten, was die gefährliche Lage, in der wir uns befanden, gelindert hätte. Ihr einziger Rat war: 'Reisen sie aus, so schnell sie können.'
Es stellte sich bald heraus, daß dieses Erlebnis im nachhinein eigentlich ein Segen für uns war, weil es unsere Entscheidung beschleunigte, das Land zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verlassen. Unser Entschluß wurde weiterhin forciert von der nur wenige Wochen später eintreffenden Anordnung der Reichskulturkammer, daß mein Mann umgehend seine Tätigkeiten als Architekt einstellen mußte. ...
Bevor wir Deutschland Ende Oktober 1935 verließen, nahmen wir unsere Kinder, die damals 15 und 12 Jahre alt waren, mit auf den alten Friedhof in Kassel-Bettenhausen, um ihnen die gutgepflegten Gräber der sieben Generationen unserer Familie zu zeigen, die hier zwischen 1724 und 1935 begraben worden waren. Wir wollten, daß sie sich in späteren Jahren daran erinnerten, was es bedeutete, als unerwünschte Fremde in einem Land angesehen zu werden, wo die Familie tief verwurzelt war und einen guten, angesehenen Namen zurück ließ."


Erfassung, Konzentration, Deportation und Vernichtung der Juden

Seit Frühjahr 1940 erfaßte man die deutschen Juden zur Vorbereitung der "Abschiebung aus dem Reichsgebiet". Für Kassel bedeutete dies, daß man immer neue Gruppen von Menschen aus den umliegenden Städten und Gemeinden in die Stadt brachte, in die Wohnung bereits Deportierter oder in sogenannte >Judenhäuser=. Währenddessen registrierten die Finanzbehörden akribisch den Besitz der Juden. Wurde nämlich ihre Staatsbürgerschaft aberkannt (und das geschah routinemäßig aufgrund "gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland", z.B. im Osten), dann fiel ihr Vermögen automatisch an das Deutsche Reich.
Vom Kasseler Hauptbahnhof gingen drei >Transporte=, d.h. Deportationszüge ab. Am 9. Dezember 1941 ins Getto Riga, am 1. Juli 1942 ins KZ Majdanek bei Lublin und am 7. September 1942 ins Getto Theresienstadt. Von dieser letzten Deportation wissen wir, daß Sarah Nußbaum überlebt hat.
Wenige Tage vor dem jeweiligen Transporttermin wurden die Betroffenen informiert. Noch auswärts Lebende wurden mit Bahn und Bussen nach Kassel gebracht; alle wurden in der Turnhalle des Schulkomplexes an der Schillerstraße zusammengeführt. Die Transportstärke sollte möglichst genau 1000 Personen betragen, um die Kapazitäten der Reichsbahn gut auszunutzen. In der Schillerstraße kontrollierten die Beamten des sogenannten Judenreferats der Geheimen Staatspolizei die Personalien, nahmen den Juden alle Papiere außer der Kennkarte ab und durchsuchten sie nach Schmuck und Bargeld. Im geschlossenen Zug führte man sie dann von der Schillerstraße zum Hauptbahnhof.
Von den Deportationszügen selbst wissen wir nicht viel; nur ganz wenige Zeugnisse haben sich erhalten. So der Brief einer Ärztin aus Immenhausen, die noch spät in die Verfolgungsmühlen der Gestapo geriet und erst im Frühjahr 1944 von Breitenau nach Auschwitz deportiert wurde. Der Brief ist in Dresden aufgegeben und an die Kinder gerichtet. Sie selbst befand sich auf dem Transport ins Konzentrationslager Auschwitz. Aus diesem letzten Brief hier einige Auszüge:

"Das ist eine lange und langweilige Reise; am ersten Tag sind wir über Halle bis Leipzig!! ... Leipzig sieht böse böse aus, am Bahnhof, Augustusplatz und in der ganzen Innenstadt nur Trümmerhaufen. Am zweiten Tag sind wir bis Dresden gekommen. Dort waren wir drei Tage und von dort schrieb ich schon eine Karte, die hoffentlich bald in Eure Hände kommt und hoffentlich erhaltet ihr auch diese Zeilen, das wäre mir eine solche Freude. Wir sitzen nun schon seit 3.00 Uhr hier in Dresden am Bahnhof und hören eben, daß der Zug erst um 10.00 Uhr heute abend weitergeht. Morgen abend werden wir dann in Auschwitz sein. Die Mitteilungen darüber, wie es dort sein soll, sind sehr widersprechend. ...
In den letzten Tagen habe ich die Familien beneidet, die alle zusammen damals fortgebracht wurden. Aber wenn ich's jetzt bedenke, ist es mir trotz aller tiefen Sehnsucht und allem Trennungsschmerz lieber, Euch in geregelten Verhältnissen zu wissen und Euch verschont zu sehen von all dem Widerwärtigen und Häßlichen. ...

Jetzt auf dem Transport habe ich einen früheren Staatsanwalt und Rechtsanwalt aus Freiburg kennengelernt. Auch Mischehe, Sohn in englischer Kriegsgefangenschaft. Von diesem Herrn hörte ich, daß alle einzelnen jüdischen Personen aus Mischehen, also wenn der andere Teil tot oder geschieden ist, fortkommen, aber nur dann, wenn die Kinder über 18 Jahre sind. Er war sehr überrascht, als ich von Euch erzählte und konnte es gar nicht verstehen. So etwas sei noch nicht dagewesen bisher und solle eigentlich auch nicht vorkommen. Vati soll die Richtigkeit dieser Nachrichten nochmal nachprüfen und sie dann zur Grundlage seines Gesuchs machen. Er soll verlangen, daß ich frei komme, zumal er doch auch Wehrmachtsangehöriger ist.


Konnte man etwas tun?

Eine Frage, die sich uns heute stellt, ist die nach den Möglichkeiten von Gegenwehr, Resistenz und Widerstand. Dabei sind meines Erachtens zwei Auffassungen unzutreffend. Die eine geht davon aus, daß im totalitären Staat keine Möglichkeit für abweichendes oder gar oppositionelles Verhalten gegeben war, da die harten Straf- und Verfolgungsmaßnahmen zu Recht gefürchtet wurden. Die andere Auffassung überschätzt die Möglichkeiten der Gegenwehr und neigt von daher zu Unverständnis oder Vorwurfshaltung gegenüber der älteren Generation; sie mündet in die oft gehörte Frage 'Wie konntet ihr das zulassen?'.
Ich nehme an, daß die historische Wahrheit zwischen diesen beiden Auffassungen zu finden ist und will dies an einem Beispiel verdeutlichen.
Am 17. Mai 1934 verurteilte der Amtsgerichtsrat Steinmetz in Neukirchen in der Schwalm zwei SA-Männer aus Ottrau zur Rückgabe entwendeter Schächtmesser und zur Bezahlung der Summe von 100 RM an den Kläger, einen jüdischen Mitbürger. Wie aus dem Aktenvorgang im Hessischen Staatsarchiv Marburg hervor geht, schaltete sich der Kasseler Polizeipräsident in den Fall ein, indem er in einem Brief an den Regierungspräsidenten feststellte: "Die Behandlung der Klage des Juden durch den Amtsgerichtsrat läßt nationalsozialistischen Geist völlig vermissen. Die Sache ist lediglich streng formal juristisch behandelt worden".

In diesem "streng formal juristisch" liegt die Bedeutung des Vorgangs. Was war geschehen? Im Frühjahr 1933 hatten SA-Männer einem jüdischen Mitbürger, eben dem Kläger, die Schächtmesser entwendet. Der Bestohlene hatte beim Amtsgericht auf Rückgabe des Diebesgutes geklagt. Und nun hatte der Amtsrichter Steinmetz etwas ganz >Unerhörtes= getan, indem er entsprechend seinem juristischen Sachverstand Diebstahl für Diebstahl hielt und entsprechend ahndete - unabhängig von der Person der Täter und den politischen Umständen, nach guter alter Rechtstradition Aohne Ansehen der Person@. Und als die vorgeladenen SA-Männer vor Gericht nicht erschienen, hat er dieses Versäumnis ebenfalls abgeurteilt. Der Vorgang hat die Kasseler Spitzenbeamten beschäftigt, die aufgrund dieses beibehaltenen Rechtsverständnisses des Amtsrichters ratlos und empört zugleich wirkten. Der Vorgang hat dann sogar die Preußische Staatsregierung beschäftigt. Der Preußische Justizminister hat im Juni 1934 auf Vorschlag des Oberlandesgerichtspräsidenten in Kassel den Amtsgerichtsrat von Neustadt nach Oberhausen versetzt. Zu einer weitergehenden Bstrafung bzw. zu einer Verfolgung hat man sich - vermutlich mit Blick auf die Öffentlichkeit - nicht entschließen wollen oder können.
Die Geschichte zeigt meines Erachtens deutlich, in welche Schwierigkeiten eine totalitäre Regierung im Jahre 1934 in Deutschland kommen konnte, wenn auf den unteren und mittleren Ebenen des Rechts- und Verwaltungshandelns die bewährten Grundsätze schlicht beibehalten blieben. Allgemeiner könnte man formulieren: Das System des Nationalsozialismus konnte vermutlich auch deshalb zeitweise so erfolgreich erscheinen, weil auf vielen Ebenen eher Übereifer als gelassene Resistenz, eher vorauseilender Gehorsam, Anpassung und Unterwerfung als Zivilcourage, Standfestigkeit und Widerspruchsbereitschaft vorgeherrscht hat. Dies gilt auch für den ganzen Bereich der Denunziationen einzelner Personen bei der Geheimen Staatspolizei. Ohne den ständigen Zufluß von denunziatorisch zugeschnittenen Nachrichten an die Gestapo wäre diese nicht in der Lage gewesen, eine umfassend beherrschende und weitgehende Macht auszuüben. Die Zahl der Beamten der Geheimen Staatspolizei, die für den ganzen Regierungsbezirk Kassel zuständig waren, lag bis zum Kriegsbeginn bei etwa 20 . Auch während des Krieges erhöhte sich diese Zahl nicht außergewöhnlich.

Eine abschließende Bemerkung möchte ich anfügen.
Mit den geflohenen, vertriebenen und ermordeten deutschen Juden (oder Deutschen jüdischen Glaubens oder Deutschen, die aus Familien stammten, die jüdischen Glaubens gewesen waren) - an der Schwierigkeit, den genauen sprachlichen Ausdruck hier zu finden, wird deutlich, daß hier ein Zusammenhang über Jahrhunderte gewachsen war, der sich nicht bürokratisch-machtorientiert oder >rassisch= in >Jude= oder >Deutscher= auflösen ließ - ist auch ihre Lebensform und Kultur hier erloschen. Sie kehrt nicht zurück, sie läßt sich nicht wieder herstellen. Auch Rekonstruktionen helfen nur bedingt. Die Jahre nach dem Krieg in Kassel z.B. neu errichtete Synagoge unweit der ehemals Großen Synagoge in der Bremer Straße ist ein in kleiner, größtenteils aus Beton gefertigter Neubau, der abseits liegt und nur wenigen in Kassel bekannt ist. Es ist wichtig, daß es diese Heimstätte für Juden heute in Kassel gibt. Übrigens für ganz überwiegend aus Rußland stammende Juden. Sie ist jedoch in kaum einer Hinsicht mit der alten Hauptsynagoge zu vergleichen. Nur wenige der alteingesessenen Kasseler Juden konnten oder wollten nach dem Krieg in ihre Heimatstadt zurückkehren. Die später, seit den 80er Jahren, von einzelnen Städten Gemeinden ausgehenden Einladungen, suchten eine Wiederannäherung. Dafür waren Einladung und Besuch eine gute Sache - für eine Rückkehr war es vielleicht zu spät.


Wer sich näher mit dieser Thematik befassen möchte, dem sei folgende Literatur empfohlen (Auswahl):

Zur Kultur und Geschichte der Juden in Hessen:

Grulms, Eva/ Kleibl, Bernd: Jüdische Friedhöfe in Nordhessen. Bestand und Sicherung. Kassel 1984.

Juden - Hessen - Deutsche. Beiträge zur Kultur- und Sozialgeschichte der Juden in Nordhessen. Hgg. von Helmut Burmeister und Michael Dorhs. Hofgeismar 1991.

Katz, William (Willy): Ein jüdisch-deutsches Leben 1904 - 1939 - 1978. Tübingen 1980.

Kollmann, Karl/ Wiegand, Thomas: Spuren einer Minderheit. Jüdische Friedhöfe und Synagogen im Werra-Meißner-Kreis. Kassel 1996.


Zur Judenverfolgung allgemein in den Jahren 1933 - 1945:

Friedländer, Saul: Das Dritte Reich und die Juden. Die Jahre der Verfolgung 1933-1939. München 1998.

Walk, Joseph: Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien. Heidelberg. 2 Aufl. 1996.


Zur Judenverfolgung in Hessen und in hessischen Städten und Gemeinden:

Heither, Dietrich/ Matthäus, Wolfgang/ Pieper, Bernd: Als jüdische Schülerin entlassen. Erinnerungen und Dokumente zur Geschichte der Heinrich-Schütz-Schule in Kassel. 2. erw. und korr. Aufl. (Nationalsozialismus in Nordhessen - Schriften zur regionalen Zeitgeschichte, Heft 5). Kassel 1987.

Krause-Vilmar, Dietfrid: Das Konzentrationslager Breitenau. Ein staatliches Schutzhaftlager 1933/34. (Nationalsozialismus in Nordhessen - Schriften zur regionalen Zeitgeschichte, Heft 18) Marburg 1998.

Kropat, Wolf-Arno: Kristallnacht in Hessen. Das Judenpogrom vom November 1938. Wiesbaden 1988.

Volksgemeinschaft und Volksfeinde. Herausgegeben von Wilhelm Frenz, Jörg Kammler und Dietfrid Krause-Vilmar. Band 1: Eine Dokumentation. Band 2: Studien. Kassel 1984 und 1987.

Winkelmann, Michael: AAuf einmal sind sie weggemacht@. Lebensbilder Arolser Juden im 20. Jahrhundert. Eine Dokumentation. (Nationalsozialismus in Nordhessen - Schriften zur regionalen Zeitgeschichte, Heft 15) Kassel 1992.