Verlockend und erschreckend Verlockend und erschreckend zugleich sind die Überlegungen von Professor Nellen. Verlockend sind die Aussichten, die seine Wissenschaft eröffnet: bessere Medikamente die Hoffnung auf neue Heilungschancen durch somatische Gentherapie Erbkrankheiten werden durch Keimbahntherapie verhindert pränatale Diagnosik ermöglicht die Geburt gesunder Kinder der Hunger in unwirtlichen Gegenden der Erde wird gelindert um nur die wesentlichen zu nennen. In verantwortungsethischer Perspektive müßten die Für und Wider der einzelnen Möglichkeiten abgewogen werden, die mit ihrer Umsetzung verbundenen Risiken und alternative Handlungsmöglichkeiten müßten in die Urteilsfindung einbezogen werden, um am Ende zu einer verantwortbaren Entscheidung kommen zu können. Das alles ist Aufgabe von Ethik-Kommissionen, die an vielen Stellen einen wichtigen Dienst tun. Aber auch bei einem laienhaften Zugang zu diesem Thema wird rasch deutlich, daß die ethischen Implikationen bei den von Nellen aufgeführten Möglichkeiten von unterschiedlicher Art sind. Das Pastoralkolleg / PfarrerLab, das wir gemeinsam durchgeführt haben, hat viele meiner Vorbehalte abgebaut, so daß ich inzwischen manch Hilfreiches von gentechnischen und gentherapeutischen Verfahren erhoffe. So vermag ich - die Frage der psychischen und medizinischen Komplikationen ausgeklammert - jedenfalls keinen grundsätzlichen ethischen Unterschied darin sehen, eine Schweineleber zu essen oder sie - gentechnisch verändert - transplantiert zu bekommen. Geht es, um nur ein Beispiel zu nennen, um gentechnisch erzeugte trockenresistente Pflanzen, bin ich nicht skeptisch, weil ich die technische Produktion dieser neuen Pflanzen kritisierte, sondern weil ich den Verdacht habe, hier wird Gentechnik zur ancilla oenonomicae, also von ökonomischen Interessen vereinnahmt und stabilisiert ungerechte Verteilungsstrukturen. Auch keimbahntherapeutischen Interventionen, die die erbliche Weitergabe einer schlimmen Krankheit verhindern, stehe ich nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Ist eine solche Therapie möglich, ist die ethische Frage meiner Meinung nach eher so zu stellen, ob ich einer solchen Therapie zustimme oder ob ich lieber auf meinen Kinderwunsch verzichte bzw. ihn auf andere Weise, etwa durch eine Adoption erfülle. Aber es gibt auch Grenzen...
"Gut ist, was nützt"? Auf diese Grenzen stoße ich im Beitrag von Nellen, sobald ich nach dem handlungsleitenden Interesse frage. Und da finde ich hinter vielen direkten und indirekten Fragen als hidden maxime: "Gut ist, was nützt". Der Genetiker erscheint hier als Philanthrop, als Menschenfreund. Doch die Maxime seines Handelns ist mir zu unterbestimmt! Mit Hilfe gentechnischer Verfahren produzierte Medikamente, gentechnisch veränderte Pflanzen und daraus erzeugte Lebensmittel, somatische Gentherapie, Keimbahntherapie - all das verspricht Nutzen und Hilfe für den Menschen. Hier Nutzen, Risiken und Gefahren abzuwägen, Alternativen zu prüfen und schließlich zu entscheiden ist, ich sagte es eingangs schon, eine verantwortungsethische Aufgabe. Der utilitaristische Ansatz, nach dem sich alles Tun und Lassen am Wohle des Menschen zu orientieren habe, gerät spätestens da an seine Grenzen, wo er zwischen Menschen entscheiden muß - cui bono? Wem oder welchem Menschen nützt, was ich tue?
„Töten" oder „Verhindern von Leben"? Virulent wird diese Frage im Kontext der Präimplantationsdiagonstik. Im Acht- oder Mehrzellenstadium können Krankheiten diagnostiziert werden. Bei einer I n-vitro-Befruchtung kann in diesem Stadium festgestellt werden, welche Embryonen Träger dieser Krankheit und welche nicht Träger diese Krankheit sind. Dieses Wissen führt zur Selektion der Krankheitsträger. Implantiert werden nur "gesunde" Embryonen. Die anderen werden getötet oder zu Forschungszwecken umgebaut und weiterverwendet. Ethisch gerät der utilitaristische Ansatz hier an seine eigenen Grenzen. Was dem Menschen nützt, kann nicht ohne weitere Hilfsannahmen beantwortet werden. Eine Hilfsannahme ist: Es ist besser, nicht geboren zu werden als krank oder behindert geboren zu werden. Eine weitere Hilfsannahme ist: Bei einem Embryo im Achtzellenstadium handelt es sich noch nicht um Leben oder gar um einen Menschen im Vollsinn seiner Personalität; ihn nicht weiterleben zu lassen ist darum kein „Töten", sondern nur das „Verhindern von Leben". Doch handelt es sich bei diesen Hilfsannahmen um willkürliche Setzungen. Das handlungsleitende Interesse ist der Vorrang des geborenen vor dem nicht geborenen Menschen, des Gesunden vor dem Kranken, des Tüchtigen vor dem Behinderten. Würde und Personalität sind dem Menschen nicht länger inhärent, sondern werden ihm erst aufgrund von Leistungen oder Fähigkeiten zugebilligt. Peter Singer u. a. haben diesen Ansatz inzwischen dahingehend konzeptualisiert, daß sie Experimente mit nicht einwilligungsfähigen Patienten für erlaubt halten oder eine postnatale Selektion, etwa bei Altersdemenz, für ethisch vertretbar ansehen.
Unterschiedliche ethische Bewertungen Angesichts solcher Konsequenzen möchte ich für einen anderen Ansatz werben. Für mich ist dieser Ansatz in der jüdisch-christlichen Tradition begründet. Doch halte ich sein Grundaxiom für so hinreichend allgemein, daß ich mir vorstellen kann, daß dieser Ansatz auch von Menschen, die außerhalb dieser Tradition stehen, übernommen werden kann. Ich gehe von der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens für den Menschen aus. In jüdisch-christlicher Tradition ist dies begründet im Bekenntnis zu Gott, als dem Herrn über Leben und Tod. Daraus folgt zum einen ein absolut geltendes Verbot, Menschen zu töten. Zum anderen folgt daraus, daß die Personalität des Menschen nicht in ihm selbst begründet liegt, nicht in dem, was er tut, kann oder vermag, sondern darin, daß er als „Ebenbild Gottes" geschaffen ist. Dieses Grundbekenntnis führt zu anderen ethischen Bewertungen als der von Nellen vertretene utilitaristische Ansatz. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Abzulehnen ist eine Präimplantationsdiagnostik, die der embryonalen Selektion dient. Ethisch verantwortbar wäre Präimplationsdiagnostik nicht als Selektionsverfahren unter vielen befruchteten Eizellen, sondern als diagnostische Voraussetzung einer hinreichend erfolgversprechenden Therapie einer Krankheit eines einzelnen Menschen im Mehrzellenstadium. Gleiches gilt meiner Meinung nach auch für das Klonen menschlicher Organe aus Stammzellen. Solange embryonale Stammzellen dadurch gewonnen werden, daß die Spenderembryonen danach nicht mehr lebensfähgig sind, ist dies strikt abzulehnen. Anders wäre es, ließen sich Stammzellen entnehmen, ohne daß ein Mensch dadurch stürbe. Auch dieser ethische Ansatz bewahrt nicht vor fundamentalen ethischen Konflikten, wenn es etwa darum geht, zwischen ungeborenem und geborenem Leben zu unterscheiden. Allerdings wird hier der Konflikt nicht geleugnet, sondern benannt: Menschen haben nicht nur Schuldgefühle, sondern werden tatsächlich schuldig. Für solche Konfliktfälle hält das religiöse System Verfahren der Schuldeinsicht und des Schuldeingeständnisses bereit und vertraut auf die vergebende Liebe Gottes.