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Fachbereich 7 - Wirtschaftswissenschaften | IWR | Prof. Dr. Nagel Forschungsprojekte
Laufende Projekte:
Projektleiter: Bernhard Nagel und Prof. Dr. Rainer Stöttner Im Zusammenhang mit dem 3%-Verschuldungskriterium kann in bestimmten wirtschaftspolitischen Situationen eine deflationäre Entwicklung eintreten. Es fragt sich, ob hier die Europäische Zentralbank als "lender of last resort" Abhilfe schaffen kann. Zur Untersuchung dieser Fragestellung wird ein interdisziplinärer, volkswirtschaftlich-juristischer Ansatz zugrunde gelegt. ...zurück zum Seitenanfang
Projektleiter: Bernhard Nagel Im Rahmen dieser Untersuchung soll geklärt werden, inwieweit Dienste im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse, die in Artikel 16 des EG-Vertrages erwähnt werden, in den 15 Mitgliedstaaten eine ähnliche oder eine andere Entwicklung wie in Deutschland durchlaufen haben. Hier zu Lande ist festzustellen, dass diese Dienste in ihrer Bedeutung zurückgegangen sind und stattdessen ein Prozess der Deregulierung und Privatisierung propagiert wird oder schon eingesetzt hat. In anderen Mitgliedstaaten mag es möglicherweise anders sein. Die Frage ist nicht nur empirisch zu klären, sondern auch als Rechtsfrage aufzuarbeiten. Im Rahmen von Artikel 16 EG sind die Dienste im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse nämlich privilegiert, was die Anwendung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft betrifft. ...zurück zum Seitenanfang
Es wird untersucht, inwieweit die Zisterzienser durch ihre Politik des Landerwerbs im Hochmittelalter Vorformen des bürgerlichen Eigentums geschaffen haben. Hierbei soll auch auf das Schicksal der erworbenen Ländereien nach der Reformation eingegangen werden. Finaziert wird das Projekt durch die Zentrale Forschungsförderung der Universität Kassel. ...zurück zum Seitenanfang
Abgeschlossene Projekte:
Projektleiter: Bernhard Nagel Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit untersuchen wir die Frage, wie die Gesetzgebung zur Ausfüllung des Statuts der Europäischen Aktiengesellschaft, insbesondere der Richtlinie zur Arbeitnehmerbeteiligung, ausgestaltet werden kann. Die Beantwortung der Frage orientiert sich an Gesichtspunkten der Effizienz und der Gerechtigkeit, wobei zu beachten ist, dass es einen Gesetzgebungs- und Standortwettbewerb um die Europäische Aktiengesellschaft geben wird. ...zurück zum Seitenanfang
Projektleitung: Bernhard Nagel
Projektleitung: Bernhard Nagel Untersucht werden soll, mit welchen Risiken die Einführung marktlicher Steuerungselemente in den einzelnen Bildungsbereichen zu rechnen ist. Zu solchen Risiken zählen Marktunvollkommenheiten wie adverse Selektion, Monopolbildung und Risikoaversion, die bei unvollständiger Information der Bildungsnachfrager zu ineffizienten Ergebnissen führen können. Darüber hinaus können marktliche Steuerungselemente zu Verteilungsungerechtigkeiten führen. Die Wirkung individueller Bildungsfinanzierung soll für jeden einzelnen Bildungsbereich untersucht werden. Dafür ist es erforderlich, eine Bestandsaufnahme des bestehenden Bildungssystems vorzunehmen, d.h. das Bildungssystem zu systematisieren, auf seine Organisation hin zu untersuchen - staatliche oder privates Angebot - und die Finanzierungsweisen aufzuzeigen - individuelle oder staatliche Finanzierung. Daran anschließend soll das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland mit den Bildungssystemen einiger ausgewählter Länder verglichen werden. Aufgrund der theoretischen Analyse und deren empirischer Überprüfung sollen Vorschläge entwickelt werden, in welche Richtung das Bildungssystem verändert werden könnte. Ziel der Untersuchung ist es, unter Berücksichtigung realistischer Annahmen über das Verhalten der Akteure Bausteine für ein System der Bildungsfinanzierung zu entwickeln. ...zurück zum Seitenanfang
Projektleiter: Bernhard Nagel Das Projekt soll aus gesamtwirtschaftlich-rechtsökonomischer Sicht Aufschluß über die Inhalte von Mitbestimmungsvereinbarungen in öffentlichen Unternehmen geben. Es soll ferner dazu beitragen, den Strukturwandel in diesem Bereich und seine Auswirkungen auf Wirksamkeit und Wirkungsweise dieser Mitbestimmungsvereinbarungen zu erkennen und die Antwort der Gewerkschaften und der Mitbestimmungsträger auf diesen Wandel zu fundieren bzw. zu verbessern. Im Rahmen des Projektes wird sowohl eine quantitative als auch qualitative Untersuchung durchgeführt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in einer rechtsökonomischen Fragestellung. Die Frage lautet: Inwieweit bieten Mitbestimmungsvereinbarungen aus gesamtgesellschaftlicher Sicht effiziente Anreize für die Beteiligten, im Zusammenhang mit Unternehmensneustrukturierungen, Deregulierungen und Privatisierung sowie mitbestimmungsrechtliche relevanten Unterschreitungen bestimmter Schwellenwerte zu agieren und zu reagieren. Hieraus ergeben sich möglicherweise Vorschläge, in welche Richtung die Mitbestimmungsvereinbarungen weiterentwickelt werden können, um angestrebte Ziele oder angesichts geänderter Bedingungen geänderte Ziele zu erreichen. In einem weiteren Abschnitt des Projekts sollen qualitative Fallanalysen in den Bereichen Elektrizitätswirstchaft, öffentlicher Personennahverkehr und Krankenhäuser durchgeführt werden, die sich mit den Einwirkungen institutioneller Veränderungen auf die Praxis der Mitbestimmungsvereinbarungen befassen. ...zurück zum Seitenanfang
Die bisher meist noch auf freiwilliger Grundlage eingerichteten Europäischen Betriebsräte haben ihre konstituierenden Sitzungen hinter sich und ihre Arbeit aufgenommen. Trotz aller erwartbaren Startprobleme haben in überraschend kurzer Zeit einige bereits funktionierende Arbeitszusammenhänge aufgebaut. Der Ansatz dieses empirischen Projekts verfolgt eine zugleich konzern- und ländervergleichende Analyse. Es wurden Konzerne der Metall- und Chemiebranche jeweils in einem Mutter- und einem Tochterunternehmen in vier Ländern der Europäischen Union (Großbritannien, Italien, Frankreich, Deutschland) untersucht. Der Fokus der Erhebung richtet sich auf vier Dimensionen der Kommunikation und Interaktion von Europäischen Betriebsräten, welche ihre Entwicklung, Ausprägung und Wirksamkeit bestimmen und sich wechselseitig beeinflussen. Dies sind die EBR-interne Vernetzung (formelle und informelle Zusammenarbeit unter den verschiedenen nationalen EBR-Mitgliedern), das Verhältnis des EBR zum Management, die Verbindung von EBR und jeweils nationaler Interessenvertretung und nicht zuletzt die Kooperation von EBR und Gewerkschaften. Das Projekt wurde an der Universität Kassel durchgeführt, in Kooperation mit der Fachhochschule Fulda und dem WSI in der Hans-Böckler-Stiftung. Finanziert wurde dieses Projekt durch die Hans-Böckler-Stiftung. ...zurück zum Seitenanfang
Projektleiter: Bernhard Nagel Untersucht werden soll die rechtshistorische Frage, von welchen Motiven sich das Reichsgericht bei der Anwendung des Nominalismus leiten ließ, insbesondere ob das Festhalten am Mark-ist-gleich-Mark-Grundsatz auf die Bestrebungen des Reichsgerichts zur Stabilisierung der Währung zurückzuführen ist oder ob es dem rechtspositivistischen Gehorsam der Richter gegenüber dem positiven Gesetz geschuldet ist. Darauf aufbauend soll der Wandel in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Grundsatz Mark-ist-gleich-Mark - von der Aufweichung bis zur Verwerfung - aufgezeigt werden. Hierbei sollen die im Zusammenhang mit der Geldentwertung relevanten Entscheidungen des Reichsgerichts, wenn auch nicht vollständig, so doch selektiv-exemplarisch vor dem Hintergrund der freirechtlichen Forderung nach Anpassung des Rechts an veränderte Umstände durch richterliche Rechtsschöpfung durchleuchtet werden. ...zurück zum Seitenanfang |
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