Stufe 1

 

Klimaökologische Wertigkeit

 

 

 

 

Diese Zone umfaßt in erster Linie die Teile des Luftleitbahnsystems, die eine sehr hohe Ausgleichsleistung, d.h. einen sehr engen Wirkungsbezug zu klimaökologischen Defizitbereichen, besitzen (vgl. Krit. I und VI); häufig liegt eine Kumulation mit weiteren Potentialleistungen vor (vgl. z.B. Krit. II und IV).

 

 

 

Eine Erhöhung der Oberflächenrauhigkeit (z.B. durch Neubauten) sollte ausgeschlossen sein; Zustrommöglichkeiten von Kalt-/Frischluft müssen gewährleistet sein; lufthygienische Beeinträchtigungen sind zu vermeiden; im Rahmen klimaökologischer Sanierungen wären bestehende Barrierewirkungen zu minimieren, u.U. kann auch die Durchführung strömungsbegünstigender Maßnahmen sinnvoll sein.

 

 

Stufe 2

 

Klimaökologische Wertigkeit

 

 

 

 

Dieser Zone gehören zum einen Teilbereiche des Luftleitbahnsystems mit hoher Ausgleichsleistung an, zum anderen Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete (überwiegend hoher Aktivität) sowie innerstädtische Grünbereiche von jeweils außerordentlicher Bedeutung für klimaökologische Defizitbereiche (vgl. Krit. I, V und VI, sowie nachgeordnet II, III, IV).

 

 

 

Eine Erhöhung der Oberflächenrauhigkeit (z.B. durch Neubauten) sollte unterbleiben, ebenso lufthygienische Beeinträchtigungen; desweiteren ist von Eingriffen in den Wärmehaushalt (z.B. durch Versiegelungen) abzusehen; innerstädtische (isolierte) Grünflächen sollten mit einem hohen Vegetationsanteil ausgestattet werden (vgl. ergänzend hierzu Krit. V - planerische Relevanz); Umnutzungen sollten generell nur in Ausnahmefällen ermöglicht werden, wenn über Detailuntersuchungen bzw. entsprechende Auflagen aus klimafunktionaler Sicht die Klimaverträglichkeit des Vorhabens festgestellt werden kann.

 

 

Stufe 3

 

Klimaökologische Wertigkeit

 

 

 

 

Diese Zone umfaßt Flächen mit unterschiedlichsten klimaökologischen Ausgleichspotentialen, durchweg von mittlerer bis hoher Bedeutung. Hierzu zählen z.B. einige wenige Abschnitte des Luftleitbahnsystems mit eher untergeordneter Wertigkeit im Hinblick auf klimaökologische Defizitbereiche (vgl. Krit. I); desweiteren Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete, die in punkto Luftaustausch in engen Wirkungszusammenhängen zu benachteiligten Lagen stehen (vgl. Krit. II und VI) sowie diverse innerstädtische Grün- bzw. Freiflächen (vgl Krit. IV und V).

 

 

 

Eingriffe in den Wärmehaushalt, Erhöhungen der Oberflächenrauhigkeit sowie lufthygienische Beeinträchtigung sollten vermieden werden; für Teilbereiche sind Umnutzungen nicht ausgeschlossen, klimafunktionalen Zusammenhängen (sowohl dynamischer als auch thermischer Art) ist jedoch im Planungsprozeß Aufmerksamkeit zu schenken; innerstädtische Grünflächen sollten allerdings in ihrer Ausgleichsleistung nicht minimiert, stattdessen eher optimiert werden.

 

Stufe 4

 

Klimaökologische Wertigkeit

 

 

 

 

Diese Zone umfaßt im wesentlichen hoch aktive Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete mit nachrangiger Ausgleichswirkung für klimaökologische Defiziträume (vgl. Krit. III und VI); eine Kumulierung mit anderen Potentialen ist i.d.R. nicht gegeben.

 

 

 

Umnutzungen dieser Flächen werden grundsätzlich für möglich erachtet, eine Berücksichtigung klimafunktionaler Belange sollte allerdings dann erfolgen, wenn sich entsprechende Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu klimaökologischen Belastungsbereichen oder Flächen mit sehr hoher Ausgleichswirkung (Stufe 1 oder 2) befinden.

 

 

Stufe 5

 

Klimaökologische Wertigkeit

 

 

 

 

Zu dieser Zone zählen im wesentlichen zwei Komponenten: Zum einen mittel aktive Kalt-/Frischluftentstehungsgebiete mit untergeordneter Bedeutung für klimaökologische Defizitbereiche (vgl. Krit. III und VI) bzw. Gleisanlagen ohne daß Synergieeffekte mit weiteren Potentialen bestehen; zum anderen einige gering überwärmte Bereiche, die aufgrund diverser Charakteristika (Lage, Größe etc.) allerdings nicht als bioklimatisch-lufthygienisches Defizit wirken (vgl. Krit. B und C).

 

 

 

Umnutzungen innerhalb dieser Zone sind aus klimaökologischer Sicht von geringer Relevanz; liegt allerdings eine direkte Nachbarschaft zu Flächen der Stufe 1, 2 oder 8 vor, sollten klimafunktionale Belange in den planerischen Abwägungsprozeß Eingang finden.

 

 

Stufe 6

 

Klimaökologische Wertigkeit

 

 

 

 

Zu dieser Zone zählen Bereiche geringer bis hoher Überwärmung teilweise gepaart mit einer mäßig oder mittel ausgeprägten bioklimatisch-lufthygienischen Benachteiligung (vgl. Krit. B und C), also aus klimaökologischer Sicht verhältnismäßig schwach ausgeprägte Defizitbereiche.

 

 

 

Um die klimaökologische Ist-Situation zu erhalten bzw. nicht zu verschlechtern, ist in planerischen Zusammenhängen eine Berücksichtigung bestehender Ausgleichspotentiale (insbesondere der Stufen 1 bis 3) vonnöten. Nachverdichtungen sind innerhalb der Stufe 6 grundsätzlich denkbar; bei unmittelbarer Nachbarschaft zu Flächen der Stufe 1 oder 2 sind entsprechende klimafunktionale Eigenschaften zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren.

 

 

Stufe 7

 

Klimaökologische Wertigkeit

 

 

 

 

In dieser Zone befinden sich bebaute Bereiche unterschiedlicher Charakteristik und Bedeutsamkeit. Die Überwärmungstendenzen wie auch bioklimatisch-lufthygienischen Belastungen reichen jeweils von geringer bis zu hoher Einstufung (in unterschiedlichster Kombination); desöfteren ist zusätzlich ein dynamisches Restpotential gegeben (vgl. Krit. A, B und C).

 

 

 

Um den bestehenden negativen klimatischen Bedingungen entgegenzusteuern bzw. vorhandene Potentialwirkungen zu erhalten, ist in planerischen Zusammenhängen eine Berücksichtigung bestehender Ausgleichspotentiale (insbesondere der Stufen 1-3) mit zugeordneten Planungshinweisen vonnöten. Generell sind Nachverdichtungen (oder auch straßenbegleitende Lärmschutzwände etc.) kritisch zu hinterfragen, insbesondere für den Fall, daß dynamisches Restpotential vorhanden ist, das es in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern gilt; in Teilbereichen können klimaökologische Sanierungsmaßnahmen (Überwärmungsminderung, Durchlüftungsförderung, etc.) gegenüber den bestehenden Belastungssituationen Abhilfe schaffen.

 

 

Stufe 8

 

Klimaökologische Wertigkeit

 

 

 

 

Diese Zone umfaßt im wesentlichen Bereiche mit (sehr) hoher Überwärmung gekoppelt an mittlere bis hohe bioklimatisch-lufthygienische Belastungen (vgl. Krit. B und C).

 

 

 

Aufgrund der kumulierten Problemlage sollte von Nachverdichtungen abgesehen werden bzw. deren Verträglichkeit geprüft werden; desweiteren sollten klimaökologische Sanierungsmaßnahmen (zur Überwärmungsminderung und Durchlüftungsförderung wie auch Emissionsminimierung) angegangen werden.