Willkommen auf der Homepage des ⠀Strahlenschutzes der Universität Kassel

Der Strahlenschutz koordiniert alle Aktivitäten der Universität Kassel die dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) unterliegen.

Die Zentrale Strahlenschutzanweisung der Universität Kassel enthält die betriebsinternen Strahlenschutzregelungen um an der Universität Kassel tätige Personen, Drittpersonen und die Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen.

Die Strahlenschutzanweisung untergliedert sich dabei in

  • einen allgemeingültigen Teil A, der Anweisungen für alle exponierten Bediensteten und Gäste an der Universität Kassel enthält, inkl. der Anlagen zu den verantwortlichen
  • tätigkeitsspezifische Strahlen­schutz­an­wei­sung­en für besondere Tätigkeiten (Teil B).

Wenden Sie sich vor Beginn einer Tätigkeit im Rahmen des StrlSchG und StrlSchV an die Strahlen­schutz­be­voll­mäch­tig­te. Sollten Sie sich unsicher sein, oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte auch an die Strahlen­schutz­be­voll­mäch­tig­te.

Strahlenschutzbeauftragte der Universität Kassel

Aktualisierung der zentralen Strahlenschutzanweisung

Ab dem 21.09.2023 gilt die hier verlinkte zentrale Strahlenschutzanweisung.

Aktualisierung der zentralen Strahlenschutzanweisung: Download der Strahlenschutzanweisung

Central Radiation Protection Instructions

The radiation protection instructions updated on September 21, 2023.

Please note that this document is not legally binding.

Central Radiation Protection Instructions: Download the Instructions

Strahlenschutzbevollmächtigte der Universität Kassel und Leiterin des Zentralen Isotopenlabors

Dr. Daniela Bertinetti
Vertretung: Dr. Clemens Bruhn


Zentrales Isotopenlabor (ZIL)
Heinrich-Plett-Str. 40
34132 Kassel
IBC - Raum: 1107