Rückmeldung

Eingeschriebene Studierende der Universität Kassel, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen bzw. beenden werden, müssen sich zurückmelden.

Sommersemester 2024

Rückmeldezeitraum:
Start: 20.12.2023
Ende: 01.03.2024

Rückmeldung zum Studienabschluss?

Für die Erbringung von Prüfungsleistungen (Modulprüfungen) müssen Sie eingeschrieben sein. Auch die Abschlussprüfung (Bachelor- Masterthesis, Abschlusskolloquium) ist eine Leistung. Eine Exmatrikulation kommt also erst nach Erbringung der letzten Leistung in Betracht.

Relevant ist dabei das Datum der letzten erbrachten Prüfung. Welches Datum das ist bzw. das sein wird, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Das Warten auf das Ergebnis ist insoweit unerheblich und erfordert keine Immatrikulation. Nach dieser letzten Prüfung ist die Exmatrikulation dann tagesaktuell oder zum Ende des Semesters möglich.

Sonderfall 1. Staatsexamen

Die Prüfungsleistungen des ersten Staatsexamens (Nur bei Lehramt L1-L3 und L5) sind nicht Teil des Studiums. Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich.

1. Ablauf der Rückmeldung

Bekanntgabe der Frist
Alle Studierenden bekommen eine "Infomail", die einen "Benutzeraccount" des IT-Servicezentrums (ITS) aktiviert haben und den Posteingang Ihrer persönlichen Uni-E-Mailadresse "....@student.uni-kassel.de" abrufen. 

Erfolgreiche Rückmeldung
Die Rückmeldung erfolgt innerhalb einer Rückmeldefrist. Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages bei der Universität Kassel gilt als Rückmeldeerklärung. Die Rückmeldung wird durch Überweisung des Semesterbeitrags automatisch durchgeführt. Ob der Semesterbeitrag eingegangen ist und die Rückmeldung vollzogen wurde kann, nach ca. sieben Tagen ab dem Überweisungsdatum, im eCampus unter "Mein Studium" ->  "Studienservice" -> "Mein Status" und "Zahlungen" eingesehen werden.

Verspätete Rückmeldung
Auch eine verspätete Rückmeldung innerhalb einer Nachfrist ist noch unter Zahlung einer Säumnisgebühr (30 €) möglich. Nach der Rückmeldung kann die CampusCard am Automaten validiert werden.

E-Mailbenachrichtung über Uni-E-Mailadresse

Haben Sie den Benutzeraccount und die damit verbundene Uni-E-Mailadresse noch nicht aktiviert, können Sie dies unter nachfolgendem Link des ITS nachholen. Die Möglichkeit dazu finden Sie unter "Mein Studium" -> "Studienservice" -> "Meine Daten" -> "Bearbeiten Sie Ihre Daten".

Adressänderung

Bitte vergessen Sie nicht uns Ihre neue Adresse mitzuteilen, wenn Sie in der Zwischenzeit umgezogen sein sollten.

2. Semesterbeitrag

Ausführliche Informationen zur Zusammensetzung des Semesterbeitrags finden Sie generell auf der Seite Semesterbeitrag.

Wenn Sie im vorherigen Semester zu viel gezahlt haben sollten, kann es sein, dass Ihrem Studentenaccount noch ein Restguthaben zugeordnet ist. In diesem Fall müssen Sie für das kommende Semester nur die Differenz zwischen vollem Semesterbeitrag und Ihrem Guthaben aus dem letzten Semester überweisen.

Ihren persönlichen Semesterbeitrag können Sie im eCampus unter Studienservice einsehen. Klicken sie dort auf den Reiter "Zahlungen".

3. Überweisung

Überweisung des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2024 bitte frühestens zum 20.12.2023.

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Universität Kassel bei der Kasseler Sparkasse, unter Angabe der folgenden Überweisungsdaten:

    Empfänger: Universität Kassel
    IBAN: DE98 5205 0353 0002 1984 28
    BIC: HELADEF1KAS
    Name der Bank: Kasseler Sparkasse

    1. Im Feld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte Ihre Matrikelnummer ein.
    2. Tragen Sie bitte im Feld "noch Verwendungszweck" Ihren Vor- und Nachnamen ein.

    Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen. Diese sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen und bei der Überweisung mit einkalkulieren.

    QR-Code

    Wenn Sie eine Banking App auf Ihrem Smartphone nutzen, können Sie damit diesen QR-Code einscannen. Empfänger, IBAN und Betrag werden dann automatisch ausgefüllt.

    Achten Sie darauf trotzdem Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen beim Verwendungszweck anzugeben

    4. Verspätete Rückmeldung und Rückmeldesperren

    Eine verspätete Rückmeldung liegt vor, wenn

    1. Sie die Überweisung des Semesterbeitrages nach dem 01.03.2024 in Auftrag gegeben haben,
    2. der Zahlungseingang zwar rechtzeitig, jedoch nicht vollständig ist.

    Die Rückmeldung ist nur noch innerhalb der Nachfrist möglich. Die Nachfrist beginnt am 02.03.2024 und endet am 20.03.2024.

    Bei der verspäteten Rückmeldung innerhalb der Nachfrist wird jedoch zusätzlich eine Säumnisgebühr von 30 € erhoben. Die Säumnisgebühr kann zusammen mit dem Semesterbeitrag überwiesen werden. Haben Sie den vollständigen Semesterbeitrag bereits überwiesen, zahlen Sie nur die Säumnisgebühr an die Universität Kassel (Kontoverbindung/ Überweisungsvordruck siehe oben).

    Eine Rückmeldung kann nicht durchgeführt werden, wenn ein Hinderungsgrund (z.B. neue Krankenversicherung nicht mitgeteilt, Einschreibauflage noch nicht erfüllt) vorliegt. 


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