STIBET-Abschlussstipendien für internationale Studierende

Die Universität Kassel kann für ausländische Studierende, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, eine sehr begrenzte Anzahl von Studienabschluss-Stipendien gewähren.

Bewerbungsfristen

Jeweils zum 1. März, 1. Juli und 1. November eines jeden Jahres!

Die Fristen sind in jedem Fall einzuhalten, auch wenn die Bewerbungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Diese müssen allerdings spätestens eine Woche nach dem Bewerbungstermin erfüllt sein.

  • Entweder ist die Anmeldung zur Abschlussprüfung (Diplom-, Bachelor-, Master- oder Staatsexamensarbeit) bereits erfolgt oder Sie müssen kurz vor Abschluss Ihres Studiums stehen. D.h. es müssen bereits mindesten 80 % der ects erworben worden, die für eine Anmeldung zur Abschlussprüfung erforderlich sind. Bitte reichen Sie als Nachweis eine Leistungsübersicht ein.

Nicht vergeben werden Stipendien an Studierende im Grundstudium, an Doktoranden und für ein Zweitstudium in Deutschland. Auch Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hätten, können kein Stipendium erhalten, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gefördert wurden, oder nicht.
Für die Bewerbung sind vollständige Angaben in dem Antragsformular mit den darin genannten Anlagen erforderlich. Unterlagen werden nicht nachgefordert!

Stipendien werden nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel vergeben. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der zu vergebenden Stipendien, findet eine Auswahl statt. Kriterien sind die bisherige Studienleistung, die Nähe zum Studienabschluss, soziale Situation und Herkunftsland (Entwicklungsländer werden bevorzugt).

Ein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

 

Die Laufzeit der Stipendien kann mindestens einen Monat und höchstens drei Monate betragen. Sie richtet sich ansonsten nach den individuellen Erfordernissen der Bewerberinnen und Bewerber und den Prüfungsterminen der Fachbereiche. Stipendienverlängerungen sind nicht möglich.

Entfallen die Förderungsvoraussetzungen, z.B. durch Rücktritt von der Prüfung, Förderung durch eine andere Institution, etc., kann das Stipendium zurückgefordert werden. Empfänger sind verpflichtet, das Ergebnis der abgelegten Abschlussprüfung oder von Teilprüfungen unverzüglich mitzuteilen, auch nach Ablauf der Förderung.

Kontakt

Frau Marlis Fellmann

Universität Kassel
Moritzstr. 18 (2. OG)
34127 Kassel

Raum 2128

Telefon +49 561 804-3075
 marlisfellmann[at]uni-kassel[dot]de

Sprechstunde: Di & Mi 13:00 - 15:00