Visum-, Einreise- und Aufenthaltsfragen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen rund um das Thema Visum-, Einreise- und Aufenhaltsformalitäten.

Einreise nach Deutschland: Visum

  • Ein Visum ist ein Dokument, das Sie vor der Einreise bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen müssen, wenn das für Ihr Heimatland gefordert wird. Sie benötigen diese Einreisegenehmigung, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger als 90 Tage dauern soll.

Europäische Austauschmobilität von Studierenden aus Drittstaaten

  • Drittstaatsangehörige, die sich zu Studienzwecken in der EU aufhalten und bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates im Sinne der REST-Richtlinie besitzen, können sich ihren Aufenthaltstitel für ein Austauschstudium in Deutschland übertragen lassen. Dies trifft zu, wenn es sich um eine Austauschmobilität im Rahmen einer Partnerschaft handelt. Die deutsche Hochschule muss Ihren Aufenthalt vorher dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitteilen. Dies sollte erfolgen, sobald Ihre Absicht in Deutschland zu studieren, bekannt ist. Auf jeden Fall muss die Mitteilung 30 Tage vor Ihrer Einreise vollständig eingegangen sein. Falls dies auf Sie zutrifft, schreiben Sie bitte eine Mail an: visa-info@uni-kassel.de. Weitere Informationen finden Sie hier.

In Deutschland bleiben: Aufenthaltserlaubnis

  • Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Genehmigung, die nach der Einreise in Deutschland beantragt wird. Dieses Dokument wird normalerweise für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigt, wenn kein Visum erforderlich ist (je nach Heimatland) oder das Visum abgelaufen ist.

Die genauen Bestimmungen und Anforderungen für ein Visum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck des Aufenhalts (Studium, Forschung) ab. Lassen Sie sich vorab unbedingt beraten und planen Sie ausreichend Zeit für den Prozess der Antragsstellung ein:

Sie sollten direkt nach der Zusage für einen Studienplatz oder nach dem Erhalt des Einladungsschreiben für einen Forschungsaufenthalt mit der deutschen Botschaften oder dem deutschen Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland Kontakt aufnehmen.

Visum, Aufenthaltserlaubnis oder beides?

Ohne Visum

Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz benötigen kein Visum. Sie können nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Zur Einreise reicht ein Personalausweis.


Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ferner Island, Liechtenstein und Norwegen.


 

Mit Aufenhaltserlaubnis

Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Mit Visum (und vielleicht Aufenthaltserlaubnis)

Sie benötigen zur Einreise ein Visum. Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht: Auswärtige Amt - Übersicht Visumspflicht


Wo kann ich ein Visum beantragen?
Sie beantragen ein Visum bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland: Liste der Deutschen Botschaften oder Konsultate im Ausland


Sich rechtzeitig kümmern!
Sie sollten möglichst direkt nach der Zusage für einen Studienplatz, dem Erhalt des Nachweises eines Forschungsaufenthalt oder ähnliches das Visum beantragen.


Mit Familie
Falls Sie während Ihres Aufenthalts von Ihrem Ehepartner oder Kindern begleitet werden, empfiehlt es sich, die Anträge für Sie und Familienangehörige gleichzeitig zu stellen – auch dann, wenn Ihre Familie erst einige Wochen nach Ihnen einreist.


Welche Dokumente benötige ich?

Die erforderlichen Unterlagen können von Land zu Land verschieden sein. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Antragsformular (bei der jeweiligen Auslandsvertretungen erhältlich)
  • Reisepass (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (ggf. Sperrkonto, Stipendienzusage, Verpflichtungserklärung). Weitere Informationen über mögliche Finanzierungsnachweise finden Sie hier.
  • Nachweise einer ausreichenden Krankenversicherung
  • Nachweis über den beabsichtigten Aufenthaltszweck (z.B. Arbeitsvertrag, Aufnahmevereinbarung der Universität Kassel, Bescheinigung über einen studienvorbereitende Sprachkurs, Zulassung zum Studienkolleg, bedingte Zulassung oder Zulassung zum Vollzeitstudium)
  • Biometrische Passfoto
  • Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutschland
  • Für Familienmitglieder Heirats- und Geburtsurkunden

Bitte erkundigen Sie sich bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat Ihres Aufenthaltslandes darüber, welche Unterlagen genau für einen Antrag für ein Visum nötig sind. Nur diese kann Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte geben.


Kosten für ein Visum?
Die Erteilung eines Visums kann mit Kosten verbunden sein. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Auslandsvertretung über die genauen Kosten.

Stipendiaten deutscher Förderorganisationen, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten – zum Beispiel Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung oder des DAAD – müssen weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren zahlen.

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Nähere Informationen zu den Kategorien der Schengen Visa finden Sie hier: Schengen-Visum Kategorien

Bitte beachten Sie, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verlängert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck nicht umgeschrieben werden kann. Spätestens nach Ablauf der drei Monate müssen Sie ausreisen. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie schon im Heimatland oder Aufenthaltsland ein Visum für Deutschland (D-Visum) beantragen, das einen längeren Aufenthalt erlaubt.

Krankenversicherung
Grundsätzlich ist für ein C-Visum eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten erforderlich, mit einer Deckungssumme von derzeit mindestens 30.000 Euro.

Ausnahmen von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte Angehörige einiger Staaten können für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten ohne Visum einreisen.

Weitere Informationen: Voraussetzung für die Erteilung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte

Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Nach der Einreise müssen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:

Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten.

Kein Touristenvisum beantragen!
Reisen Sie auf keinen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen. Das gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen.

Drittausländer, die Inhaber eines nationalen Visums der Kategorie „D“ für den längerfristigen Aufenthalt sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments grundsätzlich bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen frei im Schengen-Raum bewegen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung wird bereits für die Beantragung Ihres Visums angefordert. In den meisten Fällen reicht eine Reisekrankenversicherung für die Beantragung des Visum im Heimatland jedoch nicht für den Aufenthalt in Deutschland. Deshalb müssen Sie in der Regel in Deutschland eine deutsche Krankenversicherung abschließen.

Bitte informieren Sie sich bei der Auslandsvertretung in Ihrem Land für welchen Zeitraum die Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden muss, damit Sie das Visum im Heimatland beantragen können.

Weitere Informationen: Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen

Kontakt

N. N. (Beratung zu Visa- und aufenthaltsrechtlichen Fragen)

Standort
Holländischer Platz
Moritzstraße 18
CampusCenter
34127 Kassel
Raum
2126 (Ebene 2)

Go-Link dieser Seite: www.uni-kassel.de/go/visa