Weitere Informationen zur AHS-Mitgliedschaft


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Kündigung

Die Kündigung ist nach der Mindestlaufzeit von 3 Monaten jeweils zum Vertragsstichtag möglich. Die Kündigung muss schriftlich, besser per Email zwei Wochen vor dem Vertragsstichtag im Hochschulsport eingegangen sein. Bitte bei schriftlicher Kündigung unbedingt eine aktuelle E-Mail-Adresse auf der Kündigung angeben. Jede Kündigung wird von uns innerhalb von 10 Tagen per Mail bestätigt! Sollten sie keine Bestätigung erhalten, melden sie sich bitte umgehend. Bitte beachten, dass eine Kündigung bei der Exmatrikulation nicht automatisch erfolgt! Ein Kündigungsformular steht hier zum Download bereit:
Kündigung.pdf [65 KB]

Einzugsermächtigung

Der Hochschulsport ist so günstig, weil wir uns bemühen die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich zu halten. Deshalb ist die Mitgliedschaft nur so günstig möglich, wenn Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.
Die Abbuchung kann nur von Inlandskonten erfolgen. Inhaber ausländischer Konten wenden sich bitte direkt an das Sekretariat des Hochschulsports.

Barzahlung

Barzahlung ist nur gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € möglich.

Änderung von persönlichen Daten

Umzug, Namensänderung und Änderungen der Bankverbindung bitten wir uns umgehend schriftlich oder per Mail mitzuteilen.

Versicherungshinweis

Alle Studierende und Beschäftigte der Universität Kassel genießen während der Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports den Versicherungsschutz der Unfallkasse Hessen. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Mitglieder des Vereins "Freunde des Kasseler Hochschulsports e. V." sind über die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen versichert. Teilnehmende Gäste unterliegen der Selbstversicherung. Allen Hochschulsportreibenden wird zudem empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Kursrücktritt

Ein Rücktritt bzw. eine Abmeldung von einem Kurs ist generell möglich. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  1. Der Rücktritt von einem Kurs muss in schriftlicher Form und mit einer ausreichenden Begründung innerhalb von 3 Wochen nach Beginn des Semestersportprogramms erfolgen.
  2. Die AHS-Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.
  3. Für die Rückerstattung wird der Kontoauszug der Bank mit der Abbuchung benötigt. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach der Stornierung im AHS-Büro vorgelegt werden.
  4. Die Kursgebühr wird bar ausbezahlt.

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Fragen, Probleme, Kommentare, Anregungen? Mail an hochschulsport.at.uni-kassel.de

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Das AHS-Programm ist auch als *.pdf verfügbar:

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