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Internationales Studienzentrum SPRACHLICHE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG FÜR DAS FACH SPANISCH Ab dem WS 2009/2010 ist die Aufnahme des Studiums des Faches Spanisch nur mit sprachlichen Vorkenntnissen auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens möglich. Dieses Niveau können Studieninteressierte durch schulische Nachweise * oder außerschulische Nachweise** belegen. *Schulische Nachweise: Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder sonstige Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 3 Jahre nachgewiesen wird. Die Abschlussnote bzw. ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 bzw. 5 Punkte sein. Einen mindestens einjährigen Unterricht an einer weiterführenden Schule, in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist. **Außerschulische Nachweise: *Diploma Español como Lengua Extranjera abgelegt beim Instituto Cervantes. Studieninteressierte, die diese Voraussetzung bei Studienbeginn nicht erfüllen, können das geforderte Eingangsniveau in einem vor dem Wintersemester stattfindenden Propädeutikum erreichen, das vom Sprachenzentrum der Universität Kassel in Kooperation mit dem FB 02 (Sprach- und Literaturwisseschaften) für Studienbewerber der Hispanistik angeboten wird. Das Propädeutikum endet mit einer Studienvoraussetzungsprüfung für Spanisch. Auch Studieninteressierte, die zwar formal die Nachweise besitzen, aber ihre Kenntnisse der spanischen Sprache festigen möchten, können zum Propädeutikum zugelassen werden. Informationen zum Propädeutikum entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: PROPÄDEUTIKUM SPANISCH
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Mönchebergstr. 7 34109 Kassel |
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