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Studienkolleg

Prüfungen
Projekt im Studienkolleg

Feststellungsprüfung (Prüfung zur Feststellung der Studieneignung) 

  • In der Prüfung zur Feststellung der Studieneignung (Feststellungsprüfung) können ausländische Studienbewerber, deren Schulabschlusszeugnis als nicht ausreichend für den Hochschulzugang angesehen wird, nachweisen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufnahme des gewünschten Fachstudiums verfügen.

  • Da die meisten Bewerber nicht ohne besondere Vorbereitung die Feststellungsprüfung bestehen können, müssen sie in der Regel ein Studienkolleg besuchen. Die Vorbereitungszeit im Studienkolleg dauert ein Jahr und umfasst 32 bis 34 Stunden Unterricht in der Woche.

  • Die Feststellungsprüfung wird beim Studienkolleg in Kassel 1x jährlich im Sommersemester (Juni / Juli) durchgeführt. - Die Feststellungsprüfung kann nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholung ist nur am selben Studienkolleg möglich.

  • Das Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung wird in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen anerkannt.

Externenprüfung

Die Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs (Externenprüfung) ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  1. Sehr gute Noten in den Vorbildungsnachweisen (umgerechnet in die deutsche Note mindestens 2,0) 
  2. Sehr gute Deutschkenntnisse - Nachweis auf dem Niveau der Zentralen Mittelstufenprüfung des Goethe-Institutes 
  3. Teilnahme an mindestens einem Beratungsgespräch beim Studienkolleg 
  4. Zustimmung der Leiterin des Studienkollegs 
Die Externenprüfung kann nur im Sommersemester (Juni/ Juli) abgelegt werden. Die Bewerbung für die Externenprüfung ist mit allen Unterlagen spätestens bis zum 15.01.eines Jahres vorzulegen.

Aufnahmeprüfung/Aufnahmetest

  Letzte Änderung: 2006-07-18
Studienkolleg

Wilhelmshöher Allee 73
D-34109 Kassel