Prüfungen
Feststellungsprüfung (Prüfung zur Feststellung der Studieneignung)
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In der Prüfung zur
Feststellung der Studieneignung (Feststellungsprüfung) können ausländische
Studienbewerber, deren Schulabschlusszeugnis als nicht ausreichend für den Hochschulzugang angesehen wird, nachweisen, dass sie über die
notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufnahme des gewünschten Fachstudiums verfügen.
Externenprüfung
Die Feststellungsprüfung
ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs (Externenprüfung) ist nur
unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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Sehr gute Noten in den Vorbildungsnachweisen
(umgerechnet in die deutsche Note mindestens 2,0)
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Sehr gute Deutschkenntnisse
- Nachweis auf dem Niveau der Zentralen Mittelstufenprüfung des Goethe-Institutes
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Teilnahme an mindestens einem
Beratungsgespräch beim Studienkolleg
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Zustimmung der Leiterin des
Studienkollegs
Die Externenprüfung kann
nur im Sommersemester (Juni/ Juli) abgelegt werden. Die Bewerbung für
die Externenprüfung ist mit allen Unterlagen spätestens bis zum
15.01.eines Jahres vorzulegen.
Aufnahmeprüfung/Aufnahmetest