Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge - mit deutschen Zeugnissen - Wintersemester 2013/14
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) ist zunächst ein Auswahlverfahren erforderlich. Für diese Studiengänge müssen Sie sich bewerben. Nachfolgend erhalten Sie sämtliche Informationen zur Bewerbung und zum weiteren Verfahren.
Bewerbungsfrist für die Online-Bewerbung:
01. Juni 2013 bis 15. Juli 2013 (23:59h)
Einreichfrist der Bewerbungsunterlagen: 16. Juli 2013 (23:59h)
Dies ist eine Ausschlussfrist, das heißt Anträge, die nach dem 16. Juli 2013 eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen!
Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Universität Kassel.
2. Bewerbung "Antrag auf Zulassung" ausdrucken
Zum Abschluss der Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bewerbernummer. Bitte geben Sie diese bei Rückfragen an. Des Weiteren ist dort als PDF-Dokument der "Antrag auf Zulassung" anklickbar. Diesen drucken Sie bitte zweifach aus (der Zweitausdruck ist für Ihre Unterlagen).
3. Unterlagen beifügen
Die Bewertung Ihres Antrages erfolgt auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben in der Online-Bewerbung. Dem Antrag auf Zulassung ist folgender Nachweis beizufügen:
- Anerkennung bisheriger Studienzeiten bzw. –leistungen beim zuständigen Prüfungsamt bzw. zuständigen Prüfungsausschuss der Universität Kassel.
Dieser Nachweis kann bis zum 15. September 2013 nachgereicht werden. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-, Fachabiturzeugnis, usw.) ist bei der Bewerbung nicht erforderlich.
4. Bewerbung versenden
Senden Sie den ausgedruckten "Antrag auf Zulassung" zusammen mit ggf. erforderlichen Unterlagen (siehe 3. Beizufügende Unterlagen ?) ohne Folien oder Hefter an das Studierendensekretariat. Verwenden Sie bitte einen mit der Aufschrift „Bewerbungsunterlagen“ versehenen Briefumschlag. Achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung.
Sollten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihres Antrages wünschen, legen Sie ihren Unterlagen eine ausreichend frankierte und mit Ihrer Adresse versehene Postkarte bei, die wir Ihnen umgehend zurücksenden.
Bitte beachten Sie, dass je Bewerberin/Bewerber nur ein Antrag auf Zulassung (für bis zu maximal drei Studiengänge) berücksichtigt wird. Werden mehrere Anträge eingereicht, so gilt der zuletzt postalisch und fristgerecht eingegangene Antrag.
Sofern bestimmte Angaben oder Unterlagen fehlen, wird sich das Studierendensekretariat schriftlich oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Von Rückfragen bitten wir daher abzusehen.
5. Wie geht's weiter...
Bearbeitung des Antrags...
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erfolgt die Bearbeitung, die bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen wird. Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung erhalten Sie nur, wenn Sie Ihrer Bewerbung eine ausreichend frankierte Postantwortkarte beilegen, die wir Ihnen dann nach Eingang der Bewerbung zurücksenden.
Zulassung...
Nach Bearbeitung aller Anträge werden ab Mitte August Zulassungsbescheide im Rahmen des Hauptverfahrens versandt. Ob Sie zugelassen ("ausgewählt") worden sind oder nicht, können Sie ab Mitte August auch unter "Auswahlergebnisse" (siehe Quicklinks rechts) nachlesen.
Einen Moment bitte...
Falls Sie sich an mehreren Hochschulen in Deutschland beworben haben, lesen Sie bitte unbedingt diese Information.
Nachrückverfahren/ Ablehnungen...
Oft bleiben nach Abschluss des Hauptverfahrens noch Plätze frei und es werden Nachrückverfahren erforderlich. Daher werden die Ablehnungsbescheide erst nach dem 1. Nachrückverfahren Anfang September versandt.
Losverfahren...
Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, können Sie sich im September (09.09.2013 bis 20.09.2013) für das Losverfahren (siehe "Quicklinks") bewerben. Diese Frist gilt sowohl für Bewerbungen für das 1. als auch für höhere Semester. Vor dieser Frist eingereichte Losanträge werden NICHT berücksichtigt.
Um das Auswahlverfahren besser zu verstehen, lesen Sie einfach die Informationen - Zulassungsbeschränkung / Auswahlkriterien / Grenzränge - aus dem "Kleinen Uni-Lexikon" (siehe rechts).
Einschreibung...
Nur wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie sich einschreiben. Im Zulassungsbescheid ist angegeben, welche Unterlagen Sie für die Einschreibung benötigen und bis zu welchem Zeitpunkt die Einschreibung möglich ist.
Wichtig: Für die eventuelle Einschreibung ist der amtlich beglaubigte Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur, ggf. andere Nachweise, die zum Studium berechtigen) zwingend erforderlich.
6. Noch Fragen?
Noch offene Fragen beantwortet Ihnen gerne das Studierendensekretariat.
7. Hier geht's zur Online-Bewerbung
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