Hochschulzugang mit Fachhochschulreife

Mit der Fachhochschulreife haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung für alle Fachhochschulen in Deutschland. An der Universität Kassel gilt nach dem Hessischen Hochschulgesetz die Fachhochschulreife zudem als Hochschulzugangsberechtigung für gestufte Studiengänge - also Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor.


Kurz: Mit der Fachhochschulreife haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung für alle Bachelorstudiengänge der Universität Kassel.

Neben der Hochschulzugangsberechtigung sind bei vielen Studiengängen Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Sprachnachweise, Eignungsprüfung) für ein Studium erforderlich. Bitte beachten Sie auch, dass die Universität Kassel nicht nur Bachelorstudiengänge anbietet.

Während die Lehramtsstudiengänge der Universität Kassel, die mit einem Bachelor enden (Wirtschafts- und Berufspädagogik), mit Fachhochschulreife studierbar sind, wird hingegen für das Studium der Lehramtsstudiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen (Grundschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium), das Abitur oder die fachgebundene Hochschulreife (fgHR) benötigt.

Die künstlerischen Studiengänge Bildende Kunst, Produkt-Design und Visuelle Kommunikation sind keine Bachelorstudiengänge, sondern schließen mit einem künstlerischen Abschluss bzw. bei Produkt-Design mit einem Diplom ab. Zum Studium in den künstlerischen Studiengängen berechtigt ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit der künstlerischen Begabung. Diese ist in einer künstlerischen Aufnahmeprüfung nachzuweisen.
Ohne Allgemeine Hochschulreife können Sie sich ebenfalls bewerben und werden allerdings nur zugelassen, sofern sie in der künstlerischen Aufnahmeprüfung die überragende künstlerische Begabung nachweisen.

Hochschulzugangsberechtigungen durch Studienleistungen

Im Rahmen eines Studiums, das mit Fachhochschulreife studierbar ist, können erbrachte Studienleistungen und Studienabschlüsse den Zugang zu anderen Studiengängen ermöglichen. Einerseits können dadurch Bildungsbiographien flexibler und vielfältig gestaltet werden, andererseits sind dies Qualifikationswege, die eher aus ihrem Verlauf und der individuellen Entwicklung Sinn machen. Wer beispielsweise Elektrotechnik studiert, um über eine dort erlangte weitere Hochschulzugangsberechtigung Medizin studieren zu können, läuft eventuell in eine Sackgasse, wenn der Wechsel in den angestrebten Studiengang aus unterschiedlichen Gründen nicht gelingt oder sich der Traumstudiengang oder Traumberuf als Albtraum entpuppt. Die Universität Kassel empfiehlt nicht, ein Studium allein als Qualifikationsweg zur Erlangung einer Hochschulzugangsberechtigung für einen anderen grundständigen Studiengang zu nutzen.

Wer ein Hochschulstudium abschließt, verfügt dadurch in Hessen und den meisten anderen Bundesländern auch immer über die Allgemeine Hochschulreife. Somit können sich für Studieninteressierte mit FHR nach einem ersten Studium neue Studienmöglichkeiten auch im grundständigen Bereich an Universitäten eröffnen. Ein zweites grundständiges Studium gilt allerdings als Zweitstudium, was Auswirkungen im Zulassungsverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (Vorabquoten für Zweitstudiumsbewerber) und eventuell beim BAFöG hat.

Studienabschnitte bzw. gleichwertige Studienleistungen können unter Umständen als fachgebundene Hochschulreife anerkannt werden.