Losverfahren
In den NC-Studiengängen, in denen sich ja regelmäßig deutlich mehr Interessenten melden, als Studienplätze zur Verfügung stehen, können naturgemäß nicht alle sofort einen Studienplatz erhalten. Viele der Abgelehnten greifen dann nach einem Strohhalm: Dem Losverfahren, in dem auch die letzten Restplätze vergeben werden. Wer am Losverfahren teilnehmen möchte, sollte aber wissen, dass nicht in jedem Studiengang Losverfahren durchgeführt werden und sich die Losplätze oft an einer Hand abzählen lassen. In der „Lostrommel“ befinden sich jedoch meist mehrere hundert Studieninteressenten.
Einen Losantrag können auch Studieninteressierte stellen, die sich bisher nicht um einen Studienplatz beworben haben. Ein Losantrag ist für das "erste Fachsemester" (nur im Wintersemester) und/oder für ein "höheres Fachsemester" möglich.
Losverfahren Wintersemester 2012/13
Losanträge können nur mit dem hier ereichbaren Formular und nur innerhalb der nachfolgenden Frist gestellt werden.
10.09.2012 - Beginn der Antragsfrist
23.09.2012 - Ende der Antragsfrist
24.10.2012 - Einreichfrist des Losantrags
- Ausschlussfrist - Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Universität Kassel.
Andere bzw. zu früh eingereichte Anträge werden nicht in das Losverfahren mit aufgenommen. Bei gleichzeitiger Bewerbung für das erste und höhere Fachsemester des selben Studienganges müssen 2 getrennte Anträge (einer für das erste und einer für das höhere Fachsemester) gestellt werden.
Bei dem Antrag für ein höheres Fachsemester muss immer auch eine Bescheinigung über die Anrechnung von Studienleistungen vom zuständigen Prüfungsamt des gewünschten Studienganges beigefügt werden. Ohne Anrechnung erfolgt keine Bearbeitung und somit auch keine Beteiligung am Losverfahren (höheres Semester).
Besondere Immatrikulationsbedingungen wie Sprachkenntnisse/ Eignungstests werden nicht im Losverfahren sondern erst bei Einschreibung geprüft .
1. Online-Losantrag ausfüllen
Füllen Sie bitte den Online-Losantrag unter Beachtung der in den Hilfetexten "Hilfe" befindlichen Hinweise sorgfältig aus. Bitte benutzen Sie zum Navigieren nur die Buttons "Zurück" und "Weiter" der Seite und nicht die Ihres Browsers.
Achtung: Der Schritt - "5.a örtliches NC- Verfahren" - kann einfach übersprungen werden, da dieser im Losverfahren nicht relevant ist.
2. Losantrag "Antrag auf Zulassung" ausdrucken
Zum Abschluss des Online-Losverfahrens erhalten Sie eine Bewerbernummer. Bitte geben Sie diese bei Rückfragen an. Des Weiteren ist dort als PDF-Dokument der Losantrag: "Antrag auf Zulassung" anklickbar. Diesen drucken Sie bitte zweifach aus (der Zweitausdruck ist für Ihre Unterlagen).
3. Beizufügende Unterlagen
Die Beteiligung am Losverfahren erfolgt auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben im Online-Losantrag. Dem Losantrag " Antrag auf Zulassung" sind daher KEINE weiteren Unterlagen beizufügen.
Einzige Ausnahme bildet der Losantrag für ein höheres Fachsemester. Hier muss immer auch eine Bescheinigung über die Anrechnung von Studienleistungen vom zuständigen Prüfungsamt des gewünschten Studienganges beigefügt werden. Ohne Anrechnung erfolgt keine Bearbeitung und somit auch keine Beteiligung am Losverfahren (höheres Semester).
4. Losantrag "Antrag auf Zulassung" versenden
Senden Sie den ausgedruckten "Antrag auf Zulassung im Losverfahren" (ohne Folien oder Hefter) an das Studierendensekretariat. Sollten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung wünschen, legen Sie ihren Unterlagen eine ausreichend frankierte und mit Ihrer Adresse versehene Postkarte bei, die wir Ihnen nach Antragseingang zurücksenden.
5. Verfahrensablauf
Nach Eingang Ihres Losantrags erfolgt die Bearbeitung. Nur geloste Bewerberinnen/ Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid. Ablehnungen werden nicht versandt.
Erst wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie sich einschreiben. Im Zulassungsbescheid ist angegeben, welche Unterlagen Sie für die Einschreibung benötigen und bis zu welchem Zeitpunkt die Einschreibung möglich ist.
Da im Fall einer Zulassung im Losverfahren das Semester und damit die Vorlesungen gegebenenfalls bereits begonnen haben, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zum "Studienbeginn nach dem Losverfahren".
6. Noch Fragen?
Noch offene Fragen beantwortet Ihnen gerne die Erstinformation-Studium.
7. Hier geht's zum Online-Losverfahren
Der Link zum Losantrag wird hier rechtzeitig zum Beginn der Antragsfrist (10.09.2012) freigeschaltet.
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