Online-Einschreibung (Immatrikulation) zum SS 2013

Achtung: Dieses Portal gilt NICHT für:

Dieses Portal gilt nur für grundständige Studiengänge, die nicht zulassungsbeschränkt sind. Hier ist ohne ein vorheriges Bewerbungsverfahren die direkte Einschreibung (Immatrikulation) möglich.

Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Online-Einschreibung beginnen, lesen Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Informationen:

EINSCHREIBFRIST für SS 2013  - verlängert bis zum 05.04.2013

Folgende Studiengänge beginnen im Sommersemester. Hier ist eine Immatrikulation in das 1. Fachsemester möglich:

  • Ökologische Landwirtschaft (Bachelor)
  • Elektrotechnik (Bachelor)

Für folgende Abschlussarten kann auch das 1. Fachsemester ausgewählt werden, Sie können sich jedoch hierfür nur immatrikulieren, wenn Sie die genannten Einschreibvoraussetzungen erfüllen:

  • Erweiterungsprüfung - Lehrämter
    Einschreibvoraussetzung: Nachweis des 1. Staatsexamens
  • Zusatzprüfung - Lehrämter
    Einschreibvoraussetzung: Nachweis des 2. Staatsexamens
  • Promotion / Promotionsvorbereitungsstudium
    Einschreibvoraussetzung: "Annahmebescheid" des Promotionsausschusses

Alle anderen (Bachelor-)Studiengänge können im Sommersemester nur in einem höheren Fachsemester begonnen werden. Reichen Sie hierfür eine "Anerkennungsbescheinigung" erbrachter Studienleistungen des zuständigen Prüfungsamtes der Universität Kassel ein.

1. Online-Einschreibung ausfüllen

Füllen Sie bitte die Online-Einschreibung unter Beachtung der in den Hilfetexten befindlichen Hinweise sorgfältig aus. Bitte benutzen Sie zum Navigieren nur die Buttons "Zurück" und "Weiter" der Seite und nicht die Ihres Browsers.

2. Einschreibantrag ausdrucken

Zum Abschluss der Online-Einschreibung erhalten Sie eine Registriernummer. Bitte geben Sie diese bei Rückfragen an. Drucken Sie anschließend den Online-Einschreibantrag (pdf) aus. Bitte machen Sie einen Zweitausdruck für Ihre eigenen Unterlagen.

3. Unterlagen beifügen

Legen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei (beachten Sie, dass die Nachweise 1. bis 3. zwingend erforderlich sind):

  1.  Hochschulzugangsberechtigung

    Amtlich beglaubigte
    Kopie Ihres Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife (umgangssprachlich: Fachabitur), oder eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung).

  2. !!! Krankenversicherungsnachweis !!!

    Nachweis der Krankenversicherung für das jeweilige Semester („Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ - i.d.R. 3-seitig - bitte keine Chipkarte oder Anmeldung vorlegen).
    • Merkblatt studentische Krankenversicherung
  3. Studiengangspezifische Nachweise

    Zusätzliche studiengangspezifische Nachweise wie Sporteignungstest / Praktika / Fremdsprachenkenntnisse (welche Zusatzqualifikationen Sie bezogen auf Ihren gewünschten Studiengang nachweisen müssen, erfahren Sie in den Studienganginfos)

  4. Soweit Sie bereits in Deutschland studiert haben, sind folgende Nachweise erforderlich:

    1. Exmatrikulations-, Studienzeitbescheinigung

      Exmatrikulationsbescheinigung/ Bescheinigung über Studienzeiten
      Es müssen sämtliche Studienzeiten, die Sie an deutschen Hochschulen und Berufsakademien verbracht haben, bescheinigt sein. Auch Studienzeiten an ausländischen Hochschulen sind zu dokumentieren. Ohne Nachweise erfolgt keine Immatrikulation.

    2. Bestehender Prüfungsanspruch

      Nachweis des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule über noch bestehenden Prüfungsanspruch im dort besuchten Studiengang (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

    3. Höheres Semester

      Soll die Einschreibung in ein höheres Semester erfolgen, fügen Sie bitte folgende amtlich beglaubigte Nachweise bei:

      • Studienbescheinigung
        der bisherigen Hochschule, aus der ersichtlich ist, in welchem Semester und in welchem Studiengang Sie immatrikuliert sind oder waren.
      • Anerkennung bisheriger Studienzeiten
        bzw. –leistungen beim zuständigen Prüfungsamt bzw. zuständigen Prüfungsausschuss der Universität Kassel.
    4. Hochschulabschluss

      Haben Sie bereits einen oder mehrere Hochschulabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master, etc.) in Deutschland oder im Ausland erworben? Wenn ja, müssen Sie diese in amtlich beglaubigter Form beifügen.

4. Einschreibantrag versenden

Senden Sie den ausgedruckten Antrag zusammen mit den Unterlagen (ohne Folien oder Hefter) an das Studierendensekretariat. Senden Sie den Antrag erst dann, wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben. Verwenden Sie bitte einen mit der Aufschrift „Einschreibunterlagen“ versehenen Briefumschlag. Achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung.

Sollten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Einschreibantrags wünschen, senden Sie uns eine ausreichend frankierte und mit Ihrer Adresse versehene Postkarte zu, die wir Ihnen umgehend zurücksenden.

Sofern bestimmte Angaben oder Unterlagen fehlen, wird sich die Universität Kassel schriftlich oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Von Rückfragen bitten wir daher abzusehen.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags kalkulieren Sie bitte eine Bearbeitungszeit von ca. zwei bis drei Wochen ab Versand Ihrer Unterlagen ein.

5. Semesterbeitrag überweisen

Informationen zur EinschreibungNach Bearbeitung Ihres Einschreibantrags erhalten Sie schriftlich eine Zahlungsaufforderung (siehe rechts "Information zur Einschreibung...") mit Angaben über Ihre individuelle Beitragshöhe und den Zahlungsmodalitäten. Zahlen Sie bitte rechtzeitig, da Sie sonst den Anspruch auf Ihren Studienplatz verlieren. Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.

6. Immatrikulationsunterlagen / Benutzeraccount / Hochschulsport

Immatrikulationsunterlagen

Ca. 1 Woche nach dem Geldeingang auf dem Konto der Universität Kassel erhalten Sie die Immatrikulationsunterlagen. Diese beinhalten die Immatrikulationsdaten und die Immatrikuklationsausweise. Diese Unterlagen müssen Sie gut aufheben. Bitte kontrollieren Sie die Angaben auf Richtigkeit. Auf allen Bescheinigungen und Ausweisen finden Sie unter anderem Ihre Matrikelnummer, die Sie zur persönlichen Identifikation Ihre gesamte Studienzeit an der Universität Kassel begleiten wird.

Es kann vorkommen, dass Sie bis Vorlesungsbeginn noch nicht im Besitz der Immatrikulationsunterlagen sind! Für eventuell zusätzlich entstehende Kosten (z.B. Fahrtkosten) übernimmt die Universität Kassel keine Haftung.

Immatrikulationsdaten
Dieses Blatt enthält Ihre so genannten Stammdaten. Im unteren Abschnitt sind Informationen zur Rückmeldung zum nächstfolgenden Semester aufgeführt.

Immatrikulationsausweise
Die Immatrikulationsunterlagen beinhalten den Studienausweis (inkl. Semesterticket), Bescheinigungen zur Vorlage bei anderen Behörden (z.B. BAföG-Amt) und Institutionen.

Allgemeiner Hinweis zum Wahlfachbereich

Studierende wählen jeweils im Wintersemester ihre Vertretung für die Hochschulgremien (Studierendenparlament, Senat, Fachbereichs- /Fachschaftsräte). Jede/r Studierende ist nur in einem Fachbereich wahlberechtigt. Die Fachbereichszugehörigkeit und somit auch die Wahlfachbereichszugehörigkeit richtet sich nach den Studienfächern, für die Sie eingeschrieben werden. Sind mehrere Fachbereiche betroffen, richtet sich der Wahlfachbereich nach dem Fach, das an der ersten Stelle im Immatrikulationsausweis steht. Dieser Hinweis betrifft nur Lehramts- und teilweise Bachelorstudierende (nur Bachelorkombinationsprüfung), da hier immer (mindestens) 2 Fächer gewählt werden müssen, die zu unterschiedlichen Fachbereichen gehören können.

Benutzeraccount
Das IT - Servicezentrum (ITS) ist die zentrale Einrichtung für die Kommunikation- und Informationsstruktur an der Universität Kassel. Der Benutzeraccount berechtigt die Studierenden zur Nutzung elektronischer Dienste, die von der Universität angeboten werden. Unter anderem berechtigt er zum Internetzugang mit dem eigenen Notebook (WLAN) und die Nutzung von frei zugängigen Computern in Pool-Räumen der Universität. Viele Internet-Dienste (E-Mail,  Vorlesungsverzeichnis, Web-Nutzung, etc) der Universität setzen den gültigen Benutzeraccount voraus.
Ebenso setzt die Teilnahme an Veranstaltungen über die E-Learning-Plattform "Moodle" einen gültigen Benutzeraccount voraus.

Für Prüfungsanmeldung, Prüfungsorganisation und Noteneinsicht   in den Bachelor- und Masterstudiengängen ist der Benutzeraccount zwingend erforderlich.

Schalten Sie Ihre Benutzeraccount vor dem Semesterbeginn frei, um schnell und komfortabel die elektronischen Dienste der Universität Kassel nutzen zu können.

Infoservicetelefon des ITS für Studierende 804-2828.
Beratung durch Studentische Hilfskräfte am Holländischen  Platz, Mönchebergstraße 11, Raum 230, Mo-Fr. 9-20 Uhr
Info-Anmeldung www.uni-kassel.de/hrz/server/Zulassung/studinfo.ghk
ITS-Wegweiser www.uni-kassel.de/hrz/manuals/wegweiser

Hochschulsport
Um an dem Angebot des Allgemeinen Hochschulsports (AHS) teilnehmen zu können, müssen Sie eine Grundgebühr in Höhe von € 5,00 pro Semester leisten. Mit der Erhebung der Grundgebühr sollen Voraussetzungen geschaffen werden, auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges und breit gefächertes Programm zu ermöglichen.

7. Rücktritt von der Einschreibung

Sie können von der Einschreibung bis spätestens 31.10. für ein Wintersemester oder bis zum 30.04. für ein Sommersemester zurück treten. Der eventuell bereits überwiesene Semesterbeitrag kann Ihnen dann bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro rückerstattet werden, soweit Sie bereits erhaltene Studentische Unterlagen (Studienbescheinigungen, Studienausweis, Semesterticket) vollständig zurück senden.

Benutzen Sie hierfür bitte den Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung.

8. Studieneinführung

Ausführliche Infos dazu finden Sie hier.

9. Noch Fragen?

Noch offene Fragen beantwortet Ihnen gerne die Erstinformation Studium.

10. Rechtsgrundlagen

Hessische Immatrikulationsverordnung
Für den Einschreibantrag ist die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über das Verfahren der Immatrikulation an den Hochschulen des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung maßgebend. Sie kann bei Bedarf im Studierendensekratariat eingesehen werden. Danach sind Sie verpflichtet, die im Einschreibantrag vorgesehenen Angaben zu machen. Die Auskunft kann verweigert werden. In diesem Falle müssen Sie mit möglichen nachteiligen Folgen rechnen. Unter Umständen kann die Einschreibung nicht erfolgen. Lediglich die Angaben zur Telefonverbindung und der E-Mail Adresse sind freiwillig. In diesem Falle entstehen Ihnen bei Nichtangabe keine Nachteile.

Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG)
Nach § 8 des Hessichen Datenschutzgesetzes vom 07.01.1999 (GVBL. I S. 98) hat jede/r Studierende u. a. das Recht auf Auskunft und Benachrichtigung über die zu ihrer/seiner Person gespeicherten Daten. Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten in einer automatisierten Datei gespeichert werden. Zur Erfüllung der den zuständigen Fachbereichen und Prüfungsausschüssen, dem Studentenwerk sowie der Bibliothek der Universität Kassel obliegenden Aufgaben werden Ihre Daten ggf. an diese weitergegeben. In anonymisierter Form wird ein Teil der erhobenen Daten an das Statistische Landesamt in Wiesbaden aufgrund der Bestimmungen des Hochschulstatistikgesetzes übermittelt. Die Dauer der Speicherung ist in der Immatrikulationsverordnung geregelt. Hiernach darf die Hochschule den Familien- und den Vornamen, das Geburtsdatum, den Studiengang oder die Studiengänge, die Matrikelnummer, das Datum der Immatrikulation und der Exmatrikulation, die Art der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sowie das Datum und das Ergebnis der Prüfung sechzig Jahre automatisiert verarbeiten. Alle sonstigen personenbezogenen Daten werden innerhalb eines Jahres nach der Exmatrikulation gelöscht.

11. Hier geht's zur ONLINE-Einschreibung

Die Einschreibfrist für das Sommersemester ist abgelaufen !!!

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