Grundständiger Studiengang

Als grundständiger Studiengang werden Studiengänge bezeichnet, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen. Es werden alle für die Aufnahme einer qualifizierten Berufstätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse vermittelt.

Als grundständige Studiengänge werden sowohl die neuen Bachelor- als auch die bisherigen Diplom- und Magister-Studiengänge bezeichnet.

Master-Studiengänge sind dagegen immer weiterführende (postgraduale) Studiengänge, d.h. zur Zulassung ist immer ein erfolgreich abgeschlossener grundständiger Studiengang (in der Regel ein Bachelorstudiengang) erforderlich.