Zulassungsbeschränkung (NC)

Eine Zulassungsbeschränkung (=NC) bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine bestimmte vorher festgelegte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Diese Zahl richtet sich nach dem vorhandenen Lehrpersonal und der räumlichen und sonstigen Ausstattung und soll für eingeschriebene Studierende eine ordnungsgemäße Ausbildung sicherstellen.

Für das Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden keine Notenschnitte an den Hochschulen vorher festgelegt - das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig in vielen Schülergenerationen fortgesetzt, aber noch nie gestimmt hat. Lediglich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird vorher festgelegt. Falls dann die Anzahl der Bewerbungen die der verfügbaren Studienplätze übersteigt, wird ein Auswahlverfahren nach Notenschnitt bzw. Wartezeit durchgeführt.

Dazu werden alle Bewerberinnen und Bewerber in zwei Listen aufgenommen: bei der Notenschnittliste stehen die Bewerbungen mit den besten Noten oben, bei der Wartezeitenliste stehen die Bewerbungen mit den längsten Wartezeiten oben. Wartezeit ist die Zeit, die vom Erwerb der Hochschulreife bis zur Bewerbung vergangen ist. Sie geht vom Zeugnisdatum aus und wird in Halbjahren von der Hochschule nach Eingang der Bewerbung errechnet. Bisherige Studienzeiten gelten nicht als Wartezeit, wohl aber Ausbildungen, Auslandsaufenthalte, Beschäftigungszeiten etc.

Berufsausbildungen vor oder nach dem Erwerb der Hochschulreife können die Wartezeit erhöhen; nähere Informationen dazu finden Sie in den Erläuterungen zu den Bewerbungsunterlagen.

Der größte Teil der verfügbaren Studienplätze (80%)wird auf der Notenschnittliste abgezählt; ein kleinerer Teil der Plätze (20%) auf der Wartezeitenliste. Die von den Hochschulen veröffentlichten Werte sind jeweils der Notenschnitt bzw. die Wartezeit der letzten Person auf der jeweiligen Liste, die noch einen Studienplatz bekommen hat.

Diese Werte haben keinerlei Auswirkung auf die Zukunft. Im nächsten Verfahren kommt es wieder darauf an, wie viele Bewerbungen eingehen und welche Notenschnitte bzw. Wartezeiten die Bewerber/innen aufweisen. Es konkurrieren immer nur Bewerber/innen im aktuellen Verfahren, nicht aber mit denen aus der Vergangenheit.

Daraus folgt, dass eine Bewerbung im nächsten Verfahren durchaus erfolgreich sein kann, auch wenn der Notenschnitt im vergangenen Auswahlverfahren nicht für einen Studienplatz ausgereicht hätte. Das heißt umgekehrt aber auch, wenn ein bestimmter Notenschnitt bzw. eine bestimmte Wartezeit im letzten Verfahren noch zu einem Studienplatz geführt hat, muss das nicht im kommenden Verfahren auch so sein.

Und wenn zu einem Semester nur so viele Bewerbungen eingehen, wie Studienplätze vorhanden sind, wird gar kein Auswahlverfahren durchgeführt, dann erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz. Das heißt nicht, dass die Zulassungsbeschränkung aufgehoben wurde - die vorhandenen Plätze haben dann in diesem Bewerbungsverfahren für alle ausgereicht.

Studieninteressierte orientieren sich zwar an Notenschnitten und Wartezeiten aus den vergangenen Verfahren, diese sind nur nicht geeignet, um sich zukünftige Chancen auszurechnen. Sie können die Verfahrensergebnisse der letzten Semester im Internet einsehen - Nachfragen zu den Chancen auf einen Studienplatz können aber leider nicht beantwortet werden, da niemand vor Ende des Verfahrens vorhersagen kann, mit welcher Note noch ein Studienplatz erlangt werden kann. Sicher ist nur, je besser die Note ist, umso höher ist die Chance auf einen Studienplatz.