Zulassungsbeschränkung (NC)
Eine Zulassungsbeschränkung (=NC) bedeutet, dass in einem Studiengang nur eine bestimmte vorher festgelegte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Diese Zahl richtet sich nach dem vorhandenen Lehrpersonal und der räumlichen und sonstigen Ausstattung und soll für eingeschriebene Studierende eine ordnungsgemäße Ausbildung sicherstellen.
Für das Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden keine Notenschnitte an den Hochschulen vorher festgelegt - das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig seit vielen Schülergenerationen gehalten hat. Lediglich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird vorher festgelegt. Falls dann die Anzahl der Bewerbungen die der verfügbaren Studienplätze übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Von der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden zunächst die Quoten für ausländische Bewerber, Härtefälle und Zweitstudienbewerber sowie die Zahl derjenigen Bewerber abgezogen, die aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs wegen eines Dienstes (z. B. Wehrdienst, Zivildienst, FSJ) bevorzugt zugelassen werden müssen.
Die danach verbleibenden Studienplätze werden zu 80 % nach einem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (bisher Note der Hochschulzugangsberechtigung) und zu 20 % nach Wartezeit vergeben. Dazu werden alle Bewerberinnen und Bewerber in zwei Ranglisten aufgenommen, einmal sortiert nach der ggf. modifizierten Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einmal nach der Wartezeit. Die freien Studienplätze werden zu 80 % an die ersten Personen auf der Rangliste modifizierten Durchschnittsnote und 20% an die ersten Personen auf der Rangliste Wartezeit vergeben. Die von den Hochschulen veröffentlichten Werte sind jeweils der Notenschnitt bzw. die Wartezeit der letzten Person auf der jeweiligen Liste, die noch einen Studienplatz bekommen hat – sie ergeben sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage.
Studieninteressierte orientieren sich zwar gerne an Durchschnittsnoten und Wartezeiten aus den vergangenen Verfahren, diese Werte haben aber keinen Einfluss auf zukünftige Verfahren, sondern können nur für eine ungefähre Prognose herhalten: Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ist schwankend. Sie können die Verfahrensergebnisse der letzten Semester im Internet einsehen - Nachfragen zu den Chancen auf einen Studienplatz können aber leider nicht beantwortet werden, da niemand vor Ende des Verfahrens vorhersagen kann, mit welcher Note noch ein Studienplatz erlangt werden kann. Sicher ist nur, je besser die Durchschnittsnote und je höher die Wartezeit ist, umso höher ist die Chance auf einen Studienplatz.

