Rückmeldung

Verfahren der Rückmeldung zum SS 2013

Die Rückmeldung erfolgt innerhalb einer "Rückmeldefrist". Die Rückmeldung wird "automatisch" durchgeführt, das heißt durch "Überweisung" des "Semesterbeitrags". Auch eine "verspätete Rückmeldung" innerhalb einer "Nachfrist" ist noch unter Zahlung einer Säumnisgebühr (30 €) möglich. Nach Geldeingang werden die "Studentischen Unterlagen" zugesandt. Die Rückmeldung ist dann vollzogen.

1. Rückmeldefrist

Beginn: 14.01.2013
Ende: 28.02.2013

Bitte keine Überweisung vor dem 14.01.2013 durchführen !!!

Beachten Sie bitte auch folgendes:

  • Die Rückmeldefrist für das SS 2013 wurde Ihnen auf dem "Immatrikulationsdaten" - Blatt mitgeteilt, das Sie zusammen mit Ihren Studentenausweisen für das WS 2012/13 zugesandt bekommen haben. Da die Höhe des Semesterbeitrags zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht feststeht, wird dieser kurz vor Beginn der Rückmeldefrist hier veröffentlicht.
  • Daneben bekommen alle Studierenden eine "Infomail", die einen "Benutzeraccount" des IT-Servicezentrums (ITS) aktiviert haben und den Posteingang Ihrer persönlichen Uni-E-Mailadresse "....@student.uni-kassel.de" abrufen.

Haben Sie den Benutzeraccount und die damit verbundene Uni-E-Mailadresse noch nicht aktiviert, können Sie dies unter nachfolgendem Link des ITS nachholen:

2. Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester beträgt 251,50 Euro. Ausführliche Informationen zur Zusammensetzung des Semesterbeitrags vom SS 2013 finden Sie hier.

3. Überweisung

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Universität Kassel, Konto-Nr. 2 600 120 bei der Commerzbank Kassel AG (BLZ 520 400 21).

Im Feld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte zunächst die Ziffernfolge: "20131" (2013 steht für das Jahr; 1 steht für das Sommersemester) und im direkten Anschluss daran Ihre Matrikelnummer ein. Tragen Sie bitte im Feld "noch Verwendungszweck" Ihren Namen ein.

Für Auslandsüberweisungen benötigen Sie noch folgende Daten zur Bankverbindung:

Iban-Code: DE30 5204 0021 0260 0120 00
BIC/SWIFT-Code: COBADEFF520

Beachten Sie, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen. Diese sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen und bei der Überweisung mit einkalkulieren.

4. Verspätete Rückmeldung / Nachfrist

Eine verspätete Rückmeldung liegt vor, wenn

  1. der Zahlungseingang (Buchung auf dem Konto der Universität Kassel) des Semesterbeitrags erst nach Ablauf der Rückmeldefrist erfolgt,
  2. der Zahlungseingang zwar rechtzeitig, jedoch nicht vollständig ist,
  3. die Rückmeldung trotz ordnungsgemäßer Zahlung noch gesperrt ist (z.B. neue Krankenversicherung nicht mitgeteilt, Einschreibauflage noch nicht erfüllt).

Die Rückmeldung ist nur noch innerhalb der Nachfrist möglich. Die Nachfrist beginnt am 01.03.2013 und endet am 22.03.2013.

Bei der verspäteten Rückmeldung innerhalb der Nachfrist wird jedoch zusätzlich eine Säumnisgebühr von 30 € erhoben. Die Säumnisgebühr kann zusammen mit dem Semesterbeitrag überwiesen werden. Haben Sie den vollständigen Semesterbeitrag bereits überwiesen, zahlen Sie nur die Säumnisgebühr an die Universität Kassel (Kontoverbindung/ Überweisungsvordruck siehe oben).

5. Ich möchte mich NICHT rückmelden - Exmatrikulation

Wenn Sie sich gar nicht rückmelden wollen, weil Sie z. B. gerade Ihren Abschluss machen und damit das Studium vor Beginn des nächsten (Rückmelde-)Semesters beenden, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie beantragen die Exmatrikulation ODER
  2. SIE MACHEN EINFACH..... NICHTS !!!

Letzteres ist ein Weg, die Exmatrikulation zu erhalten, ohne einen Antrag zu stellen. Wenn Sie keinen Semesterbeitrag überweisen und sämtliche Fristen verstreichen lassen, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Diese Form der Exmatrikulation nennt sich Exmatrikulation von Amts wegen und hat die gleiche Wirkung, wie eine Exmatrikulation auf Antrag.

Wenn Sie also auf keine E-Mail-Erinnerungen oder gar schriftlichen Aufforderungen zur Rückmeldung reagieren, erhalten Sie

  • Anfang April (Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters - 31.03.) bzw.
  • Anfang Oktober (Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters - 30.09.)

ein Exmatrikulationsschreiben zusammen mit einer  "Exmatrikulationsbescheinigung", die Sie zu Ihren Unterlagen nehmen. Sie dient der Vorlage bei Behörden (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) oder als Nachweis von Immatrikulationszeiten für andere Hochschulen.