Studiengangwechsel / Doppelstudium / Wiedereinschreibung

Studiengangwechsel

Der Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Studiengang ist nur im Rahmen der allgemeinen Einschreibfrist zum nächstfolgenden Semester möglich und kann mit dem Formular Studiengangwechsel beantragt werden.

Für einen Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang gelten gesonderte Bewerbungsfristen. Der Wechsel ist dann nur nach erfolgter Zulassung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für zulassungsbeschränkte Studiengänge (siehe Bewerbungsverfahren) möglich.

Über die Informationen zum Studiengang (siehe Studienangebot) erfahren Sie, ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist.

Wiedereinschreibung - Doppelstudium

Für eine Wiedereinschreibung oder ein Doppelstudium gelten die gleichen Voraussetzungen und Fristen, wie für einen Studiengangwechsel.