Versicherungen

Unfallversicherung

Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Kassel.

Krankenversicherung

Allgemeines

Alle Studierenden aus dem In- und Ausland müssen bei der Einschreibung nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Ohne Krankenversicherungsnachweis kann keine Einschreibung erfolgen.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche bzw. öffentliche und private. Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie jedoch grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.

Nach dem 30. Geburtstag bzw. dem 14. Fachsemester können Sie sich nicht mehr im günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern.

Für Sie bleibt der Schritt in die private Krankenversicherung zu wechseln oder sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern.

ausländische Studierende

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung oder die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung gilt insbesondere für Studierende, die bereits 30 sind, wenn sie ihr Studium in Deutschland beginnen oder fortsetzen möchten.

Wenn Sie sich privat versichern, beachten Sie, dass der Versicherungsschutz und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Bitte informieren Sie sich gründlich vor Vertragsabschluss.

Bei der Ausländerbehörde Kassel können Sie ein Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz mit einem Vordruck für die Krankenversicherung erhalten.

Der Nachweis muss erst zur Einschreibung eingereicht werden, also wenn Sie einen Studienplatz erhalten und die DSH bestanden haben. Bei der vorherigen Bewerbung ist dieser Nachweis noch nicht notwend

Informationen zur Krankenversicherung

Informationen und Erläuterungen zur Krankenversicherung erhalten Sie beispielsweise beim Deutschen Studentenwerk oder beim Studentenwerk Kassel auf den Seiten für internationale Studierende.

Informationen von Krankenkassen

Die Krankenkassen können als Ansprechpartner oder zur Informationssuche dienen, z.B. :

Ausnahme: Studienkolleg bzw. Deutschkurs

Besucher des Studienkollegs bzw. des Deutschkurses an der Universität Kassel können sich nur privat versichern.

Das Deutsche Studentenwerk hat für Teilnehmer/innen an studienvorbereitenden Kursen, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen.