Eine Argumentation von
Entgegen der Meinung hessischer Hochschulpräsidenten und wider die politische, volkswirtschaftliche sowie wissenschaftliche Vernunft und gesellschaftliche Verantwortung soll jeder hessische Student ab dem Wintersemester 2007/2008 anfangs mindestens 500 Euro pro Semester als Studiengebühr bezahlen. Dieser Betrag ist nicht begrenzt, kann also später jeder Zeit erhöht werden und ist unabhängig von der finanziellen Situation des Studenten sowie des gewählten Studiengangs. Weiterhin gilt die Gebührenhöhe von 500 Euro nur für Studierende aus der EU, während ausländische Studenten bis zu 1500 Euro pro Semester entrichten müssen; damit werden die international ausgerichteten Universitäten einen Teil ihrer ausländischen Studenten sowie die Attraktivität für Studenten außerhalb der EU verlieren. Gerade ausländische Studenten sind allerdings wichtig für den akademischen Wissensaustausch und tragen zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Hessen bei. Trotz der angeblich gegeben Sozialverträglichkeit wird es – vielleicht gewollt – zu einem Rückgang der Studentenzahlen kommen, wobei dieser Rückgang gleichmäßig von statten gehen wird, statt lediglich „überfüllte Studiengänge“ zu betreffen. Und schließlich ist es bereits schon jetzt so, dass Akademiker nachgelagert die Bildung künftiger Generationen finanzieren: Das potenziell höhere Gehalt als Akademiker wird mit entsprechend höheren Steuern belegt.
Gestützt auf ein Rechtsgutachten hat die hessische Landesregierung die Einführung allgemeiner Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2007/2008 beschlossen. Aus diesem Gutachten von Prof. Dr. Christian Graf Pestalozza geht hervor, dass allgemeine Studienbeiträge, die der Student im Zweifelsfall über einen Bildungskredit, der niemandem verwehrt werden soll, nachgelagert finanzieren kann, durchaus konform zu Artikel 59 der Hessischen Verfassung [7], der hier im Wortlaut wiedergegeben wird, sein:
»In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.«
Randbemerkung: Auf Grund dieses Artikels hat seinerzeit unter Anderem ein gewisser Karl-Heinz Koch vor dem Staatsgerichtshof die Abschaffung von Studiengebühren erwirkt, ein Herr Koch, dessen Sohn nun Ministerpräsident Hessens ist und damit das Erbe seines Vaters „mit Füßen tritt“.
Die (noch) aktuelle Situation an den Hochschulen, festgelegt durch
das Hessische Hochschulgesetz (HHG), scheint zu diesem Artikel
konform zu sein, so haben beispielsweise Kinder sozial Schwächer
gestellter ein Anrecht auf „Erziehungsbeihilfen“ gemäß
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(BAföG). Dieser Satz impliziert allerdings nicht nur Stipendien
für begabte Schüler oder Studenten, sondern wird wohl aus
Sicht der Landesregierung durch geplante Studienkredite abgedeckt,
was eine eher gewagte Interpretation des Artikels darstellt. Der
nächste Satz wird noch gewagter ausgelegt: Durch den
Darlehensanspruch des Studenten auf einen
Bildungskredit soll dieser wirtschaftlich in der Lage sein, ein
angemessenes „Schulgeld“ zu zahlen. Gestattete es allerdings die
wirtschaftliche Lage seiner Person, seiner Eltern oder sonst
Unterhaltspflichtigen tatsächlich,
ein angemessenes Schulgeld zu zahlen, bräuchte
er keinen Kredit aufzunehmen. Das bedeutet umgekehrt, dass ein
Student, der einen Bildungskredit aufnehmen muss, wirtschaftlich
nicht in der Lage ist, ein entsprechendes Schulgeld zu zahlen.
Der
letzte Satz des Artikel 59 schließlich ist so zu
interpretieren, dass keinem Studenten, außer auf Grund
mangelnder Eignung, der Zugang zur Hochschule verwehrt werden darf.
Dieser Aspekt soll wohl durch die Kredite abgedeckt sein, allerdings
ist davon auszugehen, dass Beitragsverweigerer exmatrikuliert
werden – trotz entsprechender Eignung.
Obwohl die beschlossene Änderung des HHG durch ein entsprechendes Rechtsgutachten „abgesichert“ ist, ist diese verfassungsrechtlich „auf Kante genäht“. Wäre man in Wiesbaden davon überzeugt, dass die Gesetzesänderung nicht gegen die Verfassung verstieße, meinte man die gemachten Versprechungen ernst und hätte man wirkliche Argumente, die für die Einführung von Studienbeiträgen sprächen, bräuchte man sich nicht an Gutachten festzuhalten, sondern könnte erst die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen. „Nachteilig“ (für die Landesregierung) dürfte sich dabei allerdings auswirken, dass zur Änderung der Hessischen Verfassung eine 2/3-Mehrheit im Landtag und ein positives Votum der Wähler bei einem Volksentscheid nötig sind.
Im Gesetzesentwurf – und daher auch im Folgenden – ist statt von Studiengebühren von Studienbeiträgen die Rede. Der Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag ist subtil, aber juristisch bedeutsam: „Beiträge [zahlt man] für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, Gebühren für tatsächlich konkret in Anspruch genommene Leistungen.“ [8] Das bedeutet, dass ich Studienbeiträge zahle, weil ich immatrikuliert bin, Studiengebühren, wenn ich auch Vorlesungen und Seminare besuche.
Die Tatsache, dass Studenten in Hessen demnächst zur Kasse
gebeten werden sollen, wird nicht nur für die hessische
Bildungslandschaft, sondern auch für unsere Gesellschaft und
Volkswirtschaft Konsequenzen haben, für die die Landesregierung
verantwortlich ist: Es ist Fakt, dass die
Einführung allgemeiner Studienbeiträge gerade Schüler
aus finanziell schwächeren Verhältnissen bis hinein in die
Mitte der Gesellschaft von der Aufnahme eines Studiums abschrecken
wird, obwohl durch das Angebot von Krediten die Beiträge
zumindest während des Studiums kompensiert werden sollen; in
Österreich ging die Studierendenzahl
nach der Einführung von Studiengebühren um 15% zurück.
Während sich ein Student aus gut situiertem
Haus nach dem Abschluss sorgenfrei um seine Karriere und Familie
kümmern kann, ist dies dem Studenten, der einen Kredit aufnehmen
musste, nicht ohne Weiteres möglich: Sobald er ein auch nur
geringfügig pfändbares Einkommen besitzt, muss er den mit
maximal 7,5% verzinsten Kredit zurückzahlen. Zusammen mit der
unsicheren Lage auf dem Arbeitsmarkt ergibt sich für ihn das
genaue Gegenteil von Planungssicherheit und
Perspektive. In dieser Situation wird er sicherlich andere Sorgen
haben, als auch noch eine Familie zu gründen, so dass die
nächste Generation der kinderlosen Akademiker bereits
vorprogrammiert ist. Gleichsam sollen kinderreiche Familien der
aktuellen Generation in absehbarer Zeit zur Kasse gebeten werden:
Jedes Kind wird pro Jahr um 1000 bis 3000 Euro
teurer.
Gravierender betreffen Studienbeiträge Studenten, die
jetzt mitten im oder am Ende ihres Studiums stehen und für nur
wenige Semester, vielleicht sogar nur für die Zeit der
Diplomarbeit, noch eine Finanzierungsmöglichkeit suchen und
erhalten müssen, obwohl zu Beginn ihres Studiums die Einführung
solcher Gebühren nicht (öffentlich) bekannt war.
Auch ist eine Verschärfung auf dem Ausbildungsmarkt
zu erwarten, die eindeutig zu Lasten junger Menschen mit Haupt- und
Realschulabschluss sowie Fachhochschulreife
geht: Im Vergleich zu einem mit Gebühren belegten Studium
verdient man als Auszubildender vom ersten Moment an sein eigenes
Geld, d.h. eine Ausbildung wird damit schlagartig attraktiver im
Vergleich zu einem teuren Studium. Dass die Unternehmen in solch
einer Situation eines Überangebotes an Auszubildenden bevorzugt
Abiturienten einstellen werden, liegt auf der Hand. Wer also
allgemeine Studienbeiträge einführt, muss sich auch
überlegen, wie er mit der Jugendarbeitslosigkeit
umgeht.
Es kann allerdings sein, dass auf Grund der „Überfüllung“
einer Studiengänge ein leichter Rückgang der
Studierendenzahlen durchaus erwünscht
ist, doch wird dabei übersehen, dass der Rückgang sehr
wahrscheinlich gleichmäßig von statten gehen wird, statt
lediglich überfüllte Studiengänge oder Studiengänge
mit schlechten Berufsaussichten zu treffen.
Dies kann allerdings nicht das Ziel einer Regierung sein, die davon
redet, das „Bildungsland Nummer 1“
regieren zu wollen. Deutschland, und damit auch Hessen, wird
zukünftig weltweit nur Chancen als Exporteur von Bildung bzw.
Know-How haben, das ist unser wichtigster Exportartikel. Um dieses
Ziel zu erreichen, machen jetzt schon zu wenige Schulabgänger
einen Hochschulabschluss. Wer allgemeine Studienbeiträge
einführt, muss sich auch damit auseinander setzen, wie die
heimischen Unternehmen an Fachkräfte gelangen. Dass
Studienbeiträge uns zu einem Bildungsland führen, wird im
Übrigen auch von Hochschulpräsidenten angezweifelt [2].
Stattdessen führt die Erhebung von Studienbeiträgen, wie
sie für Hessen beschlossen worden ist, eher dazu, dass Hessen
als Wissenschaftsstandort an Attraktivität
verliert. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in „Ausnahmefällen“,
für die Promotion und für Studenten von außerhalb der
EU Beiträge von bis zu 1500 Euro pro Semester fällig
werden. Es ist dabei offen gelassen, was als „Ausnahmefall“
verstanden wird. Dies könnten Studiengänge mit einem
erhöhten Finanzbedarf sein [1],
Studiengänge mit einer großen Wahrscheinlichkeit der
Arbeitslosigkeit nach dem Abschluss, aber auch „unproduktive
Fächer“, d.h. nicht direkt kommerziell verwertbares Wissen,
welches allerdings die Lebensqualität einer Gesellschaft
ausmacht (künstlerisch, musische und philosophische
Studiengänge). Dass auch eine Promotion bis zu 1500 Euro
pro Semester kosten soll, sorgt dafür, dass man zukünftig
den finanziellen Hintergrund eines Absolventen an Hand seines
Abschlusses erkennen kann. Dies trifft insbesondere Studiengänge,
in denen eine Promotion praktisch zum standardmäßigen
Abschluss gehört, da in der Wirtschaft nur Menschen mit
entsprechender Qualifikation gesucht werden. Durch eine Verhinderung
von Promotionen ist diesen Unternehmen nicht geholfen.
In die
gleiche Kerbe schlägt das Vorhaben, ab 2010/2011 auch für
Master-Studiengänge bis zu 1500 Euro zu erheben [3].
Es liegt Nahe, dass damit der bei Professoren, Studenten und der
freien Wirtschaft ungeliebte Bachelor zur Regel werden soll –
jedenfalls wird dies durch erhöhte Beiträge für
weiterführende Abschlüsse motiviert.
Eine Intention des
Gesetzes ist, die Studenten einerseits zu mehr Effizienz im Studium
zu bewegen, andererseits sollen sie ein gewisses Anspruchsdenken
gegenüber ihrer Universität entwickeln [5]. Dieses
„Anspruchsdenken“ weist nebenbei eher auf eine Gebühr als
auf einen Beitrag hin.
Effizienz im Studium bedeutet dabei,
möglichst innerhalb der Regelstudienzeit
seinen Abschluss zu machen, was in vielen Fällen und Fächern
auf den Verzicht wichtiger und weiterführender, aber nicht
zwingend notwendiger Vorlesungen heraus läuft.
Damit wird zwar eine Wissensuniformität unter den Studenten
gefördert und gefordert, die allerdings zu Lasten einer
Spezialisierung der Studenten geht. Diese Beschneidung der
persönlichen Freiheit des Studiums lässt es den
Studierenden nicht mehr zu, die persönliche Qualität
ihres Studiums groß zu beeinflussen. Unternehmen werden
daher zwar mit Studenten, die alle größtenteils ein
vergleichbares Wissen aufweisen, konfrontiert, müssen allerdings
nach entsprechenden Spezialisten suchen. Eine Spezialisierung, die
von den Pflichtfächern abweicht, wird sich nur leisten können,
wer über das nötige Kleingeld verfügt, um nicht auf
einen Studienkredit angewiesen zu sein. Es
ist allerdings im gesamten Kontext dieser Argumentation anzumerken,
dass kein proportionaler Zusammenhang zwischen Intelligenz und
Vermögen besteht, d.h. die Gleichung „reich = klug“
stimmt nicht.
Studenten, die darüber hinaus ein Anspruchsdenken gegenüber ihrer Universität entwickeln, können und sind aus Sicht der Lehre – nicht der Bildungspolitik – kein Ziel einer ernsthaften und zukunftsfähigen Universität sein [2], weil dies gerade die Abkehr vom Studenten als Lernenden hin zum Studenten als Konsumenten oder Kunden ist. Wissen ist allerdings keine Ware, die man (käuflich) erwerben kann, sondern erlernen, begreifen muss. Selbst wenn man den Gesetzesentwurf derart interpretiert, dass die Studenten für das Zahlen von Studiengebühren eine gewisse Gegenleistung von der Universität erwarten (können), ist doch fragwürdig, was im Falle enttäuschter Erwartungen geschehen soll. Die Vorstellung eines Studenten, der sich überfüllte Seminare leerklagt, ist höchstens amüsant, aber auf jeden Fall äußerst zynisch.
Auch wird der für die Forschung notwendige wissenschaftliche Austausch mit der Erhebung von erhöhten Studienbeiträgen für ausländische Studierende deutlich eingeschränkt, da für diese Hessen als auswärtiger Studienort weniger interessant und attraktiv wird. Unter diesem Rückgang ausländischer Studenten werden gerade die bisher sehr international ausgerichteten hessischen Universitäten zu leiden haben [2].
Gemäß der Argumentation der Landesregierung [1]
und genannter Zahlen über die Bildungsausgaben
für Studierende in Hessen [2][5] sollen die erhobenen
Studienbeiträge vollkommen, d.h. abzüglich eines Beitrages
von 10%, den die Universitäten als Rücklagen
benutzen sollen, diesen zur Verbesserung von Forschung und Lehre zu
Gute kommen. Tatsächlich sind, nimmt man den Beitrag des Landes
pro Studierendem, die hessischen Universitäten deutlich
unterfinanziert [5]: Pro Jahr wendet
die öffentliche Hand 7140 Euro pro Student auf, während
es in vielen Bundesländern deutlich mehr ist, in Sachsen-Anhalt
mit 12550 Euro sogar fast doppelt soviel. Hessen liegt mit
seinen „Ausgaben“ bzw. Investitionen in den Standort nicht im
Mittelfeld der Bundesländern, sondern
sogar am Ende der Tabelle, vor Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen. Es scheint allerdings abzusehen, dass die
Mehreinnahmen, die etwa weitere 10% der bisherigen Landeszuweisungen
ausmachen, die finanzielle Situation der Hochschulen nicht bedeutend
verbessern werden [2]. Man kann dies an Hand obiger Zahlen
selbst schnell nachrechnen.
Im Gegenteil kann es sogar gut sein,
dass nach der Einführung der Studienbeiträge die
Universitäten zwar pro Student mehr Geld erhalten, allerdings
auf Grund der Studierendenzahlen insgesamt weniger Finanzmittel vom
Land überwiesen bekommen [2]. Diese Annahme lässt sich
auch aus der Vorrechnung, wie viel Geld jede Universität mehr
erhalten soll [1], ableiten, was wir hier exemplarisch am
Beispiel der Universität Kassel durchführen: An der Uni
Kassel sind aktuell 17000 Studenten eingeschrieben.
Multipliziert mit 1000 Euro für ein Jahr (zwei Semester)
erhält man so 17 Millionen Euro. Die Landesregierung
rechnet allerdings mit 13,5 Millionen Euro als
Nettoeinnahmen. Selbst unter Hinzufügen
der Rücklagen kommt man auf einen Betrag von 15 Millionen,
was 15000 Studierenden entspricht. Sollten hierbei Studierende
mit Kind berücksichtigt sein, geht das Land Hessen
tatsächlich mit einem Rückgang der Studentenzahlen von 12%
aus oder enthält dieser Betrag entsprechende Kürzungen der
Landesmittel?
Sollte es tatsächlich zu einem signifikanten
Rückgang der Studierendenzahlen kommen, hätten die
Hochschulen eine faktische Mittelkürzung
zu verzeichnen, da die Landeszuweisungen u.a.
von der Anzahl der immatrikulierten Studenten abhängt.
Wie bereits die Verwendung der „Verwaltungskosten“, die bei der Rückmeldung fällig werden, zeigt, scheinen Finanzminister nicht abgeneigt zu sein, ihre Haushaltslöcher durch diejenigen stopfen zu lassen, die auf Grund ihres erwartungsgemäß höheren Einkommens später durch Steuern einen entsprechend höheren Beitrag an der Finanzierung der öffentlichen Hand leisten. Mit dem aktuellen Hochschulpakt, der bis 2010 gilt und somit den Hochschulen Mehreinnahmen durch Studienbeiträge lediglich bis dahin „garantiert“ (Versprechen von Roland Koch), nimmt sich das Land die Freiheit heraus, die Zuweisungen an die Universitäten von der eigenen Finanzlage abhängig zu machen. Das heißt, dass selbst für diese zwei Jahre unter dem Strich ein Plus an Geld nicht garantiert ist, ganz zu schweigen von der Zeit danach. An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, warum wir Studenten dafür zahlen müssen, dass Karlheinz Weimar seinen Haushalt nicht unter Kontrolle hat?
Nachdem wir gesehen haben, dass weder Studenten noch Universitäten durch allgemeine Studienbeiträgen nachhaltig profitieren, bleibt die Frage, ob und welche Nutznießer es durch die so genannte „Campus-Maut“ gibt? Auf Grund der Verwendung der „Verwaltungskosten“, die direkt dem Landeshaushalt zu Gute kommen, und der Finanzierung gemäß des Hochschulpaktes lässt sich schließen, dass spätestens 2010 das Land durch die Studienbeiträge seinen Haushalt sanieren kann und wird, indem die jetzt schon zu geringen Zuweisungen weiter gekürzt werden. Ein weiterer Nutznießer versteckt sich ein wenig hinter der bisherigen Diskussion und den Zahlen: Im Gesetzesentwurf ist festgeschrieben, dass ein Student maximal 17000 Euro eines Bildungskredites zurückzahlen muss, im Falle von Arbeitslosigkeit, eines geringen Lohnes oder Bezug von Leistungen gemäß des BAföG entsprechend weniger, der mit maximal 7,5% verzinst wird. Da die Rückzahlung zwei Jahre nach dem Abschluss des Studiums fällig wird, haben sich in dieser Zeit durch die Zinsen bis zu 20000 Euro angesammelt, was ein lukratives Geschäft für die Gläubiger bedeutet.
Als Fazit können wir zusammen fassen, dass Studienbeiträge politisch, volkswirtschaftlich, wissenschaftlich und gesellschaftlich kontraproduktiv sind und entsprechende Flurschäden für das angebliche „Bildungsland Nummer 1“ bedeuten, was sich mit diesem Titel die nächsten Jahre nicht wird schmücken können. Statt Forschung und Lehre zu stärken, wird die Anzahl der Studierenden, die bereits jetzt schon in manchen Fächern zu gering ist, noch weiter absinken und die heimische Wirtschaft vor Nachwuchsprobleme stellen. Zusätzlich wird der Bildungsstandort Hessen auch für ausländische Studierende unattraktiver, was nicht nur den Universitäten schadet, sondern auch den notwendigen und fruchtbaren wissenschaftlichen Austausch behindert. Durch Studienbeiträge und deren geplante Ausgestaltung versucht die Landesregierung weiterhin, ihrer eigenen Bildungselite die Pfründe zu sichern, indem sozial schwächer gestellte Studierwillige von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt oder dabei behindert werden, entgegen der Tatsache, dass Reichtum nicht automatisch mit Intelligenz einhergeht. Einzig das Land hat durch die Erhebung der Beiträge seine Schafe ins Trockene gebracht, während Studenten und Universitäten im Regen stehen gelassen werden.
[1] Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung vom 05.05.2006, Corts: Einführung zum Wintersemester 2007/2008 – Soziale Aspekte berücksichtigt, URL: http://www.hmwk.hessen.de/irj/HMWK_Internet?rid=HMWK/HMWK_Internet/nav/cbd/cbd66244-f1e6-9014-4b94-61bf5aa60dfa,1308db70-640b-01c5-ec3f-144e9169fccd,,,25f60c99-dcb9-9401-e76c-d1505eb31b65%26_ic_startseite=true%26_ic_uCon=1308db70-640b-01c5-ec3f-144e9169fccd.htm&uid=cbd66244-f1e6-9014-4b94-61bf5aa60dfa
[2] HR1-Interview mit Johann-Dietrich Wörner, Präsident der Technischen Universität Darmstadt, 05.05.2006, 18:00 Uhr
[3] Flyer Beiträge für ein erfolgreiches Studium, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, 2006, URL: http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/zentral/zentral_Internet/med/6bd/6bd36fa8-040b-01c5-ec3f-144e9169fccd,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf
[4] Artikel Uni-Gebühren in Hessen, Frankfurter Rundschau, 06.05.2006
[5] Die Seite 2, Frankfurter Rundschau, 06.05.2006
[6] Artikel Corts verspricht Unis Geld, Frankfurter Rundschau, 06.05.2006
[7] Verfassung des Landes Hessen, erhältlich beim Hessischen Landtag oder unter http://www.hessischer-landtag.de/Dokumente/Broschueren/Verfassung.pdf
[8] Artikel Beitrag, in: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. März 2006, 16:39 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Beitrag&oldid=14178824
[9] Dieses Dokument ist erhältlich unter http://www.uni-kassel.de/~bienert/studiengebuehren/