Fachgebiet
In der Lehre ist das Fachgebiet Wirtschaft-, Arbeits-
und Sozialrecht an den wirtschaftsrechtlich ausgerichteten juristischen
Grundlagenveranstaltungen beteiligt.
Zentrales Thema des
Fachgebiets in Forschung und Lehre ist das Sozial- und Arbeitsrecht. Dabei wird
von einem Übergreifenden Ansatz ausgegangen, der sich bemüht, die in der
betrieblichen Praxis zusammenhängenden Aspekte sowohl aus sozial- wie aus
arbeitsrechtlicher Perspektive in den Blick zu nehmen. Dementsprechend werden
etwa das individuelle Arbeitsrecht sowie die für den Betrieb relevanten Teile
des Sozialversicherungsrechts als "Personalrecht" aufgefasst. Ebenfalls in
diesem Sinne sind die Institutionen des Arbeitslebens Gegenstand der
Lehre.
Darüber hinaus wird das Sozialrecht in seiner
Eigenart als soziales Wirtschaftsrecht thematisiert, d.h. als das Rechtsgebiet,
das für diejenigen Unternehmen von Bedeutung ist, die auf "sozialen Märkten"
aktiv werden, sei es als Anbieter des Produktes "soziale Sicherheit" (soziale,
aber auch private Versicherung), sei es als Anbieter sozialer Dienstleistungen.
Schließlich werden Fragestellungen des Sozial- und Arbeitsrechts auch in ihren
internationalen Bezügen angesprochen.
In der Forschung
liegt der Schwerpunkt des Fachgebiets im Bereich des Sozialrechts. Dabei werden
die Fragestellungen auf der Grundlage des dargestellten Verständnisses dieses
Rechtsgebiets entwickelt.