Antrag auf Rücktritt von der Prüfung / Nachschreiben (Resit)
Hinweis: Ein Antrag muss unverzüglich gestellt werden, sobald der Hindernisgrund bekannt ist. In diesem Sinne verspätet gestellte Anträge werden nicht akzeptiert.
Konnte der Antrag aus triftigen Gründen nicht fristgemäß erfolgen, ist der Grund dafür mit geeigneten Unterlagen zu belegen.
Fristen: Ein Antrag auf Wiederholen der Prüfung / Rücktritt von der Prüfung und Nachschreiben sowie eine Anmeldung zur Prüfung muss spätestens erfolgen:
* Prüfungen aus dem WS: spätestens bis zum Ende der ersten Märzwoche
* Prüfungen aus dem SoSe: spätestens bis zum 31. August 2023
Wir prüfen Ihren Antrag.
Sollten wir Ihrem Antrag zustimmen können, senden wir Ihnen einen Anmeldecode für den nächstmöglichen Prüfungstermin zu. Sie müssen sich mit diesem Code dann zur Prüfung umgehend und innerhalb der Frist (bis 3 Wochen vor dem Nachschreibetermin (Resit) anmelden.
Den Kurs „Anmeldung Resit“ finden Sie im Kursangebot unter der jeweiligen Sprache.
Sollten wir Sie nicht zur Nachschreibeprüfung zulassen können, erhalten Sie ebenfalls per Mail Bescheid.
Bei Rückfragen können Sie sich wenden an: sz@uni-kassel.de
Datenschutz
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Siehe auch: https://www.uni-kassel.de/uni/datenschutz