Die folgenden Aufgaben des Strahlenschutzes der Universität werden von der Strahlenschutzbevollmächtigten koordiniert
  • Beachtung der Grenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung und beruflich exponierte Personen
  • Vermeidung jeder unnötige Strahlenexposition (oder Kontamination) von Mensch oder Umwelt
  • Jede Strahlenexposition (oder Kontamination) von Mensch oder Umwelt, auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten
  • Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zu erlangen
  • Unverzügliche Meldung über die Beendigung des Betriebes einer Röntgeneinrichtung
  • Anzeige für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung
  • Anzeige für die Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung einer Röntgeneinrichtung oder die Beschäftigung in fremden Anlagen zu erstatten
  • Genehmigung für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen oder ionisierten Strahlen zu erlangen
  • Pflicht, eine Genehmigung für Beschäftigung in fremden Anlagen zu erlangen sowie Beantragung eines Strahlenpasses
  • Aktivierte oder kontaminierte Teile nur nach Freigabe weiterverwenden oder verwerten. Beantragung der Freigabe von radioaktiven Abfällen und Fachgerechte Entsorgung von radioaktiven Abfällen
  • Schriftliche Bestellung einer ausreichenden Anzahl SSBs. Festlegung des innerbetrieblichen Entscheidungsbereichs des SSB und seiner Befugnisse
  • Organisation der Personendosimetrie und Schutzausrüstung
  • Mitteilung der Bestellung und Abberufung an die Behörde
  • Erstellung einer Strahlenschutzanweisung
  • Unterweisungen der beruflich exponierten Personen an der Universität Kassel
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlen-exponierter Personen
  • Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung radioaktiver Stoffe
  • Vorbereitung der Brandbekämpfung mit zuständiger Landesbehörde
  • Wartung und Instandhaltung der apparativen Einrichtungen des ZIL