Bevorzugtes Einwahlverfahren für Studierende des BA Soziale Arbeit
Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- chronische Krankheit oder Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX (zum Nachweis verwenden Sie bitte eine Kopie dieses Attests)
- zu betreuendes Kind unter 12 Jahren (nachgewiesen durch Kopie der Geburtsurkunde)
- Schwangerschaft mit Entbindungstermin in der Vorlesungszeit des Semesters (nachgewiesen durch ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft mit Angabe des Entbindungstermins)
- Pflege eines nahestehenden Angehörigen (nachgewiesen durch Kopie eines Beleges nach §§ 44, 44a SGB XI)
Nach erfolgreicher Antragsstellung werden Sie bei allen PRIOS-basierten Vergabeverfahren innerhalb Ihres Studiums automatisch bevorzugt berücksichtigt.
Bitte vergeben Sie Ihre Prioriäten (Priorität 1, 2 und 3) im eCampus wie gewohnt. Bei ausreichenden Veranstaltungsplätzen bekommen Sie die gewählte Priorität 1 durch das System zugeteilt.
Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular. Der Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn er fristgerecht mit den erforderlichen Nachweisen abgegeben wird. Der Antrag inkl. Nachweise ist aus Datenschutzgründen in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Erstsemesterstudierende senden Ihren Antrag per Post bis spätestens 16. Oktober 2024, 12 Uhr (Eingangsdatum) an folgende Adresse: Universität Kassel, Fachbereich 01, Dekanat, z.H. Frau Silke Seuring, Arnold-Bode-Str. 10, 34109 Kassel. Alternativ können Sie Ihren Antrag und Ihre Belege in das Postfach 25 im 3. Stock der Arnold-Bode-Str. 10 werfen.
Sie erhalten zeitnah per E-Mail an Ihre Uniaccount-Adresse eine Information über die Entscheidung.