15.08.2024 | Studium & Lehre

Bevorzugtes Einwahlverfahren für Studierende im Lehramt

Lehramtsstudierende (L1, L2, L3, L5) mit eingeschränkter zeitlicher Flexibilität können ab sofort wieder einen Antrag auf bevorzugte Veranstaltungsbelegung stellen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • chronische Krankheit oder Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX (zum Nachweis verwenden Sie bitte ausschließlich eine Kopie  dieses Attests)
  • zu betreuendes Kind unter 12 Jahren (nachgewiesen durch Kopie der Geburtsurkunde)
  • Schwangerschaft mit Entbindungstermin in der Vorlesungszeit des Semesters (nachgewiesen durch ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft mit Angabe des Entbindungstermins)
  • Pflege eines nahestehenden Angehörigen (nachgewiesen durch Kopie eines Beleges nach §§ 44, 44a SGB XI)

Nach erfolgreicher Antragsstellung werden Sie bei allen PRIOS-basierten Vergabeverfahren innerhalb Ihres Lehramtsstudiums automatisch bevorzugt berücksichtigt.

Bitte vergeben Sie Ihre Prioriäten (Priorität 1, 2 und 3) im LSF-System wie gewohnt. Bei ausreichenden Veranstaltungsplätzen bekommen Sie die gewählte Priorität 1 durch das System garantiert.

PRIOS-Verfahren werden verwendet in ausgewählten Lehrveranstaltungen folgender Teilstudiengänge des Lehramts:

  • Bildungs- und gesellschaftswissenschaftliches Kernstudium
  • Anglistik/Englisch
  • Germanistik
  • Französisch
  • Hispanistik/Spanisch
  • Geschichte
  • Politik und Wirtschaft

Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular. Der Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn er fristgerecht mit den erforderlichen Nachweisen abgegeben wird. Der Antrag inkl. Nachweise ist aus Datenschutzgründen in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Damit auch eine Bevorzugung in nicht PRIOS-basierten Vergabeverfahren des Lehramts unterstützt werden kann, können Sie auf dem Antragsformular Ihre Zustimmung erteilen, dass Ihre Daten an die jeweiligen Fachvertreter/innen weitergegeben werden. Dies gilt auch für Sportstudierende, die dann im Institut für Sport und Sportwissenschaft keinen weiteren Antrag auf bevorzugte Einwahl mehr stellen müssen. L4-Studierende stellen Ihren Antrag innerhalb des Antragsverfahrens des Fachbereichs 07.

Erstsemesterstudierende senden Ihren Antrag per Post bis spätestens 15. Oktober 2024, 12.00 Uhr (Eingangsdatum) an folgende Adresse: Universität Kassel, Fachbereich 01, Dekanat, z.H. Frau Silke Seuring, Arnold-Bode-Str. 10, 34109 Kassel. Alternativ können Sie Ihren Antrag in das Postfach 21 im 2. Stock der Nora-Platiel-Str. 1 (ggü. R. 2106) werfen.
Sie erhalten zeitnah per E-Mail an Ihre Uniaccount-Adresse eine Information über die Entscheidung.

Kontakt: Silke Seuring (einwahl.lehramt[at]uni-kassel[dot]de)