Forschungsprojekte

Psychoanalytische Fallsupervision in der  stationären und ambulanten Jugendhilfe

Psychoanalytische Fallsupervision in der stationären und ambulanten Jugendhilfe (in Kooperation mit der International Psychoanalytic University (IPU) , der Ludwig-Maximilians Universität (LMU) München, dem Martinswerk Dolar e.V. und dem Müncher Judendhilfeverbund)

Im Rahmen einer Evaluationsstudie soll die psychoanalytische Supervision auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden. Die Supervision soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort helfen, angesichts veränderter Belegungsstrukturen die Gefahr zunehmender Gewaltbereitschaft von Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und Fertigkeiten im Umgang mit schwierigen Jugendlichen, insbesondere im Erkennen und Bewältigen eigener unbewusster Gegenübertragungsreaktionen zu verbessern. Als evaluierte Fortbildungsmaßnahme für das Martinswerks Dorlar e.V. und den Münchner Jugendhilfeverbund bietet ein Team der IPU in  Zusammenarbeit mit externen Supervisoren psychoanalytische Supervision für Betreuerinnen und Betreuer in der stationären und ambulanten Jugendhilfe an. Das Projekt wird evaluiert durch eine überregionale Forschergruppe der IPU, der LMU München und der Universität Kassel. Das Projekt ist auf eine Anwendungsphase von zwei Jahren und eine Katamnese von einem Jahr angelegt.

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Hamburger (federführend), Prof. Dr. Svenja Taubner, Prof. Dr. Mertens

Projektkoordination in Kassel:  Prof. Dr. Heidi Möller, Prof. Dr. Svenja Taubner

 

 

Die Wirksamkeit der Humanistisch – Experienziellen Psychotherapie -Eine Metastudie über die allgemeinen und spezifischen Effekte humanistisch - experienzieller Therapieverfahren

Übersichtsstudie zur Wirksamkeit der Humanistischen Therapien, speziell der Gestalttherapie (in Kooperation mit dem Deutschen Dachverband GESTALTTHERAPIE für approbierte Psychotherapeuten e.V. (DDGAP))

Seit der Verabschiedung des Psychotherapeuten – Gesetzes (PsychThG) im Jahre 1998 sind zunächst drei Psychotherapie - Gruppierungen, die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologie und die Verhaltenstherapie, zu „wissenschaftlich anerkannten“ Richtlinien-Verfahren erklärt worden. Die übrigen Psychotherapie - Schulen wurden mit dem Etikett „Nicht-Richtlinien-Verfahren“ versehen. Wenn ein Verfahren als „Richtlinien-Verfahren“ gewertet werden soll, muss es nach §11 des Psychotherapeutengesetzes vom „Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“ (WBP) als wissenschaftlich anerkannt eingestuft werden. Hierzu hat der WBP ein Methodenpapier veröffentlicht, in dem die Kriterien aufgeführt werden, nach denen er die Verfahren bewertet.

Im Rahmen einer Literaturstudie sollen die methodisch aussagefähigen Wirksamkeitsstudien im Bereich der Humanistischen Psychotherapie-Verfahren, speziell der Gestalttherapie recherchiert, gesichtet und nach dem durch vom WBP erarbeiteten Methodenpapier (2.8) bewertet werden. Ziel ist es, die oben beschriebene Auswahl des aktuellen Forschungsstandes aufzuarbeiten, zu verdichten und in einer Übersichtsarbeit zusammenzufassen.

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Heidi Möller