Zulassungsvoraussetzung
BA oder Lehramt
Alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die einen Studienplatz in einem der Teilstudiengänge des Faches Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik an der Universität Kassel erhalten möchten, müssen als Einschreibevoraussetzung den Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz vorlegen (siehe Infoblatt BA /Lehramt).
Master EAS oder EACBS
StudienbewerberInnen, die die sprachlichen Voraussetzungen mit Ihrem BA nicht erfüllen, müssen ein Sprachtest bei der Einschreibung vorlegen. Das ist der Fall wenn der BA nicht an einer deutschen Hochschule gemacht wurde, älter als 2 Jahre ist, zu wenig Englisch im BA gemacht wurde, oder die durchschnittliche Sprachpraxisnote zu schlecht ist (siehe Infoblatt MA EAS / EACBS).