Prüfungsbüro
Die Studiengänge des Fachbereichs 02 werden in zwei Prüfungsbüros verwaltet:
Wichtige Informationen
Liebe Studierende,
Corona hat den üblichen Uni-Alltag ordentlich auf den Kopf hestellt.
Über die Webseite der Universität Kassel werden Sie immer tagesaktuell informiert.
Ergänzend zu diesen Informationen möchten wir Sie noch über die Handhabung oder die Auswirkungen dieser Veränderungen hier im Fachbereich informieren.
Notenverbesserung:
Für die Notenverbesserung kann man sich (leider) aus technischen Gründen nicht selbstständig im System anmelden. Sie ist schriftlich beim Prüfungssekretariat zu beantragen. Das kann formlos geschehen.
Die Kolleginnen informieren anschließend die Prüfer:innen.
Besonders bei Klausuren ist allein wegen der Hygienekonzepte ein Antrag zwingend erforderlich.
Bei einer Verbesserung wird die vorherige Note schließlich überschrieben. Auch das kann aus technischen Gründen nur über das Prüfungsbüro geschehen.
Freiversuche:
Bei einer nicht-bestandenen Leistung ist vorgesehen, dass die Prüfer:innen und Prüfer:innenvertretungen einen Vermerk (FNB) vornehmen, der es den Studierenden ermöglicht, eine Wiederanmeldung selbstständig durchzuführen.
Das kann klappen, muss es aber nicht, da der Eintrag nicht automatisiert erfolgt. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Anspruch auf einen Freiversuch nicht dokumentiert ist, wenden Sie sich entweder nochmal an Ihre oder Ihren Prüfer:in oder an das Prüfungsbüro.
Bei kumulativen Modulteilprüfungen im Lehramt können auch die Notenpunkte 1-4 zum Bestehen eines Moduls führen. In dem Fall wäre der Eintrag FNB statt der Punkte eventuell nicht zielführend, könnte aber versehentlich vorkommen.
In solchen Fällen wenden Sie sich bitte auch an die Kolleginnen im Prüfungsbüro.
Ergänzungsprüfung statt Freiversuch:
Unter Umständen möchten einige Studierende nicht den Freiversuch in Anspruch nehmen, sondern lieber von der einmaligen Möglichkeit Gebrauch machen, eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Die Möglichkeit steht ihnen frei mit allen rechtlichen Konsequenzen. Eine nachträgliche Beantragung eines Freiversuchs ist nicht möglich, sollte die Ergänzungsprüfung negativ verlaufen.
Abschlussarbeiten:
Bei der Anmeldung zu einer Abschlussarbeit kann auf die Unterschrift der Betreuenden verzichtet werden, sofern eine Email-Bestätigung vorliegt. Das gilt auch für die Anmeldungen zu Staatsexamina, die über die Hessische Lehrkräfteakademie erfolgen.
Die BA- und MA Abschlussarbeiten fallen mittlerweile auch unter die Freiversuchsregelung.