Postkolonialismus, Staat und Recht

Kolonialisierung ging mit der Oktroyierung von rechtlichen Institutionen, Denkweisen und Gesetzen in den kolonisierten Gebieten einher, die oft auch heute noch in kaum veränderter Form in Kraft sind. Dabei wurden indigene Praxen der politischen Repräsentation und Konfliktlösung systematisch verdrängt. Die aufgezwungenen Staatsstrukturen und Verwaltungsapparate nach westlichem Vorbild galten als Teil der europäischen „Zivilisierungsmission“ und dienten sowohl der ökonomischen Ausbeutung als auch dem Machterhalt einer minoritären Elite. Einerseits legitimierte die beanspruchte Universalität des Rechts das koloniale Unternehmen. Andererseits diente dieselbe Sprache des Rechts von Anbeginn an auch als eine Sprache der Kritik und der Forderung nach einem Leben in Würde und Gleichheit seitens der Unterdrückten.

Das Forschungsgebiet „Postkolonialismus, Staat und Recht“ zeichnet die gewaltförmigen Ursprünge des Völkerrecht sowie rechtlicher Institutionen in postkolonialen Ländern, problematisiert Nationalstaatlichkeit als Mechanismus von Herrschaft und als Instrument zur Erhaltung von Privilegien auch nach formaler Dekolonisation und untersucht indigene Rechtspraktiken als Wege der Dekolonisierung und Aneignung des Rechts.

 

Publikationen

2015

Dübgen, F. Grenzen der Vergebung?, in: polylog. Zeitschrift für interkulturelles Philosophieren 34/2015, S. 13-25.

 

Projekte