Evaluierung von Städtebauförderungsprogrammen und Maßnahmen des Investitionspaktes zur energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den Kommunen

Nach Artikel 104b Grundgesetz (GG) kann der Bund, soweit das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind.

Mit der Städtebauförderung und dem Investitionspakt macht der Bund von diesem Recht Gebrauch. Gleichzeitig müssen nach Artikel 104b Abs. 3 GG Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat auf Verlangen über die Durchführung der Maßnahmen und die erzielten Verbesserungen unterrichtet werden. Neben der volkswirtschaftlichen Dimension der Investitionshilfen sind vor allem auch die stadtentwicklungs- und umweltpolitischen Dimensionen der Städtebauförderung und des Investitionspaktes Gegenstand der Unterrichtungspflicht gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat.

Während die Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Wachstums- und Beschäftigungswirkungen eine gewisse Tradition aufweisen, zuletzt durch die Vergabe eines Gutachtens zum Thema: „Wachstums- und Beschäftigungswirkungen des Investitionspaktes zur energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den Kommunen im Vergleich zur Städtebauförderung", hat die Untersuchung der Wirkungen der einzelnen Städtebauförderungsprogramme auf der Ebene des Bundes eine noch vergleichsweise junge Tradition (Soziale Stadt 2004, Stadtumbau Ost 2008; Städtebaulicher Denkmalschutz 1999 bzw. 2010, derzeit in Vorbereitung). Hinzu kommen noch Evaluierungen der Länder, die in ihrem methodischen Vorgehen stark variieren. Mit dem Forschungsvorhaben soll ein strukturierter und systematischer Ansatz im Bereich der Städtebauförderung geschaffen werden, um im Sinne einer Evaluierung über „die erzielten Verbesserungen" den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundesrat unterrichten zu können.

Projektlaufzeit: November 2009 bis Oktober 2010
Auftraggeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Begleitforschung zum Investitionspakt zur energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den Kommunen)
Projektmitarbeit: Prof. Dr. Uwe Altrock, Dipl.-Ing. Ulf Gerlach

Kooperationspartner

Kontakt


Prof. Dr. Uwe Altrock

+49 561 804-3225
altrock​@​asl.​uni-kassel.​de