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27.03.2019

Pro­jekt zu Nud­ging Pri­va­cy in der di­gi­ta­li­sier­ten Ar­beits­welt

Das Fachgebiet Wirtschaftsinformatik der Universität Kassel koordiniert ein Projekt zu Nudging Privacy in der digitalisierten Arbeitswelt. Das Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren wird mit ca. 1,2 Millionen Euro vom BMBF gefördert. Ziel ist es, Privacy Nudging Konzepte zu entwickeln, die einen sensiblen Umgang mit privaten und unternehmensbezogenen Daten fördern.

Nahezu jede Entscheidung, die wir in unserem Alltag oder im Rahmen der Arbeitstätigkeit treffen, erfordert den Umgang mit diversen, teils sensiblen Daten. Dies gilt sowohl für einen privaten Online-Einkauf als auch für die Pflege von Unternehmensdatenbanken.

Ein Ansatz, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker im Umgang mit Daten geschult werden können, ist das sogenannte Privacy Nudging. Dabei handelt es sich um eine Methode, mit der das Verhalten von Menschen beeinflusst werden kann, ohne sie in ihren Entscheidungsmöglichkeiten einzuschränken. Hierbei sollen Nudges in digitalen Arbeitssystemen so gestaltet werden, dass sie Individuen zur Änderung ihres Verhaltens bewegen und dabei organisatorische, rechtliche und ethische Anforderungen einhalten. Dies dient dazu, IT-Systeme im Hinblick auf die Privatheit der Beschäftigten besser gestalten zu können und gleichzeitig die informationelle Selbstbestimmung der Benutzer zu fördern.

An der Umsetzung arbeiten die Universität Kassel, vertreten durch das Fachgebiet Wirtschaftsinformatik (Prof. Dr. Jan Marco Leimeister) und das Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht (Prof. Dr. Gerrit Hornung), die smarTransfer GmbH (Dr. Philipp Bitzer, Dr. René Wegener) sowie das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und Future Work Lab (Sven Schuler).

„Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird immer bedeutsamer sowohl für Individuen als auch für Unternehmen. Hier müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker geschult werden. Das Nudging Konzept bietet einen guten, individuellen und modernen Ansatz, um bei Beschäftigten ein entsprechendes Bewusstsein zu wecken“, sagt Prof. Dr. Jan Marco Leimeister, Leiter des Fachgebietes Wirtschaftsinformatik der Universität Kassel. Prof. Dr. Gerrit Hornung, Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht, ergänzt: „Die Verhaltensbeeinflussung durch Nudges kann durchaus in die Selbstbestimmung der Betroffenen eingreifen. Genau deshalb wollen wir in interdisziplinärer Arbeit datenschutz- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz definieren“. „Rechtliche Zulässigkeit, ethische Vertretbarkeit und technische Machbarkeit sollten vereint werden. Ohne eine dieser Komponenten können keine arbeitsorganisatorischen Gestaltungsregeln für die Konzeption und Nutzung von Nudging für die Produktionsarbeit erfolgen“, fügt Sven Schuler, Projektleiter und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO hinzu.

Innerhalb des Forschungsprojektes werden Privacy Nudging Konzepte entwickelt und mit dem Future Work Lab in Stuttgart sowie dem Unternehmen smarTransfer GmbH u.a. mit ihrer Freelancer-Technologie Lyncronize pilotiert. Langfristig sollen diese Konzepte als individuelle Leistungen einem breiten Markt angeboten werden können.

Weitere Informationen:

www.nudger.de

www.inf.wirtschaft.uni-kassel.de

Kontakt:

Dr. Andreas Janson
Universität Kassel
Fachgebiet Wirtschaftsinformatik
Tel.: +49 561 804-6321
E-Mail: andreas.janson@uni-kassel.de

Prof. Dr. Jan Marco Leimeister
Universität Kassel
Fachgebiet Wirtschaftsinformatik
Tel.: +49 561 804-6064
E-Mail: leimeister@uni-kassel.de