Auslaufende Prüfungsordnungen

Studierende des Masters PPG, die zum Auslaufdatum keinen Abschluss erreicht haben, können aufgrund der folgenden Härtefallregelung einen Antrag auf den Verbleib von einem Semester nach dem Auslaufen der PO beantragen:

  • bei noch einem offenen Modul = Härtefallantrag ohne Begründung ausreichend
  • bei noch zwei offenen Modulen = Härtefallantrag mit Begründung wie Krankheit, Kindererziehung, etc. nötig
  • bei mehr als zwei offenen Modulen = kein Härtefallantrag möglich.

Zudem dürfen die offenen Module keine Veranstaltungen beinhalten, die nach Beendigung der PO nicht mehr angeboten werden.

Antragsstellung (formlos):

Prüfungsausschuss PPG
Prüfungsamt Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Henschelstraße 2
34109 Kassel