Auslaufende Prüfungsordnungen
Auslaufende Prüfungsordnungen zum 30.09.2021
- Arbeitslehre PO 2006 - PDF 39,65 KB (öffnet neues Fenster)
- Bachelor Berufspädagogik PO 2012 - PDF 34,89 KB (öffnet neues Fenster)
- Master Berufspädagogik PO 2012 - PDF 35,08 KB (öffnet neues Fenster)
- Bachelor Berufspädagogik PO 2014 - PDF 34,49 KB (öffnet neues Fenster)
- Master Berufspädagogik PO 2014 - PDF 259,14 KB (öffnet neues Fenster)
- Master Pädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe - PDF 51,05 KB (öffnet neues Fenster)
Studierende des Masters PPG, die zum Auslaufdatum keinen Abschluss erreicht haben, können aufgrund der folgenden Härtefallregelung einen Antrag auf den Verbleib von einem Semester nach dem Auslaufen der PO beantragen:
- bei noch einem offenen Modul = Härtefallantrag ohne Begründung ausreichend
- bei noch zwei offenen Modulen = Härtefallantrag mit Begründung wie Krankheit, Kindererziehung, etc. nötig
- bei mehr als zwei offenen Modulen = kein Härtefallantrag möglich.
Zudem dürfen die offenen Module keine Veranstaltungen beinhalten, die nach Beendigung der PO nicht mehr angeboten werden.
Antragsstellung (formlos):
Prüfungsausschuss PPG
Prüfungsamt Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Henschelstraße 2
34109 Kassel